In der Jugendstrafanstalt weigert sich der schwererziehbare Schüler Siggi Jepsen, in der Deutschstunde etwas zum Thema „Die Freuden der Pflicht“ abzuliefern. Aber nicht, weil ihm zu wenig, sondern weil ihm zu viel darüber einfällt. Aus diesem Klassenaufsatz wird die an keine Zeitbegrenzung gebundene, selbstauferlegte Strafarbeit, die ihn für Monate in seiner Zelle gefangen hält. Sie trägt ihn zurück in die Zeit seiner Kindheit, in den nördlichsten Teil Deutschlands, nach Rugbüll, wo sein Vater, Polizeihauptwachtmeister, den Pflichten des Amts zur Zeit der NS-Herrschaft um jeden Preis hörig ist. Im Frühjahr 1943 hat er, einer Anweisung folgend, das aus Berlin an den Maler Max Ludwig Nansen ergangene Malverbot zu überbringen und dessen Einhaltung zu überwachen. Der Maler
war sein Freund von Kindheit an, rettete ihn sogar einmal vor dem Ertrinken. Jetzt muß Nansen jedoch erkennen, daß mit dem Polizisten nicht zu spaßen ist, wenn es um Pflichterfüllung geht. Sogar nach Ende des Krieges, drei Monate nach der Internierung durch die Engländer, waltet er seines Amtes, rücksichtslos, unbarmherzig und paragraphenhörig. Er vernichtet das Werk des Malers mit einer Schadenfreude, die ihn mit Genugtuung erfüllt. Der kleine Siggi versucht zu retten, was zu retten ist, er wird zum Bildersammler, Bilderdieb, Bilderverstecker. In Halluzinationen sieht er alle Werke des Maler von Flammen bedroht. Und sein Vater wütet weiter. Stellvertretend für ihn, für solche Väter schlechthin, sitzt Siggi anderthalb Jahre in einer Jugendstrafanstalt. (Text: ARD-alpha)