Staffel 2, Folge 1–13

Staffel 2 von „Liebling Kreuzberg“ startete am 29.02.1988 in Das Erste.
  • Staffel 2, Folge 1
    Giovanni Lara, ein in Deutschland zur Zahlung von Alimenten verurteilter Italiener, lebt im Ausland und verweigert die Zahlung. Der Mutter, Lisa Grund, und ihrem Kind bleibt da kaum eine Möglichkeit, an das Geld zu gelangen, es sei denn, der Vater kommt zufällig nach Deutschland. Nun fügt es sich, dass Giovanni Lara zu einem Kongress im ICC weilt. Lisa Grund wittert ihre Chance, endlich an den ihr und ihrem Kind zustehenden Unterhalt zu kommen. Sie engagiert die Anwälte Liebling und Arnold, die auch vor einer Taschenpfändung nicht zurückschrecken und diese auch am Wochenende arrangieren können. Und diese Taschenpfändung erweist sich für die allein erziehende Mutter als wahrer Geldregen – von einer Diamantarmbanduhr bis zu den Autoschlüsseln einer Luxuslimousine wird dem zahlungsunwilligen Vater alles weg gepfändet. Die Anwälte freut es – endlich eine gute Tat im Sinne der Gerechtigkeit. (Text: rbb)
    Deutsche TV-PremiereMo 29.02.1988Das Erste
  • Staffel 2, Folge 2
    Zwei Freunde und Trinkbrüder geraten aneinander – Grund ist der Streit um ein junges thailändisches Mädchen. Wachtelberg hatte Fräulein Ananda über eine Agentur in Bangkok für 12000 DM Eheanbahnung vermittelt bekommen und mit nach Deutschland gebracht. Dort verliebt sich Ananda jedoch in den befreundeten Brümmer, weil der ihr interessanter erscheint. Nun fordert Wachtelberg Entschädigung für das aufgelöste Verlöbnis und seinen materiellen Schaden. Darüber hinaus attackiert er Brümmer in dessen Wohnung, indem er ihm die Scheiben einschlägt. Grund genug, dass Brümmer Anwalt Arnold einschaltet. Robert Liebling geht es nicht gut, muss er doch seine aktuelle Freundin nach Rom verabschieden, weil sie Berlin auf unbestimmte Zeit verlässt. Auf seinem Weg zurück vom Flughafen wird er Zeuge eines Unfalles und des Aufeinandertreffens von Unfallbetroffenem und der Polizei. Am nächsten Tag hat er einen neuen Mandanten. (Text: rbb)
    Deutsche TV-PremiereMo 07.03.1988Das Erste
  • Staffel 2, Folge 3
    Selten hatte der Kreuzberger Rechtsanwalt Robert Liebling einen Fall mit so schlechten Aussichten auf Erfolg, wie den von Herrn Rosemund. Der hat wiederholt versucht, falsche englische Pfundnoten an die Frau beziehungsweise den Mann zu bringen und behauptet, die Blüten von einem ihm nicht näher bekannten Touristen aus Sheffield zu haben. Dass Rosemund einen gewissen Herrn Hosalla, der wegen Falschgeldvergehens schon verurteilt wurde, schon seit Jahren kennt, habe mit der Sache gar nichts zu tun. Zusätzlich hat Liebling in Rosemarie Monk, der mit diesem Fall betrauten Staatsanwältin, eine hartnäckige und sehr intelligente Gegnerin. Aber wer auch immer hier verliert, wird kein schlechter Verlierer sein und eine Einladung zum Abendessen sicher nicht ablehnen … Währenddessen leistet es sich Anwaltskollege Arnold zum ersten Mal, einen unangenehmen Klienten abzulehnen. (Text: rbb)
    Deutsche TV-PremiereSo 13.03.1988Das Erste
  • Staffel 2, Folge 4
