• Kommentare 11–20 von 9234

    • (geb. 1974) am

      Die Einstufung, die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" einzustufen, sollte letztlich sachlich und kritisch immer hinterfragt werden, ohne dass allein diese Haltung bereits politisch abgestempelt wird.

      Immerhin handelt es sich hierbei um eine staatliche Behörde und um eine Einschätzung, die einer starken Oppositionspartei erheblich schaden und ihre mögliche Regierungsverantwortung erschweren könnte.
      Dass deshalb Zweifel an der politischen Neutralität aufkommen, ist nicht nur nachvollziehbar, sondern sehr berechtigt - umso mehr, wenn auch zahlreiche Verfassungsrechtler, Juristen und andere unabhängige Stimmen solche erhebliche Zweifel äußern.

      Und dann ist da das Kölner Verwaltungsgericht, das dem Verfassungsschutz zunächst untersagt hat, die AfD bis zum Hauptsacheverfahren als "gesichert rechtsextremistisch" zu behandeln und öffentlich so zu bezeichnen.
      Natürlich ist das kein endgültiger Freispruch, aber zeigt an dieser Stelle doch eindeutig:
      So unumstößlich, wie manche diese Einstufung ständig darstellen wollen, ist die Sache eben nicht!

      Besonders problematisch ist bei dieser Sache, dass dieses Etikett inzwischen gerne als politisches Totschlagargument benutzt wird. Heutzutage einmal "rechtsextrem" gesagt, und schon scheint jede weitere Auseinandersetzung überflüssig.
      Unliebsame Mitstreiter können leichtfertig damit abgestempelt und ausgegrenzt werden, während die eigene Haltung dann automatisch als die einzig richtige scheinbar erscheint.
      Doch eine Behördensicht ist kein göttliches Urteil und schon gar nicht die Wahrheit vor dem Herrn.

      Ebenso kritisch ist dabei zu sehen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk dieses Narrativ immer wieder aufs Neue als feststehende Tatsache vermittelt, ohne die inzwischen deutlich gewordenen rechtlichen Risse dieser Einschätzung mal angemessen einzuordnen.
      Wer sich tatsächlich ein eigenes und fundiertes Urteil bilden will, sollte deshalb bewusst auch außerhalb der staatsnahen Medien recherchieren, unterschiedliche Stimmen anhören und sich mit den Gegenargumenten wirklichv mal auseinandersetzen.
      Denn wer nur eine Seite kennt, kennt eben nicht den ganzen Kontext - müsste eigentlich jedem einleuchtend sein!

      Solche sich selbstbestätigten Menschen wird man aber irgendwann auch nicht mehr abholen können, die bleiben lieber gemütlich im Stillstand sitzen, halten ihren Glauben wohl noch für Fortschritt und schauen lieber dabei zu, wie all jene, die sich weiterentwickeln einfach an ihnen vorbeiziehen.

      Aber immerhin:
      Sie können später stolz behaupten, keinen Schritt gemacht zu haben - konsequent ist das schließlich auch, das muss man denen zugestehen!

      #ungeheuerlicheVerblendung
      • (geb. 1965) am

        einmal von links, einmal von rechts .. Ihr könnt einen in den Wahnsinn treiben.😢

        richtig, >>eine Behördensicht ist kein göttliches Urteil<<, es ist sogar überhaupt kein Urteil.

        Dennoch gibt es viele Äußerungen von bspw. Höcke.
        Das ist kein unbeschriebenes Blatt.

        >>außerhalb der staatsnahen Medien recherchieren<<

        ist überhaupt nicht nötig, denn die öffentlich-rechlichen erstellen keine FakeNews. Berichte und Fakten wie Zahlen sind absolut seriös und vertrauenswürdig.
        Dazu gibt es Untersuchungen.

        Und da konnte jeder auch selbst hören, was Höcke von sich gibt. Mir drehte es so manchmal den Magen um.

        Lediglich bei Meinungen und Kommentaren der ÖRR existiert eine Linksverschiebung. Auch das wurde alles untersucht.

        Und wie @Hera sagte:
        Höcke ist nicht der einzige.
        Ich verstehe die Aversion durchaus. Nur die Mittel nicht, die man gegen die AfD einsetzt.

