Fast 20 Millionen Deutsche wurden vergangenes Jahr stationär im Krankenhaus behandelt. Rund 1,5 Millionen Patienten benötigten im Anschluss weitere medizinische Versorgung – etwa Reha-Maßnahmen oder häusliche Krankenpflege. Diese Anschlussversorgung wird ab dem 1. Oktober 2017 neu geregelt: Das behandelnde Krankenhaus ist dann gesetzlich verpflichtet, notwendige weitere Behandlungen oder Pflege zu koordinieren. Dieses sogenannte Entlassmanagement soll
sicherstellen, dass Patienten nach einem Klinikaufenthalt lückenlos weiter versorgt werden: nicht nur mit Medikamenten oder nötigen medizinischen Hilfsmitteln, sondern beispielsweise auch mit Krankengymnastik oder weiteren Facharztbehandlungen. Doch wie funktioniert das Entlassmanagement genau? Was ändert sich für Patienten konkret – welche Ansprüche und Rechte haben sie? Und: Gibt es Unterstützung durch Kranken- beziehungsweise Pflegekassen? (Text: ZDF)