In vielen Berufen ist es wichtig, sich ständig weiterzubilden. Doch wer übernimmt die Kosten dafür? Wenn der Arbeitgeber eine Fortbildung finanziert, kann er dann im Gegenzug verlangen, dass der Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit nicht kündigt? Wie ist das mit einer Weiterbildung im Auftrag des Jobcenters? Wird diese Zeit bei der Rentenermittlung mit berücksichtigt? Wohin kann man sich bei Interesse wenden? Diese und andere Fragen zum Verbraucherrecht beantwortet „MDR um 4“-Verbraucherexperte Werner Zedler. (Text: mdr)
Deutsche TV-PremiereDi. 26.08.2014MDR
Sendetermine
Di. 26.08.2014
17:00–17:30
17:00– NEU
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