    Als Lieblings Mutter aus der Provinz anreist und sich bei ihm zu einem längeren Besuch einquartiert, freut er sich einerseits sehr, andererseits schränkt das seine Freiheit ein; für die attraktive Staatsanwältin Rosemarie Monk hat der gute Sohn weniger Zeit, als er möchte. Vor Gericht beschäftigt Liebling der Fall des Herrn Wittlitz, der zweimal einen Kredit von je 12.000 DM aufgenommen und nicht zurückgezahlt haben soll, der aber glaubwürdig behauptet, nicht er, sondern eine andere Person habe sich mit seinem, ihm abhanden gekommenen und verloren gemeldeten Ausweis das Geld verschafft. In diesem etwas kniffligen Fall kommt nun alles darauf an, ob die Unterschriften auf den Kreditanträgen als echt oder gefälscht beurteilt werden. Rechtsanwalt Arnold wird von seiner Frau eine etwas unangenehme, nicht sehr glaubwürdige Nachbarin mit kleptomanischen Neigungen als Klientin nahegelegt. Ein unerfreuliches Mandat für den Junganwalt. (Text: rbb)
    Deutsche TV-PremiereMo 14.03.1988Das Erste
  • Staffel 2, Folge 5
    Herr Bonk, wohlhabender Inhaber von Antiquitätengeschäften, hatte Herrn Kniebis, einem Obdach- und Arbeitslosen, 5.000 DM bezahlt, damit dieser für ihn eine viermonatige Gefängnisstrafe absaß. Und nun hat – wie nicht anders zu erwarten – der „Penner“ sich an das Geld gewöhnt und versucht, Herrn Bonk zu erpressen. Man darf gespannt sein, was Liebling zu dieser Situation einfällt. Auch Arnold hat diesmal einen Fall an der Hand, der kaum vor Gericht zu einem guten Ende zu bringen ist: Herr Maiwald wurde von Fluchthelfern aus der DDR nach Westberlin gebracht. Als er dort ankam, zwang man ihn durch Drohungen und Tätlichkeiten, einen Vertrag über 50.000 DM zu unterschreiben – statt der ursprünglich vereinbarten 30.000 DM. Zeugen für Maiwald gibt es nicht. Der Vertrag ist rechtsgültig. Arnold braucht da besondere Überredungskraft, um seinem Mandanten zu helfen. (Text: rbb)
    Deutsche TV-PremiereMo 21.03.1988Das Erste
  • Staffel 2, Folge 6
    Von seinem Kollegen Wolter übernimmt Rechtsanwalt Liebling die Verteidigung eines Mörders: Die Frau von Herrn Hironymus war nach dessen Überzeugung wegen eines ärztlichen Kunstfehlers nach einer Operation im Krankenhaus verstorben. In einem Akt purer Verzweiflung hatte Hironymus daraufhin den behandelnden Arzt erschossen. Ein Fall, hinter dem sich eine menschliche Tragödie verbirgt. Rechtsanwalts Arnolds Fall ist nicht ohne Pikanterie: Frau Gildemeister, Ehefrau eines angesehenen Bankchefs, geht heimlich einer Nebenbeschäftigung als Prostituierte nach. Dabei kommt es zu einem Zahlungsstreit mit einem Kunden. Der hatte, mangels Bargeld, einen Ring in Zahlung gegeben, den Frau Gildemeister unterdessen im Pfandhaus versetzte. Nun droht ein Rechtsstreit, weil der Kunde seinen angeblich wertvollen Ring zurückhaben will. Arnold muss eine zweifelhafte Klientin verteidigen. Das fällt ihm doppelt schwer, weil die Öffentlichkeit und vor allem der Ehemann von alledem nichts erfahren darf. (Text: rbb)
    Deutsche TV-PremiereMo 28.03.1988Das Erste
  • Staffel 2, Folge 7
    Mit je einer Entlassung haben die Anwälte Liebling und Arnold zu tun. Liebling kämpft gegen die Entlassung eines KfZ-Meisters, dem mit vorgeschobenen Gründen überraschend gekündigt wurde. Der eigentliche Grund ist der Versuch, in dem Servicebetrieb einen eigenen Betriebsrat zu gründen. Herr Berthold, der Besitzer, meint, sich den nicht leisten zu können. Robert Liebling hat ein ganz ureigenes Interesse, seinen KfZ-Meister in der Werkstatt zu halten, denn immerhin wartet dieser seit Jahren Lieblings Motorrad zuverlässig. Junganwalt Arnold wiederum versucht für einen Mandanten Hafturlaub zu erwirken, dessen Frau kurz vor der Niederkunft ihres vierten Kindes steht. Mit seinem humanitären Elan geht Arnold hier erfolgreich zur Sache – allerdings bringt so ein Einsatz von Menschlichkeit für schlitzohrige Gauner auch Überraschungen mit sich. (Text: rbb)
