WISO-Tipp: Lohn ergänzen mit Hartz IV Was Sie wissen müssen Hunderttausende Menschen in Deutschland können trotz Arbeit nicht von ihrem Gehalt leben. Dafür sorgen niedrige Löhne, Minijobs oder ein zu geringer Verdienst in der Selbstständigkeit. Am häufigsten betroffen sind Menschen, die im Einzelhandel arbeiten, im Hotel- oder Gaststättengewerbe, als Transport- oder Lagerarbeiter und Reinigungskräfte. In solchen Fällen springt unter Umständen das Jobcenter ein. Heißt, Erwerbstätige, die ihren Lebensunterhalt nicht decken können, können ihr geringes Gehalt
durch Hartz IV ergänzen. Dazu gehören Festangestellte, Selbstständige oder Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Der Grund: Erwerbstätige sollen nicht weniger Geld zur Verfügung haben als arbeitslose Hartz-IV-Empfänger. Doch was bedeutet das? Unter welchen Bedingungen kann ich mein Gehalt mit Hartz IV aufstocken? Wie viel steht mir zu? Welche Tricks gibt es, um den Betrag eventuell noch zu erhöhen? Und welche Leistungen kann ich darüber hinaus beim Jobcenter noch beantragen? Antworten auf diese Fragen gibt der WISO-Tipp. (Text: ZDF)