        Die AfD muss ausmisten, dann kehrt auch wieder Ruhe ein.
      • (geb. 1974) am

        Störungsbild im Kopf!?

        Manche kleben wie Kaugummi am Schuh und feiern sich jedesmal selbst.
        Wer Höcke zwanghaft in jeden allgemein gehaltenen Kommentar hineininterpretiert, sieht entweder Gespenster oder versteht überhaupt den Kontext nicht.

        Naja, aber Hauptsache wieder ungefragt seinen belanglosen Senf dazugegeben. 🥱

        #lästigeBegleiterscheinung
      • (geb. 1962) am

        @ # lästige Begleiterscheinung: Wer, als selbst bezeichneter AFD-Anhänger, etwa in diesem Forum die Journalistin Melanie Amann beispw. als "schon immer eine Todgeburt" bezeichnet hat, hat ein imenses Problem mit der Glaubwürdigkeit - auch in Sachen Kritik an Diskursführung.

        Wer etwa beobachtet hat, wie AFDler Medienauftritte nutzten, um genau den Diskussionsrahmen - schon vorab - zu delegitimieren, in dem sie sich der Begründung ihrer Aussagen stellen sollten ("Alles vom Staatsfunk gesteuert") wird einsehen, dass diese De-Legitimierungsstrategien sehr wohl mit "wehrhafter Demokratie" beantwortet werden können.

        Was meint: Pöbler und Irrationale nicht mehr zum Diskurs einzuladen. Oder eben nur in einem Rahmen, der die Einbehaltung der Diskursregeln sicherstellt. Das war etwa Amanns Position - ein Catweazle und Gleichgesonnene schossen darauf gegen sie - mit o.g. Worten.

        Das o.g. Urteil bestätigt de facto die Einstufung durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem für etwa den Landesverband Sachsen-Anhalt. Die Bundes-AFD gilt als Verdachtsfall. Es gibt wohl kaum eine Nachrichtensendung im ÖRR, die diese Differenzierung nicht auf dem Schirm hat, eher ist es so, dass die Zuweisung bei der AFD meistens weggelassen wird.

        Die Wenigsten Moderationen beginnen mit: "Die Vorsitzende der als vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuften AFD, Alice Ich-will-mein Schnitzel ...". Sie wird i.d.R. angesprochen als Bundesvorsitzende der AFD - und niemand vom ÖRR will ihr ihr Schnitzel wegnehmen.

        Womit sich also die eingangs aufgestellte Behauptung vom vorgeblichen "Gottesurteil" als plumpe Finte herausstellt, um Kritik an der AFD zu delegitimieren und die Bedeutung einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz nahezu ins Beliebige zu verschieben.

        Die nachgezeigte Struktur der Doppelmoral - demokratische GegnerInnen regelmäßig mit ad hominem Angriffen regelrecht versuchen, zu vernichten, lässt nachvollziehen, warum einige Menschen mit Vertretern oder Verteigern rechtsextremer Positionen nichts mehr zu tun haben wollen. Sie haben halt - verfassungsrechtlich gesichert - noch ein Gewissen.

        Man kann das auch "Haltung" nennen. Während Sie es schon vorweg als "ungeheuerliche Verblendung" abwerten.

        So kann man an kleinen Alltagsbeispielen die Notwendigkeit einer "wehrhaften Demokratie" nachzeichnen: Eine tolerante Debatte kann nicht die integrieren, die die Debatte selbst unmöglich machen wollen. Wer den Diskurs zerstören will, hat darin wenig zu suchen.
      • (geb. 1974) am

        Entkräften Sie doch erst einmal all meine sämtlichen Darstellungen in den Kommentaren, mit eigenen, stichhaltigen Argumenten - anstatt Ihren längst bekannten, in nervige Gefühlsduselei verpackten Unmut bei jeder Gelegenheit irgendwo wie Sondermüll ewig abzuladen.

        Wenn Sachverstand und Argumente nicht mehr ausreichen, öffnet man offenbar einfach eine neue, unbekömmliche Konserve der Belanglosigkeit. Hauptsache man kann vom eigentlichen Thema ständig ablenken. Wie praktisch.
        (Kurzen Applaus)

        Sie glauben wohl auch, dass alle anderen genauso schläfrig unterwegs sind wie Sie.

