Der Tod eines uns liebgewonnen Menschen ist oft eine enorme emotionale Belastung für die Hinterbliebenen. Neben dem Schmerz lastet nun auch die ganze Verantwortung der organisatorischen Verpflichtungen auf ihnen. Wer stellt die Sterbeurkunde aus? Wem muss diese vorgelegt werden? Was tun, wenn kein Testament vorhanden ist? Gelten Kontoverfügungen auch über den Tod
hinaus? Wie muss der Nachlass verwaltet werden? Müssen Sie das Erbe auch dann antreten, wenn der Verstorbene einen Schuldenberg hinterlässt? Und wer kommt für die Beerdigung auf, wenn kein Geld vorhanden ist? Gilbert Häfner, Präsident des Oberlandesgerichts in Dresden, beantwortet Ihre Fragen zu diesem Thema live in der Sendung. (Text: mdr)