Haushaltsnahe Dienstleistungen So sparen Sie Steuern Putzen, Gartenarbeiten, Winterdienst oder Pflege – manche Arbeiten werden als haushaltsnahe Dienstleistungen vom Fiskus anerkannt. Dabei können maximal Arbeitskosten von 20 000 Euro zu einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Daraus ergibt sich ein
direkter Abzug von bis zu 4000 Euro im Jahr von der Steuerschuld. Aber akzeptiert das Finanzamt Leistungen, die bar bezahlt wurden? Können sich Familienmitglieder gegenseitig beschäftigen? Warum macht es für das Finanzamt einen Unterschied, ob der Teppich in der eigenen Wohnung gereinigt wird oder im Geschäft? (Text: ZDF)
Deutsche TV-PremiereMo. 10.04.2017ZDF
Sendetermine
Di. 11.04.2017
03:35–04:20
03:35–
Mo. 10.04.2017
19:25–20:15
19:25– NEU
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