Staffel 3, Folge 1–5

Staffel 3 von „Die großen Kriminalfälle“ startete am 01.10.2002 in Das Erste.
  • Staffel 3, Folge 1
    Die Aufforderung eines Kriminalbeamten ‚Na, dann schießen Sie mal los‘ nahm Werner Pinzner bei seiner Vernehmung wörtlich. Im Hamburger Polizeipräsidium erschoss er am 29. Juli 1986 während der Verhandlung den Staatsanwalt, seine Frau und zuletzt sich selbst – das Ende des St. Pauli-Killers, der von sich behauptete ‚von Flensburg bis München im Auftrag gemordet zu haben‘. Die Pistole hatte sich Pinzner von seiner Frau ins Vernehmungszimmer schmuggeln lassen, seine Anwältin hatte die Waffe besorgt. Dieser spektakuläre Mord rüttelte Hamburg auf.
    Eine Stadt, deren Politiker lange weggesehen und gegen die Mafia von St. Pauli nie erfolgreich vorgegangen waren. Bei den Recherchen zu diesem Kriminalfall fragte Hamburgs ehemaliger Erster Bürgermeister Klaus von Dohnanyi die Autorin Danuta Harrich, was denn dieser Fall mit der Hamburger Politik zu tun gehabt haben soll. Er lehnte auch 16 Jahre nach den Morden noch jede Stellungnahme zu dem Thema vor der Kamera ab. Sein Parteikollege Rolf Lange, der 1986 wegen dieser Bluttat sein Amt als Innensenator aufgeben musste, spricht dagegen über die skandalösen Hintergründe der Tat und die politischen Konsequenzen.
    Auch seine Kollegin, die Justizsenatorin Eva Leithäuser, musste zurücktreten. Als ‚wahnsinnige Zeit‘ beschreibt der heutige Stern-Chefredakteur und damalige Polizeireporter Thomas Osterkorn die 80er Jahre auf St. Pauli. Auf St. Pauli herrschten Zustände wie in Chicago zu Zeiten Al Capones. Die organisierte Kriminalität beherrschte die Bordellmeile Hamburgs. Zuhälterbanden kämpften brutal um Marktanteile und schreckten vor Morden nicht zurück.
    Auf die Spur von Werner Pinzner kam die Hamburger Polizei nach vierjährigen Ermittlungen am Ostermontag 1985 nach einem Auftragsmord in einer Hamburger Villa. Die Patronen, aus den Körpern eines Bordellbesitzers und seines Haushälters, stammten aus einer Waffe, die schon häufiger für Auftragsmorde genutzt worden war. Ein Hinweis aus der Szene führte ein Jahr später zur Verhaftung Pinzners und seines Auftraggebers. Am 29. Juli 1986 will der bereits wegen fünffachem Mord beschuldigte und geständige Werner Pinzner endlich drei weitere Taten gestehen und Hintermänner nennen.
    Die Ermittler gehen davon aus, dass Pinzner dadurch Vergünstigungen im Gefängnis erreichen will. Doch der hat für diesen Tag einen anderen Plan. In Augenzeugen- und Zeitzeugenberichten wird dieser bis heute einmalige Fall in der deutschen Kriminalgeschichte rekonstruiert. Erstmals nach 16 Jahren schafft es die Augenzeugin Gitta Berger, die das Verhör Pinzners damals protokollieren sollte, offen über die schlimmsten Minuten ihres Lebens zu sprechen. Pinzner zwang sie damals mit vorgehaltener Pistole: ‚Und du schaust zu‘. (Text: SWR Fernsehen)
    Deutsche TV-PremiereDi 01.10.2002Das Erste
  • Staffel 3, Folge 2
    Während die Häftlinge in der Anstaltskapelle ein kräftiges ‚Macht hoch die Tür …‘ anstimmten, öffnete Alfred Lecki seelenruhig mit einem im Knast gefertigten Nachschlüssel das Gefängnistor ‚weit‘ auf und verschwand mit seinem Knastkumpan Helmut Derks. Das war Weihnachten 1969. Es war bereits die dritte Flucht des schon legendären ‚Ausbrecherkönigs‘, der gerade einmal wieder in Untersuchungshaft saß ? dieses Mal in Essen, wegen Polizistenmordes: Eine Polizeistreife hatte ihn am 14. Juli 1969 in Bottrop nachts schlafend und nur mit Unterwäsche bekleidet in einem Auto überrascht.