        Wann genau war diese Aussage über Amann noch einmal?!
        Und was soll daran falsch sein, wenn ich dazu lediglich nur eine eigene Meinung vertrete?!
        Hat man etwa neuerdings sogar ein Problem mit Meinungen, die man sogar selbst hier hinreichend versprüht?!

        Und diese ollen Kamellen holt man jetzt raus - merkwürdig dümmlich und maximal geistlos.

        Stattdessen wühlt man offenbar unentwegt in einer leeren Keksdose voller Krümel, gerade mal soweit genug, um die eigenen geistigen Ansprüche noch halbwegs zufriedenzustellen.
        Für eine wirkliche Debatte mit Sachverstand hingegen steht man erfahrungsgemäß nie zur Verfügung.

        Stattdessen schreibt man hier einen ungeheuerlichen Unsinn nach dem anderen, bringt selbst aber niemals - tatsächlich niemals - einen einzigen eigenen Beitrag zustande.
        Lieber hängt man sich hilflos an fremde Kommentare, um dort hilflos herumpoltern zu wollen, damit die Aufmerksamkeit wenigstens befriedigt wird.

        Ganz ehrlich:
        Wer soll Sie hier eigentlich noch wirklich ernst nehmen, außer den überschaubaren paar Klatschaffen, die sich offenbar gern daran beteiligen und sich gegenseitig fleißig liken.

        Ich geb' mir wenigstens die Mühe, unterschiedliche Themen aufzugreifen, zu schreiben, zu recherchieren und meine Aussagen letztlich auch handfest belegen zu können.
        Und da fängt bei Ihnen das Problem nämlich schon an.
        Ihre geistlosen Absonderungen sind davon meilenweit entfernt., stattdessen versucht man immer wieder andere mit dem eigenen Unsinn zu besudeln.

        Ich habe Sie längst durchschaut und entlarvt, auch wenn Ihnen das offenbar selbst nicht auffällt und bewusst ist.

        Also lassen Sie ernsthafte Teilnehmer hier einfach in Ruhe. Mit jedem weiteren solchen Auftritt macht man sich nur zunehmend lächerlicher, als man eh schon ist.
        Aber vielleicht ist genau das ja mittlerweile der eigentliche Zweck Ihrer Kommentare - sich selbst darzustellen, als jemand der man nicht ist.

        Man sollte sich demütig besser dort einreihen, wo deren Platz auch schließlich hingehört!

        #völligesOpfer
      • (geb. 1962) am

        @ # völliges Opfer:

        Der Post zu Aman steht immer noch da, wo er immer stand, die AFD-Kontextbeiträge wurden allerdings gelöscht. Zur Sicherheit habe ich aber ein paar Screenshots gemacht, falls in der Sache in nächster Zeit einmal jemand auf Sie zukommen sollte.

        Ich denke, dass es mit Art. 5 GG da schwierig werden könnte und hier eher auf strafwürdige Beleidigung geprüft wird. Auch nicht leicht dann für die Moderation, die das trotz Meldung nicht moderiert oder gelöscht hat.

        Ansonsten sind Sie immer ein dankbares, na lassen wir das, wenn ich meine Argumentation überprüfen will, der ideale Make my Day Kandidat. Aber schön ist das nicht.

        Das von mir eingeführte Toleranzparadoxon würdigen Sie als mangelnden Sachverstand - es ist ein fundamentales verfassungstheoretisches Argument von Popper.

        Danach bieten Sie wieder den Opfermythos, die Verharmlosung von Hass als Meinung, die Wutrede mit ad hominem Angriffen - nur weil ich ihren Text ein wenig argumentativ zerlegt habe. Was in der Welt der DemokratInnen kein Beinbruch ist - bei Ihnen jedoch eine geradezu exezzive Wut auslöst und einen unbedingten Wunsch nach Rache.

