Um im Job mithalten zu können, ist lebenslanges Lernen ein Muss. Dafür gibt es sogar staatliche Förderung. Trotzdem nehmen nur ein bis zwei Prozent der Beschäftigten Bildungsurlaub in Anspruch. Für die berufliche oder politische Weiterbildung gibt es in der Regel fünf Tage Extra-Urlaub pro Jahr, und das Gehalt kommt weiter. Wenn für die Weiterbildung eine Anerkennung als Bildungsurlaub vorliegt, muss der Arbeitgeber
freigeben: egal, was auf dem Lehrplan steht und wo gelernt wird. Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es in fast allen Bundesländern. Nur in Bayern und Sachsen sind Arbeitnehmer auf die Kulanz ihres Arbeitgebers angewiesen, weil es hier keine entsprechenden Gesetze gibt. Wer die Kosten übernimmt, welche Fördertöpfe es gibt und aus welchen Gründen Ihr Chef ablehnen kann, erfahren Sie im WISO-Tipp. (Text: ZDF)