Folge 21

  • Um Gottes Willen? – Grenzen der Religionsfreiheit

    Folge 21
    Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht. Es kann nur eingeschränkt werden, wenn es mit anderen Grundrechten oder Wertentscheidungen des Grundgesetzes in Konflikt gerät. Der Streit um das Kopftuch, die Vollverschleierung, das Kruzifix im Klassenzimmer, die Beschneidung, Kinderehen, die Gleichberechtigung von Mann und Frau beschäftigen die Gerichte und die öffentliche Diskussion. Erst Anfang des Jahres entschied der Europäische Gerichtshof für
    Menschenrechte, dass der staatliche Bildungsauftrag sowie der Wille zur Integration höher zu bewerten sei als der religiös begründete Wunsch muslimischer Eltern, ihre Kinder vom gemischten Schwimmunterricht zu befreien. Das „STATIONEN“-Team fragt nach: Wo liegen die Grenzen der Glaubensfreiheit, wie weit geht die Neutralitätspflicht des Staates und fällt wirklich alles, was mit Religionsfreiheit begründet wird, auch darunter? (Text: BR Fernsehen)
    Deutsche TV-Premiere Mi. 14.06.2017 BR

Cast & Crew

Sendetermine

Do. 15.06.2017
04:15–04:45
04:15–
Mi. 14.06.2017
19:00–19:30
19:00–
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