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Dienstags bis donnerstags lädt ZDF-Moderator Markus Lanz prominente Gäste und Experten aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu seiner bunten Talkrunde. In der Regel sind es vier Gäste, die einzeln vorgestellt werden und ihre persönlichen Erfahrungen zu den besprochenen aktuellen Themen einbringen.
Der Fokus liegt seltener auf komplexen politischen Betrachtungen als vielmehr auf launigen und unterhaltsamen Gesprächen, wobei Lanz es versteht, durchaus eloquent und beharrlich nachzufragen, wenn nur ausweichend geantwortet wird. Neben prominenten Gästen kommen auch immer wieder Menschen zu Wort, die durch ganz besondere Erlebnisse Schlagzeilen gemacht haben. Diese tiefgründige Schilderung persönlicher Schicksale ist ebenfalls ein wichtiges wiederkehrendes Element der spätabendlichen Talkshow.
Ja, Sie haben recht, @User Uli. Wer Rechtsstaat will, muss sich -wie ich- auch diesem beugen.
Allerdings frage ich mich bisweilen -und in den letzten Jahren sogar in wenigen, aber ganz konkreten Entscheidungen des BVerfG, was früher überhaupt nie vorkam- durchaus, inwieweit hier nicht eine gewisse Kompetenzfrage zwischen Legislative und Judikative aufkam und inwieweit auch die Gefahr besteht, gewisse Grundgesetze als Universal-Begründung erweitern und auslegen zu wollen, welche mit dem Wortlaut oder der Intention bei Schaffung des GG eher wenig konkreten Bezug noch erkennen lassen.
Als Metapher, wenn bei Monopoly lediglich -wenn Du über Los kommst, ziehe 4000 DM- stünde, dann sagt auf Parkstraße stehend und Karte 'gehe in das Gefängnis'-Karte: "Klar, ich komm doch über los". Und der andere der auf Badstraße steht und der Spielführer (BVerfG): "Der kommt auch über Los, zum Gefängnis fährt der eben rückwärts herum.", dann verdreht das das Spiel.
Wenn es einreißt, dass Spielregeln (GG) nur noch beliebig ausgelegt werden, muss man sie genau nachspezifizieren, sonst taugt das mmn nicht mehr allzu viel.
piperin am
@User Uli >>Zu Klima liegen verfassungsrechtlich verbriefte Entscheidungen vor.<<
Die Entscheidung des BVerfG zugunsten Luisa Neubauer und den Klimaaktivisten 2021 war damals für mich ein Schock.
Staatsrechtler sehen das gleichfalls kritisch wie auch der ehem. BVerf-Richter Dieter Grimm, der dazu u.a. meint, dass das Gericht die Grundrechte "überdehnt" habe. Auch: "Art. 20a GG (Umweltschutz als Staatsziel) sei ursprünglich keine einklagbare Individualrechtsnorm."
Bei Begründung wie --------- "die Reduktionsziele nach 2030 zu unbestimmt waren" -------- frage ich mich schon, ob denn nun die Gesetzgebung noch immer durch die Legislative erfolgt, oder ob die Legislative mittlerweile der Judikative unterstellt ist und somit weisungsgebunden, denn damit wäre die Gewaltenteilung nicht mehr existent und würde somit ausgehebelt.
Ein Gesetz für verfassungswidrig zu erklären ist nochmals etwas anderes als den Gesetzgeber aufzufordern, ein Gesetz in eine bestimmte Richtung zu gestalten.
Grimm meint es entsprechend: Durch die Konstruktion der „intertemporalen Freiheitssicherung“ verschiebe sich die Gewichtsverteilung zwischen Parlament und Gericht. ---------
Sie schreiben >>„Demokratische Mitte“ bekennt sich ..<<
Einspruch. Es gibt keine "demokratische Mitte"! So etwas, tut mir leid, ist Unfug.
Es gibt einzig eine "Demokratie". Und in dieser ist JEDER MÜNDIGE Bürger gleichwertig für die Regierungsbildung zu werten.
Was Sie womöglich meinen ist eine "politische Mitte". Diese steht mehrheitlich hinter Klimaschutz, wie sie richtig anmerken.
Sie schreiben >>Wenn es auch zahlreiche „Verfahrensfehler“ gibt. Z.B. das Hineinschreiben von ökonomischen Interessen in Gesetze unter dem Deckmantel..<<
Schön, dass Sie zwar die Möglichkeit eines "Verfahrensfehler" noch offen halten, aber ich denke, das müssen wir nicht. Denn -und da bin ich vermutlich ganz bei Ihnen- Klimaschutz ist gesellschaftlicher Konsens und Nichthandeln könnte ein schwerwiegender Fehler sein.
piperin am
Ich wollte es nicht ansprechen, was @Paule geäußert hat, denn der Verdacht liegt schon im Raum,
--------- >>Analogie zu dem alten SA-Spruch, für den Höcke verurteilt wurde, liegt klar auf der Hand.<< --------
Es ist in meinen Augen dennoch formal erst einmal eine Unterstellung, die wohl sehr schwer -im Grunde überhaupt nicht- nachzuweisen ist.
Dass genau dies dahintersteckt, damit haben Sie sicher recht. Bin ich ganz bei Ihnen.
Dennoch hat sich Rechtssprechung einzig an Fakten zu halten und das macht sie auch. Auch das BfV hat sich gleichfalls an Fakten zu halten und ebenso nichts zu deuteln.
Und auch wenn es noch so schmerzhaft für manche sein mag, aber das ist nun mal der Preis, den ein Rechtsstaat zu zahlen hat, wenn er als solcher auch ernst genommen werden soll, denn ansonsten verfallen wir in beliebige Auslegungs-Willkür.
piperin am
geh, @Hera, natürlich ging es Ihnen immer um ein Verbot, nun tun Sie doch bitte nicht so. "Brandmauer" ist im Grunde nichts anderes.
piperin am
@Paule, gut, ich nehme die Kritik auf.
Ich dachte zwar, immer wieder darauf hingewiesen zu haben, dass Demokratie nichts mit sozialer Gleichheit zu tun hat, sondern nur in einer Gleichheit im Recht zur Regierungsbildung .. .. aber womöglich hätte ich es nochmals abgrenzen sollen, als ich @User Uli dies vorsetzte.