    Deutsche TV-PremiereMo 04.04.1988Das Erste
  • Staffel 2, Folge 8
    Zweimal traten die Behörden zu einer Hausdurchsuchung an: Einmal waren es die Steuerfahnder, die zu Herrn und Frau Fasold kamen und nicht nur Akten fanden, sondern auch unerlaubte Waffen. Der Berliner Viermächtestatus macht diesen Fall besonders brisant, und die Fasolds brauchen dringend einen guten Anwalt. Arnold übernimmt den Fall und versucht, Schwächen im polizeilichen Vorgehen zu finden, um Herrn Fasold möglichst straffrei zu halten. Zum anderen brach die Kriminalpolizei in die Wohnung des Türken Said Yilmiz ein, weil sie dort Hehlergut vermutete. In diesem von Liebling und seinem neuen Referendar Wittlich bearbeiteten Fall hat sich die Polizei eindeutig verrannt, denn Said Yilmiz kann glaubwürdig die Herkunft der Güter erklären. (Text: rbb)
    Deutsche TV-PremiereMo 11.04.1988Das Erste
  • Staffel 2, Folge 9
    Frau Liedtke, fast 80 Jahre alt, lebt allein in ihrer Wohnung und hat einige Marotten. Zum Beispiel sammelt sie seit 30 Jahren alte Kleider für wohltätige Zwecke und stapelt sie in ihrer Wohnung. Aber dass man ihr nun eine Gebrechlichkeitspflegschaft aufgezwungen hat, dass man ihr Geld auf ein für sie unzugängliches Konto eingezahlt und sie also entmündigt hat, wollen und können sie und ihr Anwalt Arnold nicht akzeptieren. Anwalt Liebling ist unterdessen mit einem heiklen Scheidungsfall beschäftigt: Frau Plaumann, in den besten Jahren, will sich scheiden lassen. Nur hat die Sache einen Haken: Zum gemeinsamen Vermögen, von dem ihr die Hälfte zusteht, gehören auch mehrere 100.000 DM aus einer Steuerhinterziehung, die ihr Mann über Jahre gut angelegt hat. Rechtsanwalt Liebling steht vor der Frage: Ist es nicht standeswidrig, Frau Plaumann zu ihrem Recht zu verhelfen? (Text: rbb)
    Deutsche TV-PremiereMo 18.04.1988Das Erste
  • Staffel 2, Folge 10
    Rechtsanwalt Liebling ist in Rom, um dort von einem italienischen Kollegen den Fall des Herrn Bierbaum zu übernehmen. Herr Bierbaum war vor vielen Jahren straffällig geworden – kein kleines Delikt, sondern ein Raubüberfall – und ist seitdem flüchtig. Nun will er zurück nach Deutschland – möglichst ohne ins Gefängnis zu müssen. Aber in Rom ist auch Lili, Lieblings alte Freundin. Erzählt er deswegen Frau Monk, dass er in Kopenhagen und nicht in Rom sei? Hausmeister Grollmann beschäftigt, da Liebling nicht da ist, diesmal Dr. Arnold mit einem seiner „sozialen Fälle“: Frau Griebnitz, Witwe eines verstorbenen Skatbruders, ist samt ihrer drei Kinder von ihrem Hauswirt aus ihrer Wohnung geworfen worden. Das ist sicher nicht rechtens, aber wie kommt man am Wochenende zu seinem Recht und Frau Griebnitz zurück in ihre Wohnung? (Text: rbb)
    Deutsche TV-PremiereMo 25.04.1988Das Erste
  • Staffel 2, Folge 11
    Auch wenn Tochter Sarah nicht wieder eine „kritische Phase“ hätte, wäre Rechtsanwalt Liebling in einer verzwickten Situation: Um den Fall des Herrn Bierbaum zu übernehmen, war er in Rom, und dort hatte er seine alte Freundin Lili getroffen. Der neuen Freundin, Staatsanwältin Rosemarie Monk, hatte er aber erzählt, er sei in Kopenhagen gewesen. Nun muss er Frau Monk, die ihm auf die Spur kommt, erklären, warum er sie belog. Außerdem muss er Frau Monks Vorgesetzten, Oberstaatsanwalt Schobel, dazu bewegen, ihr den Fall Bierbaum wegzunehmen, damit die persönliche Beziehung Monk/​Liebling nicht die dienstliche beeinflusst.