        Wie gesagt, es tut mir fast schon leid, aber es ist die Kugel im Flipper.
    • am

      Das Verwaltungsgericht Meiningen 2019 „ als Belege für Höckes faschistische Gesinnung wurde unter anderem gewertet, dass dieser wiederholt gegen den angeblich "bevorstehenden Volkstod durch Bevölkerungsaustausch" wetterte und eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" forderte. Zudem führte das Gericht an, dass Höcke im Zusammenhang mit dem Hitler-Faschismus von einer "katastrophalen Niederlage von 1945" sprach und der AfD-Politiker forderte, ein "Zuchtmeister" solle mit "fester Hand" den Saustall ausmisten. Andersdenkende sollten so aus Deutschland ausgeschlossen werden. „
      U. a. wegen solcher Äußerungen eines führenden Parteimitglieds erfolgte die Einstufung als Verdachtsfall, z B. 

      „Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW

      (Mai 2024): Das Gericht bestätigte im Mai 2024 (Az. 5 A 1218/22), dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtens ist. Es sah ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.“Die „Brandmauer“ zu einer Partei mit faschistischer Ideologie steht sehr wohl im GG!Die Kernartikel zum Schutz der Demokratie sind: 

      Die Menschenwürde (Artikel 1 GG): Die Würde des Menschen ist unantastbar.

      Wehrhafte Demokratie & Parteienverbot (Artikel 21 Absatz 2 GG): Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, zu beseitigen oder der Bestand der Bundesrepublik zu gefährden, sind verfassungswidrig.

      Über das Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
      • (geb. 1974) am

        ...genau!!!!
        Funktioniert alles nichts mehr, na, wer wird dann hier wieder aus dem verstaubten Hut gezaubert, um sich wenigstens noch ein gutes Gefühl anzuheften!?!?

        Richtig, der Höcke - der seit Jahren immer dann herhalten muss, wenn die anderen Argumente letztlich versagen! 🤣
        Was für ein fulminanter Einfallsreichtum - nur es interessiert in der Gesellschaft niemanden mehr, aufgrund anderer wichtigen Thematiken, und darin liegt nämlich der Hauptaugenmerk.

        ...manche sind an irgendeiner Stelle im Leben wohl unbemerkt stehengeblieben!

        #völligGeistigesArmutszeugnis
      • am

        Danke, @ 819, für Ihre Recherche und Klarstellung. 👏

        @diametral, ich hatte eigentlich nicht explizit von Höcke gesprochen, sondern von der gesamt AfD, wo Sie ihn aber erwähnen: beinhaltet die gerichtlich bestätigte Bezeichnung "Faschist" nicht automatisch, daß der so benannte auch einer ist?

        Und, letztendlich gibt es neben Höcke eine ganze Reihe "strammer Deutscher" bei diesem Haufen, auf die diese Bezeichnung 100%ig zutrifft. Von deren Auftritte gab es gestern Abend einige Kostproben bei Lanz, zum Ende der Sendung, den Anfang sah ich garnicht. Also, da gilt keine Unschuldsvermutung, die blöken ihre verfassungsfeindlichen "Zeitenwende-Theorien" frei heraus! Sry!
      • (geb. 1965) am

        auch hier ging es nicht um "Wertung einer Person durch das Gericht".

        Das muss man schon ganz sauber trennen.

        Es geht und ging immer darum, ob eine derartige Meinung zulässig ist.
        Egal ob von Demonstranten oder dem Verf.schutz.

        Gerichte "werten" nicht, sondern sprechen Urteile.
        Sie prüfen lediglich wie hier, ob
        "die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtens ist"

        Das bedeutet keine "Wertung", sondern lediglich, was der Verfassungsschutz in diesem Fall darf oder nicht.
        -----

        >> „Brandmauer“ zu einer Partei mit faschistischer Ideologie steht sehr wohl im GG!<<

        Mit Menschenwürde hat das schon mal nichts damit zu tun, da es hier um Selbstjustiz und Ausgrenzung eines zwischenzeitlich erheblichen Teils der Bevölkerung (Wähler) geht und derartiges kennt das GG nicht.

        "wehrhafte Demokratie" mit Art. 21 - da führen Sie doch selbst aus
        "Über das Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht."

