WISO-Tipp: Recht auf Reha Darauf haben Sie Anspruch Nach einem Schlaganfall, einer Gelenkoperation oder Krebserkrankung können viele Wochen vergehen, bis man aus dem Krankenhaus entlassen wird. Doch arbeitsfähig ist man dann noch lange nicht. Eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) kann helfen, wieder fit zu werden beziehungsweise mit der Erkrankung besser zu leben. Eine Reha – egal ob ambulant oder stationär – soll die Kraft, Beweglichkeit und Selbstständigkeit der Patienten verbessern und Folgeerkrankungen verhindern. Doch immer wieder kommt es vor, dass die Rentenversicherung oder
Krankenkassen den Antrag ablehnen, obwohl der behandelnde Arzt die Reha-Maßnahme empfiehlt. Krankenkassen, die für Rentner, Kinder und Jugendliche zuständig sind, lehnen jeden fünften Antrag auf Vorsorge und Rehabilitation ab – die Rentenversicherung jeden dritten. Wer hat ein Anrecht auf Reha? Worauf ist beim Antrag zu achten? Was kann man tun, wenn er abgelehnt wird? Und wann lohnt der Widerspruch? Das und mehr erfahren Sie im WISO-Tipp. Teuer oder billig?: Alleskleber Kleber ohne Lösungsmittel im Test Miese Masche beim Onlineshopping Abzocke mit „Geisterkonten“ (Text: ZDF)