Der Angeklagte Dennis Braun soll seine Internetbekanntschaft Leona Korte bei sich zu Hause vergewaltigt haben. Als das Opfer versuchte zu fliehen, wollte es der Angeklagte aufhalten. Leona Korte stürzte die Treppe hinunter und erlag ihrer tödlichen
Kopfverletzung. Hat sich die Tat tatsächlich so abgespielt, wie die Staatsanwaltschaft vermutet? Oder hat der Videothekenbesitzer, der den Angeklagten grundlos aber massiv belastet, etwas mit der Tat zu tun? (Text: RTL)