        .. und niemand anderes.
        -----

        Was als "extremistisch" überhaupt zu bezeichnen ist, ist gerade bei AfD nochmals ein Punkt, eben

        >>... ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, zu beseitigen oder der Bestand der Bundesrepublik zu gefährden, sind verfassungswidrig.<<

        Wenn die AfD ausweisen will, so gefährdet das keine demokratische Grundordnung.
        Ganz im Gegenteil kann man sogar argumentieren, dass die

        "freiheitliche demokratische Grundordnung"

        erhalten werden soll, indem Antisemiten, Dschihadisten, Kalfatisten, kriminelle Clans usw. ausgewiesen werden.

        Da gefährden in meinen Augen schon eher Grüne und Linke die "freiheitlich demokratische Grundordnung".

        Auch bei der AfD gilt nicht, dass man einfach andere des Extremismus bezichtigen darf, nur weil einem deren Politik nicht passt.

        Aber wie Sie sagten ...
        ... darüber entscheidet das BVerfG.
        Um was anderes geht es doch nicht.
      • (geb. 1965) am

        nein, das lässt sich daraus eben nicht ableiten, @Hera.

        Nehmen wir an, jemand würde sagen, Claudia Schiffer sei hässlich.

        Und nehmen wir an, ein Gericht würde urteilen, dass derjenige das dagen darf.

        Dann bedeutet das doch nicht, dass Schiffer tatsächlich hässlich ist, sondern womöglich bildhübsch.

        Man hätte dann lediglich demjenigen seine Meinung zugebilligt, weil dieser womöglich auf mollige oder übergewichtige Frauen steht. Nicht mehr.
      • am

        Jetzt wirds aber bizarr, @ diametral, Ihr Vergleich hinkt gewaltig:
        wenn man Claudia Schiffer als hässlich bezeichnet ( was einer glatten Lüge entspräche) ist das eine Bewertung, über die ein Gericht nicht urteilt, oder?

        Höcke hingegen hat sich durch Erfüllen von Kriterien bei Gericht den Titel Faschist doch persönlich erarbeitet, oder etwa nicht?
      • (geb. 1962) am

        @diametral - Ich schlage vor: Sie waren der Größte, Sie sind der Größte und Sie werden es immer bleiben!

        Und jetzt hören Sie auf, wahllos mit zusammenhangslosen Rechtsgegenständen durch die Gegend zu werfen, die am Ende noch die Falschen treffen.

        Und wenn es dann ruhiger wird, werden die analytischen Fähigkeiten zurückkehren und Sie werden feststellen, dass es einen Unterschied zwischen Legalität (AfD nicht verboten) und Legitimität ("Brandmauer" verfassungsrechtlich völlig sauber) gibt, und sich nicht mehr in komischen Opfermythen und Täter-Opfer-Umkehr verstricken.

        Irgendwann müssen ja alle wieder zu Verstand kommen. Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt...
      • (geb. 1962) am

        Und meinetwegen auch der Schönste. Wenn das der dezente Hinweis mit dem kruden Schiffer-Post meinte.
      • (geb. 1965) am

        @Hera, dann nehmen Sie eben ein anderes Beispiel - man muss sich da doch wirklich nicht so anstellen.

        Allein 2025 mussten 50 dringend Tatverdächtige auf freien Fuß gesetzt werden, weil die Fristen nicht eingehalten wurden.

        Obwohl es die Richter massiv ärgerte darf keiner von ihnen sich irgendwie äußern "der war ein Vergewaltiger" oder in der Art.

        Richter dürfen in dieser Form keine "Meinung" haben, es zählen einzig die Buchstaben des Gesetzes.
        Ansonsten können das Verfahren und weitere wegen Befangenheit abgelehnt werden.

        @User Uli,
        Ihren blödsinnigen Kommentar hierzu können Sie sich sonst wohin ...

        Lassen Sie's doch einfach.

        "Ein Richter darf zwar seine private Meinung äußern, unterliegt aber einem strengen Mäßigungsgebot. Pauschale Herabwürdigungen von Bürgern oder legalen Parteien als „rechtsextrem“ ohne einen unumstößlichen, behördlich untermauerten Tatsachenkern (wie ein offizielles Urteil des Bundesverfassungsgerichts) verstoßen gegen diese Pflicht zur parteipolitischen Zurückhaltung."

