Verliebt, vereint, Familie: In Deutschland lebten 2016 rund zehn Prozent der Kinder in einer Familie ohne Trauschein. Ob verheiratet oder nicht, ist heutzutage unproblematisch. Aber nur auf den ersten Blick. Denn tatsächlich müssen Eltern ohne Trauschein mehr Absprachen treffen als verheiratete Eltern. Und das, obwohl es seit der Kindschaftsreform im Jahr 1998 rechtlich keine Unterschiede mehr zwischen einem ehelichen und einem unehelichen Kind gibt. Auch wenn unverheiratete
Eltern den gleichen Anspruch auf Erziehungsurlaub und Elterngeld haben, gilt es einiges zu beachten. Wenn Sie eine Familie ohne Trauschein gründen wollen, muss zum Beispiel das Sorgerecht beim Jugendamt oder einem Notar für beide Elternteile beantragt werden sonst bleibt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter. Wie sich das „Nein“ zur Ehe auf Unterhaltsansprüche, Erbschaftsansprüche und Adoptionen auswirkt, erfahren Sie im WISO-Tipp. (Text: ZDF)