WISO-Tipp: Wenn Kinder jobben – Was Eltern wissen müssen Schicke Sneaker – das neueste Smartphone – ein eigener Führerschein. Wenn die Ansprüche im Leben eines Teenagers den Rahmen des Taschengeldes mal wieder sprengen, muss ein Nebenjob her. Mindestens jeder fünfte Jugendliche bessert mittlerweile so sein Taschengeld auf. Erlaubt ist das, mit Zustimmung der Eltern, grundsätzlich bereits für Kinder ab 13 Jahren. Allerdings gelten hier strenge gesetzliche Vorschriften hinsichtlich der Arbeitsdauer, der Arbeitszeit und des
Verdienstes. So dürfen Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren maximal zwei Stunden pro Tag arbeiten. Diese Einschränkungen werden gelockert, je älter das Kind beziehungsweise der Jugendliche ist. Der „WISO“-Tipp erklärt genau, welche Regeln der Kinder- und Jugendarbeitsschutz vorsieht. Außerdem werden Fragen beantwortet wie: Welche Auswirkungen hat der Nebenjob meines Kindes auf unsere Familienkrankenversicherung? Was tun, wenn das Kind krank wird? Und darf mein Sohn oder meine Tochter auch spät abends noch Babysitten? (Text: ZDF)