        Auch derartiges ist geregelt, bspw. in
        § 39 DRiG
      • (geb. 1965) am

        und weil Sie es mir nicht glauben, @Hera .. hier extra ein Artikel, in dem es schwarz auf weiß und die betreffende Stelle sogar noch in rot steht:

        https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-hamburg-324o103-20-einstweilige-verfuegung-aeusserung-hoecke-gerichtlich-zum-faschisten-erklaert
      • (geb. 1974) am

        ⚠️ Disk error!
      • am

        @ diametral leider konnte ich Ihren Link nicht öffnen.

        Aber ich bestreitet ja nicht, dass ein Richter keine persönliche Bewertungen machen darf, Datum ging es aber nicht.

        Fakt ist, dass Höcke als Faschist bezeichnet werden d a r f, mit der Begründung:

        >> die Bezeichnung könne zwar einen ehrverletzenden Charakter haben...... aber die Antragsteller hätten in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht!

        Dabei sollten wir es belassen 😀
      • (geb. 1962) am

        Der Artikel zeigt doch gerade, wo das Loch in der Argumentation ist: Richter haben Höcke nicht als Faschisten eingestuft, aber freie Bürger können ihn in einem wertegebundenen Urteil so nennen. Damit ist die notwendige Trennung von Legalität und Legitimität erneut bewiesen.

        Sie verdrehen permanent die Rollen im staatlichen Gefüge und erfinden sogar Rechtsgüter dazu. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt überhaupt keine Toleranzpflicht für uns Bürger; hier gerät völlig durcheinander, was für wen gilt.

        Der Staat muss die AfD zulassen, solange sie nicht verboten ist. Die Bürgerinnen und Bürger sind jedoch keineswegs dazu verpflichtet, diese Partei moralisch, politisch oder im alltäglichen Umgang mit anderen Parteien gleichzusetzen. Das ist doch völlig trivial.

        Deshalb ist es verfassungsrechtlich vollkommen legitim, wenn Parteien in Sachen Koalitionen eine „Brandmauer“ errichten. Damit spielen sie keine Richter. Es ist absolut daneben, alle Bürgerinnen und Bürger, die die AfD aktiv ablehnen und sich dabei auf den Geist der Verfassung berufen, von Ihnen, @diametral, zu Gesinnungstätern abzuurteilen – und ihnen dann auch noch „Gesinnungsterror“ oder „Lynchjustiz“ vorzuwerfen. Ey, ich fasses nicht.
      • (geb. 1965) am

        @Hera:
        exakt so ist es.

        Man darf lediglich nicht behaupten, ein Gericht habe Höcke zum Faschisten erklärt.
        Dafür wurde Czaja bereits verurteilt, dass er 250.000 € bezahlen müsse, sollte er derartiges nochmal äußern.

        @User Uli:

        Bleiben Sie doch mal bitte exakt bei dem, worum es ging.

        Eine AfD ist -bis dato- eine legale Partei.
        Als solche stehen ihr nach dem Demokratieverständnis anteilig ebenso viele Sitze in Kontrollgremien und anderen Ausschüssen zu, damit das Volk repräsentativ vertreten ist.

        Punkt.
        -----

        Etwas ganz anderes ist:
        Jeder Politiker ist NUR seinem eigenen Gewissen verpflichtet, also auch UNABHÄNGIG von seiner Partei. (Art. 38 GG)

        Es ist doch völlig legitim, wenn jemand einen großen Bogen um die AfD macht .. gleiches würde ich auch um Reichinneck machen.😃

        Aber.
        Hier mit Fraktionsdisziplin zu arbeiten und "Brandmauern" auszurufen, organisiert die AfD von demokratischen Prozessen auszuschließen, ist ein Affront gegen demokratisches Verständnis.

        Da muss man schon sehr genau sein.

        Wenn sich diese anteilige repräsentative Vertretung in Kontrollgremien nicht von selbst einstellt, so bleibt als Konsequenz nur, dass dann die Modalitäten zur Bildung geändert werden müssen.
        (in meinen Worten: Quotenregelung)
        Darum ging es in der Lanz-Sendung.
    • (geb. 1965) am

      nein, @Hera, sry, aber @User Uli und @Sie verstehen das GG überhaupt nicht. Das ist keine "Brandmauer".