    Statt die Papiere vorzuzeigen, sprang Lecki aus dem Auto, rannte los, drehte sich nach einigen Metern um und schoss auf die beiden völlig überraschten Polizisten. Polizeiobermeister Theodor Klein brach tot zusammen. Sein Kollege wurde schwer verletzt. Lecki verschwand in der Dunkelheit ? und landete am Ende doch wieder in Haft, aus der er abermals entfloh. Der damalige Innenminister Hans?Dietrich Genscher beauftragte schließlich das Bundeskriminalamt mit der Fahndung. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik war die Jagd auf einen ‚gewöhnlichen‘ Verbrecher so hoch angesiedelt worden. (Text: EinsFestival)
    Deutsche TV-PremiereMo 07.10.2002Das Erste
  • Staffel 3, Folge 3
    Am Ende ist es das SED-Politbüro, das den Fall auf höchster Ebene entscheidet: mit einem Todesurteil. Das Opfer ist zunächst die 20-jährige Anna Denczyk, Arbeiterin in einem Fischkombinat in Saßnitz auf Rügen – 1955 in der noch jungen DDR. Nur knapp überleben sie und eine Freundin den Genuss vergifteter Lebkuchen aus einem anonymen Paket. Sehr bald aber vermutet Anna Denczyk hinter dem seltsamen Absender „Der Weihnachtsmann aus Jüterbog“ einen konkreten Menschen: Otto Bergemann arbeitet in der Nähe der brandenburgischen Kleinstadt auf dem volkseigenen Gut Kaltenhausen.
    Von dort stammt auch Anna; sie vermutet einen Racheakt des über 50-Jährigen, vor dessen sexuellen Nachstellungen sie schließlich nach Saßnitz ausgewichen war. Außerdem war Bergemann bereits aufgefallen, als Annas kleiner Bruder zwei Jahre zuvor auf ungeklärte Weise durch Gift starb. Die Ermittlungen von Vopo, Kripo und Stasi gegen das SED-Mitglied Bergemann ziehen sich jahrelang hin, und als Bergemann endlich gesteht, scheint eine unspektakuläre, glimpflich verlaufene Beziehungstat endlich aufgeklärt. Da bezichtigt sich Bergemann zusätzlich der Beteiligung an Judenerschießungen und an Verbrechen gegen russische Kriegsgefangene 1941 in Rowno, Ukraine.
    Recherchen und Zeugen können die Angaben zunächst nicht bestätigen – derartige Kriegsverbrechen sollte es dort erst 1943 gegeben haben – und obendrein widerruft Bergemann. Mit dem Einsatz eines besonders qualifizierten Kripomannes aber („ein Spitzenvernehmer“) kommt es nun zum mehrmaligen Wechsel von Geständnissen und Widerrufen. Am Ende des Prozesses aber „passen“ auch die Fakten und Zeugenaussagen, der Angeklagte resigniert. Obwohl der Staatsanwalt „lebenslänglich“ für angemessen hält, wartet auf Otto Bergemann – die Guillotine.
