WISO-Tipp: Mängel bei Ferienwohnungen So vermeiden Sie Ärger Lange, bevor der ersehnte Urlaub ansteht, werden Internetseiten durchforstet – auf der Suche nach Reisezielen und der perfekten Unterkunft. Gerade Familien entscheiden sich gern für Ferienwohnungen, weil sie praktischer und oft kostengünstiger sind. Auf Ferienhausportalen locken viele Unterkünfte mit tollen Fotos, die Lust auf einen Traumurlaub machen. Doch was, wenn die Ferienwohnung so gar nicht hält, was Fotos und Beschreibung versprechen?
Die Rechtslage ist kompliziert, da die meisten Ferienhäuser von Privatpersonen vermietet, aber über Internetportale oder Reiseveranstalter angeboten werden. Gibt es Ärger, haftet nur der Anbieter, nicht der Vermittler. Was bedeutet das für die Mängelhaftung? Wie und wie schnell müssen Urlauber reagieren, um Anspruch auf Entschädigung zu haben? Und gelten für Ferienunterkünfte im Ausland andere Regeln als in Deutschland? Das und wie Sie Ärger vermeiden, erfahren Sie im WISO-Tipp. (Text: ZDF)