      Was Ihr meint, legalisieren zu dürfen ist "Selbstjustiz" und der demokratische Grundgedanke kommt bei Euch völlig unter die Räder - es ist ein Hohn, wie Ihr diesen auslegt.

      Es gibt noch immer den Grundsatz
      "für Jeden gilt so lange die Unschuldsvermutung, bis seine Schuld bewiesen ist"
      und darüber entscheiden EINZIG Gerichte, aber ganz sicher nicht Ihr oder Politiker.

      Zudem gilt immer noch der Grundsatz
      "in dubio pro reo"
      und so lange der geringste Zweifel an Unschuld besteht, gilt jemand nicht als schuldig.

      -----

      Drittens,
      und da sollten Sie mal bitte gut zuhören:

      Die Gerichte haben NIE entschieden, dass Höcke ein Faschist oder dass er "rechtsextrem" sei.
      Das mag in manchen Köpfen herumschwirren, aber das gab es nicht!

      Es wurde einzig festgestellt, dass Höcke als "Faschist" bezeichnet werden darf, also im Rahmen der Meinungsfreiheit dies erlaubt sei.

      Auch nicht, ob der Verfassungsschutz ihn als "gesichichert rechtsextrem" einstuft, erlaubt an der Stelle irgendetwas für Außenstehende.
      Der Verfassungsschutz ist keine Gerichtsbarkeit!

      (mein Gott, jetzt muss ich sogar noch Höcke entlasten! Auch da seid doch Ihr Schuld, weil Ihr unser System so auslegen wollt, wie es Euch gefällt)
      ------

      Und viertens gibt es in unseren Recht kein "alle in einen Topf werfen".
      Es ist völlig egal, ob ein Höcke in der AfD ist.

      Es muss explizit nachgewiesen werden, dass die AfD -und nur diese als Ganzes- extremistische Ziele verfolgt,
      aber das wird mE keinen Erfolg haben.

      Und es ging um die AfD, eher am Rand um Höcke.

      Entweder wir leben Demokratie und Rechtsstaat .. oder wir fangen wieder an mit Hetze und politisch Andersdenkende zu verfolgen und systematisch auszugrenzen .. wie damals.

      Das BVerfG kann Verbotsurteile gegen AfD (oder aber Höcke als Einzelnen) erlassen.
      Wenn dem so sein sollte, dann ist der Rechtsweg eingehalten.

      Für alles muss es Urteile geben und nur die zählen, eine "Brandmauer" gibt es in unserem System nicht.
      -----

      Und noch eines:
      Das BVerfG bewertet überhaupt nichts als "gesichert rechtsextrem" - wo haben Sie denn so was her?

      Das BVerfG spricht Urteile und ein Parteiverbot aus oder nicht.

      Deshalb auch keine "Brandmauern".

      Sie verwechseln das mit dem Verfassungsschutz.
      • am

        Wenn den Politikern die immer gleichen Fragen gestellt werden, kommen natürlich auch die gleichen Antworten. Bei M. Lanz habe ich den Eindruck, dass er gerade nicht so streng mit der AfD umgeht. M. Miersch wehrte sich, indem er Maßnahmen der Koalition auf verschiedenen Gebieten aufzählte. Aber Lanz provoziert über die Maßen. Ja, das Bürgergeld wollte die SPD. Aber jetzt wird es korrigiert, wenn auch unter Druck. Besser spät als nie. Die SPD hat (leider) nur die Ärmsten im Blick. Aber auch die, die die Steuern zahlen, müssen berücksichtigt werden. Sehr provokant fand ich M. Lanz, als er die Formulierung von L. Klingbeil zitierte, man werde den Steuerbetrügern die Rolex und das Luxusauto wegnehmen. Aber darum geht es gerade mit dem neuen Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz. Die Beweislast bei unklarer Herkunft der Mittel liegt dann beim Verdächtigen. Es sind gerade in den Städten mit ihren bandenmaßigen Betrügern sehr viele Rolex, Porsche und andere „Kleinigkeiten „ zu holen. Aber was weiß schon Lanz? Er hatte ja nur schon ,zig mal den Vertreter der Berliner Polizei im Studio sitzen.
        • am

          Das Bundesverfassungsgericht bewertet als (gesichert) rechtsextrem, wenn tatsächliche Anhaltspunke für Bestrebungen gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung (FDGO) gegeben sind!