    Ute Bönnen und Gerald Endres haben über das bisher Bekannte hinaus einen Fall recherchiert, der in der DDR-Presse wohlweislich nicht hochgespielt wurde. Er sollte aber doch zeigen, wie die DDR mit einem Nazi-Verbrecher umgeht – im Gegensatz zur BRD. Auch wenn er vielleicht keiner war. Zu den Zeitzeugen, die sich an diesen Fall erinnern, gehören Anna Denczyk und ihre damalige Kollegin, der Sohn des Hingerichteten, ein Mitglied der Mordkommission Potsdam sowie Verwandte und Nachbarn aus Jüterbog und Kaltenhausen. (Text: ARD)
    Deutsche TV-PremiereMo 14.10.2002Das Erste
  • Staffel 3, Folge 4
    Das hatte es bisher noch nicht gegeben. Ein Kind verschwindet. Spurlos. Mitten im aufblühenden Deutschland der 60er Jahre. 5 Tage später, am 18. Februar 1964, meldet sich ein Erpresser bei den verzweifelten Eltern. Er schickt einen Schlüssel für ein Schließfach im Frankfurter Hauptbahnhof. Man findet einen Kinderschuh – den Schuh eines verschwundenen siebenjährigen Jungen. (Text: Phoenix)
    Deutsche TV-PremiereMi 23.10.2002Das Erste
  • Staffel 3, Folge 5
    1993 hielt er mit der „Rotlichtaffäre“ im Saarland die Medien auf Trab: Hugo Lacour. Die Duz-Freundschaft mit dem Schläger, Zocker und Zuhälter, den die Lokalpresse zum „ungekrönten König des Saarbrücker Nachtlebens“ und „König der Saarbrücker Unterwelt“ avancieren ließ, kompromittierte führende Landespolitiker. Alles wartete darauf, dass der „liebe Hugo“ seine Drohung wahr machte und peinliche Fotos vom Ministerpräsidenten in der Nachtbar „Cascade“ endlich auspackte. Vergeblich.
    Der Kriminalfall Hugo Lacour ist dabei weitgehend unbeachtet geblieben. Kein anderer hat die saarländische Strafjustiz so lange beschäftigt. Der 1943 geborene Saarbrücker mit französischem Pass, jüngstes von 13 Geschwistern, ist seit Teenagertagen als gewalttätiger Krimineller aktenkundig. 1997 wurde er nach zwei Jahren Prozess wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Saarbrücker Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass Lacour in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1985 den 62-jährigen Saarbrücker Kaufmann Heinz Weirich einen Wechsel und Vermögensübereignungen zu unterschreiben zwang und ihn anschließend ermordete.
    Tatmotiv: Habgier. Hugo Lacour beteuerte seine Unschuld. Gegen ihn sprachen ein ausgedehntes Vorstrafenregister, eine spektakuläre Flucht aus dem Gefängnis und eine 7000 Blatt umfassende polizeiliche Ermittlungsakte. Aber der im September 1985 als vermisst gemeldete Kaufmann Heinz Weirich wurde bis heute nicht gefunden. Zwölf Jahre nach der Tat verhängte das Saarbrücker Schwurgericht „Lebenslänglich“ nur auf Grund von Indizien; eine Leiche und gerichtsmedizinische Erkenntnisse über Zeit und Art des Todes fehlen.
    Hugo Lacour und seinen Verteidigern half dies ebenso wenig wie der Verweis darauf, dass das eigentlich für die Strafverfolgung zuständige Gericht in Metz – die Tat soll sich unmittelbar hinter der „grünen Grenze“ auf französischem Territorium abgespielt haben – 1990 die Mordanklage fallen ließ. Eine Berufung auf das Schengener Abkommen, das während des Lacour-Prozesses 1995 in Kraft trat und nach dessen Artikel 54 niemand wegen ein und desselben Deliktes zweimal strafrechtlich verfolgt werden darf, wies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe 1999 zurück.
    Ein Mord ohne Leiche, eine Polizei und Justiz ohne den geringsten Zweifel an der Schuld des Verurteilten, ein „Lebenslänglicher“, der auch im Knast keine Ruhe gibt. Die Dokumentation von Inge Plettenberg rekapituliert die wesentlichen Fakten eines Falles, der in der deutsch-französischen Justizgeschichte ziemlich einmalig dasteht. (Text: ARD)
    Deutsche TV-PremiereMo 28.10.2002Das Erste

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