Private Videoüberwachung Was ist erlaubt? Alle drei Minuten steigen Diebe in Deutschland in Häuser oder Wohnungen ein. Allein 2015 gab es rund 170 000 Wohnungseinbrüche, so die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik. Anlass für etliche Immobilienbesitzer, eine Überwachungskamera am und im Haus zu installieren. Aber: Ist das ohne Weiteres erlaubt? Generell gilt: Die private Videoüberwachung des eigenen Grundstückes mitsamt des Hauses ist durchaus zulässig. Sobald aber der öffentliche Raum (Gehweg) oder private Flächen (der Garten des Nachbarn) beobachtet werden, stellt das grundsätzlich eine Verletzung
des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Aufgrund unterschiedlicher Fallkonstellationen fällt es allerdings schwer, einer einheitlichen Rechtsprechung zu folgen. Denn die private Videoüberwachung ist oft eine Frage der Interessenabwägung – und es kommt damit auf den Einzelfall an. „WISO“ sagt Ihnen, welche Regeln für Mieter und Eigentümer gelten. Muss ich darauf hinweisen, dass ich mein Grundstück mit der Kamera überwache? Wann muss ich die Aufnahmen wieder löschen? Und: Was droht mir, wenn ich mich nicht an die Vorgaben halte? Das und mehr beantwortet der „WISO“-Tipp. (Text: ZDF)
Deutsche TV-PremiereMo. 20.03.2017ZDF
Sendetermine
Di. 21.03.2017
03:00–03:45
03:00–
Mo. 20.03.2017
19:25–20:15
19:25– NEU
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