Das Schulunterrichtsgesetz verpflichtet Schulen zu einer jährlichen Untersuchung der Schüler und Lehrer. Gewicht, Größe, Blutdruck und Körpertemperatur werden erfasst und Lunge sowie Herz werden abgehört. Kurzum: Es ist eine einfache, oberflächliche Untersuchung. Doch schon diese reicht aus, damit Schüler per Gesetz als Patienten klassifiziert werden. Die Schulärzte unterliegen somit dem Maß- und Eichgesetz – und nach diesem unterliegen „Waagen zur Ausübung der Heilkunde“ einer Eichpflicht. Verwendet ein Arzt also eine andere Waage, verstößt er gegen das Gesetz und kann eine Strafe von bis zu 10.900 Euro ausfassen. Der jeweilige Schul-Erhalter muss für geeichte Waagen sorgen. 2014 informierte das damalige Ministerium für Unterricht und Kultur die
Landesschulräte, dass die Waagen in Zukunft von der Eichbehörde geprüft werden und alle Schulen bis 31. 8. 2015 geeichte Waagen besitzen müssen. Die Information war an alle Schulen des Bundes gerichtet, um mögliche Strafzahlungen zu vermeiden. Das BMUK empfahl geeichte Waagen von der Bundesbeschaffungsagentur um 555,60 Euro zu beschaffen. Hinzu kommt noch die zweijährliche Nacheichung. Die Kosten dafür trägt im Fall der Schulwaagen der Schul-Erhalter. Wie teuer eine Nacheichung ist, darüber gehen die Angaben auseinander: Von 60 Euro bis 300 Euro ist aber alles möglich. Da purzeln die Steuer-Kilos nur so dahin! Gregor Seberg berichtet im Staffelfinale von „Bist Du deppert!“, wie aus einer Routine-Untersuchung ein kostspieliger Mehr-Aufwand wird … (Text: Puls 4)