    Der Fall Bierbaum, an sich schon schwierig genug, wird dadurch, dass Oberstaatsanwalt Schobel ihn überraschend übernimmt, bestimmt nicht einfacher. Herr Podelzig, Bäcker von Beruf, hatte im Zustand des Vollrauschs dem Fahrer eines Busses der Berliner Verkehrsgesellschaft angeblich eine Pistole in den Rücken gesetzt und ihn so gezwungen, von seiner Route abzuweichen und ihn direkt vor seiner Wohnung abzusetzen. Rechtsanwalt Arnold müsste beweisen, dass die Pistole nur ein Kugelschreiber und überhaupt alles nur halb so schlimm war, damit wenigstens nur ein Urteil auf Bewährung gefällt wird. (Text: rbb)
    Deutsche TV-PremiereMo 02.05.1988Das Erste
  • Staffel 2, Folge 12
    „Die Fehler der anderen“ versperren den Blick auf die eigenen. Auch Liebling und Arnold erleben das. Der eine agiert gegen Ausländerfeindlichkeit, der andere kämpft gegen persönliche Vorurteile an … Herr Laumer, Lehrer von Rechtsanwalt Lieblings Tochter Sarah, ist wegen Körperverletzung im Amt angeklagt: Um eine arabische Schülerin vor einer den Skinheads ähnlichen Schülergruppe zu beschützen, hatte er einem dieser Schüler eine gelangt. Sarah möchte, dass ihr Vater den Lehrer verteidigt. Rechtsanwalt Arnold muss Herrn Lindwein, einen Hausbesitzer, verteidigen, der angeklagt ist, ein abrissreifes und für 1,3 Millionen DM versichertes Haus selbst in Brand gesteckt zu haben. Lindweins Verhalten ist Arnold unangenehm und lässt ihn verdächtig erscheinen, aber vielleicht gelten auch hier Vorurteile nicht? (Text: rbb)
    Deutsche TV-PremiereMo 09.05.1988Das Erste
  • Staffel 2, Folge 13
    Verhandlungen vor einem Standesgericht sind immer eine delikate Angelegenheit. Das muss auch Rechtsanwalt Liebling erfahren. Der Fall seines Kollegen Stubenrauch, den er vor dem Ehrengericht zu verteidigen hat, besitzt dazu noch eine politische Dimension. Herr Stubenrauch hat sich nämlich dazu hinreißen lassen, Staatsanwalt Roloff zu fragen, ob ihm der Unterschied zwischen dem Landgericht und dem Volksgerichtshof bekannt sei. Währenddessen hat Kollege Arnold einen für Berlin-Kreuzberg typischen Fall zu bearbeiten. Ist es Herrn Gürcel, Türke und Mohammedaner, zuzumuten, im Schlachthof Schweinedärme zu waschen, oder darf die zuständige Behörde die Zahlung von Arbeitslosengeld wegen Arbeitsverweigerung aussetzen, wenn Herr Gürcel diese Arbeit ablehnt?. (Text: rbb)
    Deutsche TV-PremiereMo 16.05.1988Das Erste

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