Markus Lanz
D 2008–
  • Talkshow
Deutsche TV-Premiere ZDF
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Dienstags bis donnerstags lädt ZDF-Moderator Markus Lanz prominente Gäste und Experten aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu seiner bunten Talkrunde. In der Regel sind es vier Gäste, die einzeln vorgestellt werden und ihre persönlichen Erfahrungen zu den besprochenen aktuellen Themen einbringen.
Der Fokus liegt seltener auf komplexen politischen Betrachtungen als vielmehr auf launigen und unterhaltsamen Gesprächen, wobei Lanz es versteht, durchaus eloquent und beharrlich nachzufragen, wenn nur ausweichend geantwortet wird. Neben prominenten Gästen kommen auch immer wieder Menschen zu Wort, die durch ganz besondere Erlebnisse Schlagzeilen gemacht haben. Diese tiefgründige Schilderung persönlicher Schicksale ist ebenfalls ein wichtiges wiederkehrendes Element der spätabendlichen Talkshow.

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  • am

    Sie redeten von
    >>Unsere Sozialgesetzgebung, basierend auf Art. 1, 20, 12 (i.V.m ILO-Konvention 29) GG verbietet Zwangsarbeit.<<

    Bevor ich nun weiter google, hier, was KI dazu meint:

    ---------
    Abgrenzung von Zwangsarbeit unter besonderer Berücksichtigung des Art. 12 GG
    Art. 12 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, einen Beruf zu wählen und auszuüben, und enthält zugleich ein Verbot staatlicher Verpflichtung zu einer bestimmten Arbeit.

    Dieses Grundrecht richtet sich jedoch nicht gegen jede staatliche Einflussnahme auf Erwerbsentscheidungen, sondern gegen unmittelbaren Arbeitszwang ohne rechtlich relevante Ausweichmöglichkeit.

    Eine Verletzung von Art. 12 GG liegt nur vor, wenn der Staat eine Person unmittelbar zur Arbeitsleistung verpflichtet, ohne dass eine freiwillige Entscheidungsalternative besteht.
    Davon zu unterscheiden ist die konditionale Gewährung staatlicher Leistungen. Wird der Bezug existenzsichernder Leistungen an Mitwirkungspflichten geknüpft, greift der Staat nicht in die Berufsfreiheit als solche ein, sondern regelt die Voraussetzungen eines freiwillig beanspruchten Leistungsanspruchs.

    Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Art. 12 GG keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung ohne Gegenleistung begründet.
    Die Entscheidung, Leistungen zu beziehen, ist rechtlich freiwillig. Die damit verbundenen Pflichten stellen keinen Arbeitszwang dar, solange:
    keine Verpflichtung zu einer konkret bestimmten Arbeit besteht,
    die Tätigkeit zumutbar ist,
    und der Verzicht auf Leistungen rechtlich möglich bleibt.
    ...
    ---------

    KI ist einfach genial.
    In Millisekunden schießt es Ihre ganze Argumentation ins Nirwana.

    Früher musste ich selbst noch viel Mühen aufbringen, um das alles einzeln zu recherchieren und mit mehrfachen Belegen zu untermauern.
  • am

    @User Uli,
    das spiegelt meine Meinung wider und sagen wir mal so:
    Wo ein Wille wäre, ließen sich auch ein Weg finden.

    im Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) hat das BVerfG Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen sehr wohl für grundsätzlich zulässig erklärt. Die legitimen Ziele wurden namentlich begründet mit der Sicherung der Mitwirkung, der Vermeidung von Fehlanreizen, wie auch der Wahrung der Funktionsfähigkeit des Sozialstaats.

    Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09) hat das Gericht betont, dass der Sozialstaat berechtigt ist, Eigenverantwortung einzufordern, solange "die physische und soziokulturelle Existenz gesichert" bleibt.

    Klar ist meine Sprache deutlicher, denn sie basiert nicht nur auf aktuellen Möglichkeiten dessen, was die Rechtslage aktuell hergibt, sondern dem, was bei entsprechendem Durchsetzungswillen wohl erreichbar sein sollte.
    Mit Hartz 4 war auch nicht alles möglich, aber seit Bürgergeld noch weniger und man sollte sich schon die Frage stellen, in welche Richtung es denn zu gehen habe.
  • (geb. 1962) am

    Klar, @ catweazle, ich hab 2 Mal das "s" in der Zitation vergessen. Mit den beiden "s", die Sie schrieben, ist es eine Nonsensformulierung.

    Und nonsens ist auch diese ständiges Persönlichwerden, "begriffstutzig", linkspolitisches Milieu", was überhaupt kein Argument für nix ist.

    Und jetzt: Günther bezog sich auf Jugendliche u. 16, eindeutig, Lanz sagte auch später gegenüber der Srolch: Nein, das habe Günther nicht gesagt, „alles falsch, Fake News“. Ein Beleg für die von Lanz gegenüber Reichelt vorgeblich getätigten Aussagen gibt es nicht, der Verlauf ist alles andere als wasserdicht, ob er privat oder "offiziell" sprach ist absolut KEIN KNACKPUNKT, sondern irrelevant, weil es sich um eine Unterlassungsklage ("Feinde der Demokratie" handelt), wo den Beklagten gar keine Beweislast trifft, es geht nur darum, ob es in den Rahmen der Meinungsfreiheit fällt. Das Video hier ist die Wiederholung des alten Zusammenschnitts, wieder nur Suggestionen drüber, statt den Original Text zu nehmen. Dann noch Staats-NGO´s und blabla.

    Ich gebe es zu, bei solchen Lügenbaronen, die sich mit ihrem Schmonz derart aufbrezeln, da kriege ich die Wut.

    Können Sie das verstehen? Wenn man um Wahrheit, soweit das überhaupt möglich ist, bemüht ist, und kriegt dann solche intellektuell randständigen Vögel permanent vorgeknallt?

    Die müssten es doch selber merken. Oder machen sie es gerade trotzdem?
  • (geb. 1962) am

    Habe doch nichts anderes gesagt, @ 070 - wenn Sie inhaltlich nichts auf der Tasche haben, werden Sie eben persönlich. Müssen Sie nicht noch extra belegen.

    Und Geiges? Der war doch selber dabei. Sagt direkt danach: "Ich bin bei Ihnen in allen Dingen, die Sie sagen", es käme dann nur darauf an, "wer entscheidet aam Ende über "Wahrheit und Lüge" - und eskaliert dann im Nachhinein mit Bezug auf den Nius "Ja"-Ausschnitt in seinen Videos. Was ist das denn für ein komischer Fisch?

    Mein Tipp an Sie: Verwenden Sie weniger Energie und Emotionen auf persönliche Anfeindungen, sehen Sie sich den Ausschnitt ohne Confirmation Bias, ohne den ganzen Brass, nochmal an.

    Und Recht haben Sie an einer Stelle- diese abstrusen Faktenumdeutungen, diese Ausbreitung von gefährlichem Unfug. Das raubt mir manchmal, mehr als gut ist, den Schlaf.
  • (geb. 1974) am

    Naja, WM in den USA bedeutet aber auch, dass die Spiele wieder nach Mitternacht übertragen werden - sehr inkompatibel. 😴💤

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