Billigfleisch – Wohin führt das Preisdumping? / Hühnerzucht – Tiere auf Hochleistung getrimmt / Medikamentenmissbrauch – Wenn Leistungsdruck in die Abhängigkeit führt / WISO-Tipp: Ehegattenunterhalt – Wem steht was zu? Durch die Reform des Unterhaltsrechts vor sechs Jahren ist die Selbstverantwortung beider Ehegatten gestärkt worden. Jeder soll nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt sorgen. Die Grundidee ist, dass die moderne Frau auch ohne ihren Mann schnell wieder auf eigenen finanziellen Füßen stehen kann. Ab wann eine Frau, die sich um die Kinder kümmert, wieder arbeiten gehen muss, hängt in der praktischen Umsetzung allerdings von vielen Faktoren ab. Vor der
Reform gab es klare Regelungen, jetzt wird jeder Fall individuell entschieden. Im vergangenen Jahr wurde das Unterhaltsrecht erneut überarbeitet: Denn gerade Hausfrauen, die sich während ihrer Ehe über Jahrzehnte um Haushalt und Kinder gekümmert haben, konnten oft direkt nach der Scheidung finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen und verloren so ihren gewohnten Lebensstandard. Im neu gefassten Unterhaltsrecht spielt auch die Dauer der Ehe bei der Unterhaltsberechnung wieder eine Rolle. Für wen gilt diese neue Unterhaltsregelung? Kann sie auch rückwirkend geltend gemacht werden? Wie bemisst sich der Ehegattenunterhalt, und wie lange wird er gezahlt? Diese und weitere Fragen beantwortet der WISO-Tipp. (Text: ZDF)
Deutsche TV-PremiereMo. 24.03.2014ZDF
Sendetermine
Di. 25.03.2014
03:40–04:25
03:40–
Mo. 24.03.2014
19:25–20:15
19:25– NEU
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