In der neuen Folge wird Bausachverständiger Günther Nussbaum zu einem Architektenhaus in der Nähe von Wien gerufen. Die geplagten Bauleute, Manuel und Pamela Klaghofer, haben ihrem Bauunternehmer bereits rund 260.000 Euro gezahlt. Bekommen haben sie ein Haus, das laut Günther Nussbaum ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Die neue Fassade muss komplett wieder runter, weil Fensterbänke fehlen und bei sämtlichen An- und Abschlüssen das Wasser eindringt. Die Folge: Das Holzriegelhaus ist schon jetzt durchfeuchtet, die OSB Platten in den Außenwänden müssen alle ausgetauscht werden. Auch das Dach ist völlig fehlerhaft, die Dampfbremse funktioniert nicht und muss ebenfalls neu gemacht werden. Kosten der Sanierung: rund 150.000 Euro. Die Klaghofers wissen nicht, wie sie das Geld aufbringen sollen. Besonders schlimm ist die Tatsache, dass der Ziviltechniker, der den Plan erstellt hat und der auch der Geschäftsführer des Generalunternehmers ist, mit dem Ehepaar befreundet ist. Seit mehreren Monaten wird über eine vernünftige Sanierung gestritten. Die Klaghofers vertrauen den Subfirmen nicht mehr, die den Pfusch hinterlassen haben und möchten andere Firmen mit der Mängelsanierung beauftragen. Der Ziviltechniker jedoch pocht auf seine Subfirmen und will die Schäden
möglichst kostengünstig durch sie ausbessern lassen. Günther Nussbaum versucht zwischen den beiden zu vermitteln. Doch die Fronten sind extrem verhärtet. Beim zweiten Fall wird der EU Bausachverständige zu einer Baustelle nach Graz gerufen. Ulrike Geiger kaufte sich einen Altbau für 155.000.- Euro und wollte diesen umbauen und erweitern. Rund 112.000.- Euro hat Frau Geiger bereits an den Generalunternehmer gezahlt. 15.000.- Euro mehr, als eigentlich vereinbart war der Bauunternehmer forderte immer wieder Geld für Materialien und dergleichen. Fertig ist die Baustelle jedoch noch immer nicht, das Haus strotzt vor Mängel. Vor allem der Wassereintritt im Obergeschoss macht Ulrike Geiger zu schaffen. Doch Günther Nussbaum findet bei seiner Begehung noch viel mehr Fehler. Die Bodenplatte des Neubaus geht offenbar in einem durch, ohne thermische Trennung vom Innenraum zur Terrasse. Das Dach, dass auf den Seiten fast senkrecht ausgeführt ist, ist völlig fehlerhaft. Kein Dachstein ist befestigt, Steine haben sich bereits gelöst und liegen gefährlich nahe am Abgrund. Als der Bausachverständige die Verträge durchsieht, macht er eine schreckliche Entdeckung. Der Generalunternehmer ist vor wenigen Tagen in Konkurs gegangen. 2 knifflige Fälle für den EU-Bausachverständigen!. (Text: ATV)