Folge 33

  • Folge 33/​2015

    Folge 33
    Absicherung für den Notfall Vorsorgevollmacht sorgt für Klarheit Ein Schlaganfall, Unfall oder eine schwere Krankheit – und plötzlich kann man nicht mehr selbst über das eigene Leben bestimmen. Doch wer darf wichtige Entscheidungen treffen, wenn man es selbst nicht mehr kann? Viele gehen davon aus, dass in diesem Fall Lebenspartner oder enge Verwandte automatisch die gesetzliche Vertretung übernehmen. Ein Irrtum! Nur wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, können Sie sicher sein, dass Ihre Angehörigen Ihre Angelegenheiten regeln dürfen – ob medizinische oder finanzielle.
    Denn in solch einer Vollmacht wird genau festgehalten, wer Überweisungen von Ihrem Konto tätigen oder über Ihre Behandlung entscheiden darf. Möglicherweise kann der Bevollmächtigte
    sogar über eine Unterbringung in einem Heim oder einer psychiatrischen Einrichtung bestimmen. Wer eine Vorsorgevollmacht ausstellt, sollte daher genau prüfen, wem er sein Vertrauen schenkt. Denn sie birgt auch das Risiko des Missbrauchs.
    Die Vorstellung, dass der Bevollmächtigte das Konto leerräumt oder das Haus verkauft, treibt vielen den Angstschweiß auf die Stirn. Liegt jedoch keine Vorsorgevollmacht vor, kann es sein, dass ein Gericht einen gänzlich fremden Betreuer einsetzt, der in einer Notsituation für Sie und vor allem auch über Sie entscheidet. Eine Vorsorgevollmacht kann daher sinnvoll sein. Nur: Ab wann braucht man sie? Was muss geregelt werden? Worauf müssen Sie achten, und wo finden Sie Unterstützung beim Aufsetzen der Vollmacht? (Text: ZDF)
    Deutsche TV-PremiereMo 28.09.2015ZDF

Sendetermine

Di 29.09.2015
03:20–04:05
03:20–
Mo 28.09.2015
19:25–20:15
19:25–
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