Freilassung – spektakuläre Wende im sogenannten „Badewannen-Mord“: 13 Jahre, 23 Wochen und sechs Tage saß Manfred Genditzki hinter Gittern, seine jüngste Tochter hat er kaum aufwachsen gesehen. Jetzt hat das Landgericht München I seinen Wiederaufnahmeantrag zugelassen und die sofortige Haftentlassung angeordnet. Genditzki wurde vorgeworfen
die 87-jährige Lieselotte K. in ihrer Badewanne in Rottach-Egern ertränkt zu haben und dafür zu lebenslanger Haft wegen Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Deutschlandweit wurde der Fall als der „Badewannen-Mord“ bekannt. Wie geht es einem Mann, dessen jahrelange Haft womöglich ein Justizirrtum war? (Text: RTL)