Air Berlin – Fluggastrechte bei Insolvenz Oma-Trick – PC-Notdienste ohne PC-Kenntnisse Rauchmelder im Test – Teuer oder billig? WISO-Tipp: Mieterselbstauskunft – Was der Vermieter fragen darf Wer in München oder in Berlin eine Wohnung sucht, muss sich laut einer Studie auf bis zu 600 Mitbewerber einstellen. Das ist das Grauen für jeden, der dort eine Wohnung braucht. Die Bewerbung um eine Mietwohnung gleicht der um eine begehrte Arbeitsstelle. So ist es inzwischen Usus, dass Mietinteressenten eine umfassende Mappe mit Unterlagen abgeben, in der sie sich als perfekte künftige Mieter präsentieren. Dazu gehört auch die sogenannte Mieterselbstauskunft. Es handelt sich um einen Fragebogen, in dem der Vermieter
die finanzielle Situation des Interessenten und persönliche Daten abfragt. Wie hoch ist das Einkommen? Wie lange besteht das aktuelle Arbeitsverhältnis? Laut Deutschem Mieterbund fragen Vermieter aber häufig auch private oder intime Angaben ab, die nicht unmittelbar etwas mit dem Mietvertrag zu tun haben. Müssen Sie tatsächlich angeben, welche Musik Sie hören, wie häufig Sie Besuch erhalten, ob Sie ein Haustier halten oder dass Sie eine Familie planen? Und: Sind Sie zur Vorlage einer sogenannten SCHUFA-Auskunft und einer „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ verpflichtet? Der „WISO“-Tipp klärt, was der Vermieter abfragen darf, wo die Grenzen sind und warum Sie beim Einkommen nicht lügen sollten. (Text: ZDF)
Deutsche TV-PremiereMo. 18.09.2017ZDF
Sendetermine
Di. 19.09.2017
02:55–03:40
02:55–
Mo. 18.09.2017
19:25–20:15
19:25– NEU
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