Fragwürdiger Impfstoff-Deal – wie Ursula von der Leyen Aufklärung verhindert: Derzeit laufen mehrere Klagen gegen die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und die EU-Kommission. Es geht um Aufklärung zum größten jemals mit einem Privatunternehmen abgeschlossenen Vertrag der EU (35 Milliarden Euro): Die Kommission hatte im Frühjahr 2021 bei Pfizer und Biontech 1,8 Milliarden Corona-Impfdosen bestellt. Die Klagen wurden eingereicht, weil es bislang keine Auskünfte zum Vertrag gibt – nicht einmal für EU-Parlamentarier. Die Kläger beanstanden, dass Ursula von der Leyen den Deal per Telefon und SMS eingefädelt haben soll. Das verstoße gegen Grundsätze der öffentlichen Verwaltung. Zudem sind die Kläger – unter Berufung auf Gesundheitsexperten – der Meinung, dass der Kauf damals nicht mehr notwendig gewesen wäre. Fachkräfteeinwanderung – wie ausländische Spezialisten an Bürokratie scheitern: Trotz neuem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (März 2020) scheitert der Zuzug von Spezialisten aus dem Ausland. Viele Unternehmen verzweifeln an der Bürokratie.
„Plusminus“ berichtet über zwei exemplarische Fälle: Eine Dresdner Zigarrenmanufaktur brauchte fünf Jahre, um einen echten Zigarrendreher aus Kuba nach Sachsen zu holen. Ein Metallbauunternehmen aus Westenfeld (Thüringen) hat Probleme, 20 junge Fachkräfte aus dem Kosovo einzustellen – obwohl es für die bereits einen erleichterten Zugang zum EU-Arbeitsmarkt gibt. Erbschaftsteuer bei Immobilien – wie Super-Reiche geschont werden: In Deutschland werden kleine Immobilienerbschaften stärker besteuert als große. In der Praxis sieht das so aus: Ein Münchner hat ein Mehrfamilienhaus mit 13 Wohnungen und drei Läden geerbt und muss eine Millionen Euro Erbschaftssteuer zahlen. Hätte er mehr als 300 Wohnungen geerbt, dann wäre keine Steuer fällig geworden. Diese Ungerechtigkeit hat das Bundesverfassungsgericht bereits in zwei Urteilen festgestellt und die Steuergesetze für verfassungswidrig erklärt. Trotzdem hat die Regierung diese nicht geändert. Ganz im Gegenteil: Ex-Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat sogar mit Nichtanwendungserlassen dafür gesorgt, dass die höchstrichterlichen Urteile nicht berücksichtig werden dürfen. (Text: ARD)