Folge 29

  • Folge 29/​2017

    Folge 29
    Dieselgate I – Schadet das Softwareupdate?
    Dieselgate II – Muss/​soll ich das Update nutzen?
    Dieselgate III – Die Rolle des Lobbyistenverbandes
    „WISO“-Tipp: Wenn das Kind krank ist – Ihre Rechte am Arbeitsplatz
    „Seit mein Kind in der Kita ist, ist es ständig krank.“ Diese Situation kennen viele Eltern, und sie stellt insbesondere Berufstätige vor Herausforderungen. Kann ein krankes Kind nicht in die Kita oder zur Schule, muss – meist sehr kurzfristig eine Betreuung her. Oft bleibt dann ein Elternteil zu Hause. Gesetzlich geregelt ist die Betreuung kranker Kinder durch das sogenannte Recht auf Freistellung. Das greift für zehn Tage pro Jahr und Kind, solange das Kind jünger als zwölf Jahre ist. Allerdings: Bis zu zwölf Infekte jährlich
    gelten bei Kleinkindern als normal zehn Tage sind da schnell verbraucht. Auch die Bezahlung während einer Freistellung kann unterschiedlich gehandhabt werden.
    Arbeitgeber sind zur Fortzahlung des Gehalts nicht verpflichtet. Finden sich im Arbeitsvertrag Formulierungen wie: „Vergütet wird nur tatsächlich geleistete Arbeit“, spricht das dafür, dass während der Freistellung kein Geld zu erwarten ist. Der „WISO“ Tipp erklärt alle Formalitäten und Fristen, die Sie für die Freistellung zur Betreuung eines kranken Kindes beachten müssen. Etwa, wann Sie mit dem Kind zum Kinderarzt müssen und wie Sie auch im Fall von nicht vergüteter Freistellung Geld erhalten. Dazu alle Regelungen, Ihre Rechte bei älteren Kindern und welche Vorgehensweise Sie beachten müssen. (Text: ZDF)
    Deutsche TV-PremiereMo 07.08.2017ZDF

Sendetermine

Di 08.08.2017
03:00–03:45
03:00–
Mo 07.08.2017
19:25–20:15
19:25–
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