Fernbusreisen – das sind Ihre Rechte Wann gibt es Entschädigungszahlungen? Sie wollen am Wochenende eine Städtereise machen? Ans Meer oder in die Berge zum Kurzurlaub fahren? Doch die Bahn ist überfüllt oder wird bestreikt und für lange Fahrten ist das Auto viel zu beengt? Seit Anfang 2013 haben Reisende in Deutschland eine Alternative, um ans Ziel zu kommen: Fernbusse. Und das Reisen mit Fernbussen liegt im Trend: Allein im Jahr 2014 zählten die Fernbusbetreiber insgesamt rund 20 Millionen Reisende. Die Vorteile: Die Fernbusse sind meistens preisgünstig. Zudem fahren die knapp 250 Linien viele Städte und Regionen an, die die Bahn gar nicht oder nur selten ansteuert. Der Buslinienverkehr nimmt inzwischen sogar Kurs auf europäische
Metropolen. Die Nachteile: Fernbusfahrten sind nicht immer nur einfach, bequem und günstig – gerade auf langen Strecken läuft nicht immer alles nach Plan: etwa durch widriges Wetter, zähfließenden Verkehr, Unfälle oder Umleitungen. So kann es zu Verspätungen, Verzögerungen oder gar Annullierungen der angebotenen Fahrt kommen. Doch was steht Reisenden zu, deren gebuchter Fernbus nicht auftaucht? Haben Kunden das Recht auf Entschädigung, wenn der Bus im Stau steht oder mögliche Anschlussverbindungen verpasst werden? Wie bekommen Sie Ihr Geld zurück? Das und mehr beantwortet der WISO-Tipp. Schneller Kaffee für unterwegs Wo gibt es den besten? Flüchtlingsfamilie Ahmed Neuer Besuch: Was hat sich verändert? (Text: ZDF)
Deutsche TV-PremiereMo. 26.10.2015ZDF
Sendetermine
Di. 27.10.2015
02:55–03:40
02:55–
Mo. 26.10.2015
19:25–20:15
19:25– NEU
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