Fernsehfilm in 2 Teilen, Folge 1–2

  • Siggi Jepsen ist Insasse einer Anstalt für schwer erziehbare Jugendliche. Er bekommt in einer Deutschstunde das Aufsatzthema „Die Freuden der Pflicht“ gestellt und scheitert daran: Er gibt ein leeres Heft ab. Der Grund für sein Versagen liegt jedoch darin, dass er zu diesem Thema zu viel zu sagen hat. Im Arrest, der von ihm freiwillig immer weiter verlängert wird, schreibt Siggi nun über seine Kindheit und Jugend, die gerade unter dem Zeichen der „Pflicht“ stand. Siggis Vater war nämlich der „nördlichste Polizeiposten Deutschlands“ in dem schleswig-holsteinischen Dorf Rugbüll. Jens Ole Jepsen erhält 1943 von der nationalsozialistischen Obrigkeit den Auftrag, gegen den expressionistischen Maler Max Ludwig Nansen – für diese Romanfigur diente Emil Nolde als Vorbild – ein Malverbot auszusprechen und dieses Verbot zu überwachen.
    Obwohl Jens Ole Jepsen seit seiner Jugend mit Max Ludwig Nansen befreundet ist und dieser ihm sogar einmal das Leben gerettet hat, kommen ihm keinerlei Zweifel an seiner Pflicht, diese Anordnungen rigoros zu befolgen. Als er seinen zu dieser Zeit zehnjährigen Sohn Siggi dazu anstiften will, den Maler zu bespitzeln, bringt er ihn damit in einen Gewissenskonflikt, denn Nansens Atelier ist für Siggi wie ein zweites Zuhause. Er beschließt, seinem Vater nicht zu gehorchen, und hilft stattdessen Nansen beim Verstecken von Bildern. (Text: ARD-alpha)
    Deutsche TV-PremiereSo 24.01.1971ARD
  • In der Jugendstrafanstalt weigert sich der schwererziehbare Schüler Siggi Jepsen, in der Deutschstunde etwas zum Thema „Die Freuden der Pflicht“ abzuliefern. Aber nicht, weil ihm zu wenig, sondern weil ihm zu viel darüber einfällt. Aus diesem Klassenaufsatz wird die an keine Zeitbegrenzung gebundene, selbstauferlegte Strafarbeit, die ihn für Monate in seiner Zelle gefangen hält. Sie trägt ihn zurück in die Zeit seiner Kindheit, in den nördlichsten Teil Deutschlands, nach Rugbüll, wo sein Vater, Polizeihauptwachtmeister, den Pflichten des Amts zur Zeit der NS-Herrschaft um jeden Preis hörig ist.
    Im Frühjahr 1943 hat er, einer Anweisung folgend, das aus Berlin an den Maler Max Ludwig Nansen ergangene Malverbot zu überbringen und dessen Einhaltung zu überwachen. Der Maler war sein Freund von Kindheit an, rettete ihn sogar einmal vor dem Ertrinken. Jetzt muß Nansen jedoch erkennen, daß mit dem Polizisten nicht zu spaßen ist, wenn es um Pflichterfüllung geht. Sogar nach Ende des Krieges, drei Monate nach der Internierung durch die Engländer, waltet er seines Amtes, rücksichtslos, unbarmherzig und paragraphenhörig.
    Er vernichtet das Werk des Malers mit einer Schadenfreude, die ihn mit Genugtuung erfüllt. Der kleine Siggi versucht zu retten, was zu retten ist, er wird zum Bildersammler, Bilderdieb, Bilderverstecker. In Halluzinationen sieht er alle Werke des Maler von Flammen bedroht. Und sein Vater wütet weiter. Stellvertretend für ihn, für solche Väter schlechthin, sitzt Siggi anderthalb Jahre in einer Jugendstrafanstalt. (Text: ARD-alpha)
    Deutsche TV-PremiereDo 28.01.1971ARD

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