Folge 455

  • Tatort Gerichtsaal: Wie unberechenbar ist unsere Justiz?

    Folge 455
    Bis zu 25 Prozent der Strafurteile sind – je nach Delikt – Fehlurteile, schätzt ein ranghoher Richter am Bundesgerichtshof. Das könnte bedeuten: An jedem Tag werden in Deutschland 650 Menschen zu Unrecht wegen einer Straftat verurteilt, errechnete „Der Spiegel“. Kann das sein? Ist die Schätzung übertrieben? Heißt das umgekehrt: Kommen nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ zu viele Täter auf freien Fuß?
    Hans von Möhlmann und Wolfram Schädler: November 1981: Die 17-jährige Frederike von Möhlmann wird Opfer eines grausamen Mordes. Die Schülerin war als Anhalterin in das Autos eines Mannes gestiegen, vergewaltigt und brutal erstochen worden. Ein Tatverdächtiger wurde zunächst wegen Mordes verurteilt, aber trotz schwerwiegender Indizien in einem späteren Revisionsverfahren freigesprochen. Nach über 30 Jahren tauchten nun neue Beweise gegen den Täter auf, doch weil sein Freispruch rechtskräftig ist, ist es fast unmöglich, wieder gegen ihn zu ermitteln. Gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt Wolfram Schädler versucht Hans von Möhlmann, ein neues Verfahren in Gang zu bringen.
    Anja Darsow: Es ist einer der mysteriösesten Mordfälle der letzten Jahre: Im hessischen Babenhausen wird ein Ehepaar grausam getötet. Nur die erwachsene Tochter überlebt schwer verletzt die Tat.
    Die Spur der Ermittler führt zu dem Nachbarn Andreas Darsow. Sein angebliches Motiv: ein langer Streit mit den Toten. Nach einem Indizienprozess wird der dreifache Familienvater im Juli 2011 wegen Doppelmords und versuchten Mordes zu mindestens 25 Jahren Haft verurteilt. Seitdem kämpft seine 38-jährige Ehefrau für die Wiederaufnahme des Verfahrens. „Mein Mann ist kein Mörder“, sagt Anja Darsow.
    Werner und Vera Janzen: An einem Hamburger S-Bahnhof betteln zwei Jugendliche Thomas Janzen um 20 Cent an. Als er sich weigert, schlagen und treten sie auf ihn ein. Wochen später stirbt der Dachdecker an seinen massiven Verletzungen. Der Staatsanwalt klagt die Jugendlichen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags an. Der Haupttäter kommt nach einer ersten Verurteilung mit einer Bewährungsstrafe davon. Werner und Vera Janzen, die Eltern von Thomas, sind bis heute über das in ihren Augen milde Urteil empört.
    Karl-Dieter Möller: „Gutachter sollen nur helfen. Die Wahrheitsfindung, ob ein Angeklagter Täter war oder nicht, obliegt dem Gericht“, sagt der langjährige ARD-Rechtsexperte. Richter sollten häufiger den Mut haben, auch manchmal zu sagen: „Wir wissen nicht, wie es war.“ Dann gelte tatsächlich der Grundsatt „In dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten, meint der studierte Jurist. (Text: ARD)
    Deutsche TV-PremiereDi 05.05.2015Das Erste

Cast & Crew

Sendetermine

Sa 09.05.2015
23:05–00:20
23:05–
Do 07.05.2015
01:40–02:53
01:40–
Mi 06.05.2015
02:10–03:25
02:10–
Di 05.05.2015
22:50–00:05
22:50–
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