          ▪Menschenwürde und Gleichheit,
          ▪Völkisch-ethnischer Volksbegriff >> das deutsche Volk nicht primär durch Staatsangehörigigkeit, sondern ethnisch kulturelle, bez. abstammungsmässige Zugehörigkeit definieren
          ▪Abwertung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund
          ▪Gesamtschau von Aussagen und Aktivitäten >> insbesondere Aussagen von hochrangigen Funktionären und programmatische Positionen
          ▪Angriff auf demokratische und rechtsstaatliche Grundprinzipien

          Das trifft ausschliesslich auf die AfD zu! You know, Rora? ( Oder wer auch immer, einer von den Sockenpuppen halt)
          • am

            Was hier im Forum die Forderung nach Gesinnungsprüfung bei Demokraten soll, weiß nur @Rora.Was verfassungsfeindlich ist, wird unabhängig von der Person strafrechtlich verfolgt.Legalitatsprinzip. Wenn sich einzelne Parteimitglieder Richtung rechts außen entwickeln, wird ein Parteiausschluss erwogen oder sie gehen von selbst zur AfD- wie der ehemalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Maaßen.
          • am

            Was die AfD mit der Kündigung des Rundfunkstastsvertrages vorhat, sollte klar sein.In Ungarn standen 80 Prozent der Fernsehsender der Regierung Orban nahe.Trump kann über seinen Sender das Volk verdummen. Darauf läuft es hinaus.
        • (geb. 1974) am

          @Rora
          Eine wirklich gute Zusammenfassung der Geschehnisse und der zu beobachtenden Wirklichkeit, die leider zu viele wohl nicht zu erkennen scheinen - oder bewusst einfach leugnen wollen.

          Doch die Zeitwende ist längst da, der nächste logische Schritt wäre die Tat!
          • am

            Ja durchaus, nicht schlecht gemacht. Wobei es in all den anderen pipertexten jahrelang ganz anders tönte.
            Irgendwie vielleicht ein Zeichen von Nachdenken? Denn auch Sundermeyer hielt sich mit Bashing gegen Opposition diesmal ziemlich streng zurück. Gut möglich, dass sich für bestimmte Vorgänge später eine Aufarbeitung einstellt.
        • am

          Die gestrige Markus-Lanz-Sendung war einmal mehr ein kleines Lehrstück darüber, wie politische Kommunikation funktionieren kann, wenn man auf konkrete Antworten lieber verzichtet.

          Matthias Miersch hatte offenbar sein persönliches Standardprogramm dabei: dieselben Formulierungen, dieselben Ausweichbewegungen, dieselben wohlbekannten Floskeln, die man seit Wochen und Monaten bei öffentlichen Auftritten hört. Man könnte fast meinen, die Antworten seien längst vor der jeweiligen Frage festgelegt – praktisch, wenn die Realität zwischendurch etwas Unbequemes fragt.

          Nur leider stellte Markus Lanz ziemlich konkrete Fragen. Und genau da wurde es interessant: Denn wer auf konkrete Fragen keine konkreten Antworten gibt, sondern immer wieder auf die vertrauten Textbausteine zurückgreift, hinterlässt irgendwann den Eindruck, dass entweder die Antwort fehlt – oder dass man sie lieber nicht geben möchte.

          Noch aufschlussreicher wurde es beim Thema Ostdeutschland und der Wahrnehmung der Parteien. Die Vorstellung, die SPD und ihre politischen Akteure seien dort genauso präsent und wahrnehmbar wie die AfD, bekam durch Olaf Sundermeyer allerdings einen ziemlich deutlichen Realitätscheck.

          Und das Bemerkenswerte daran: Sundermeyer argumentierte nicht aus irgendeinem Berliner Sitzungszimmer heraus, sondern aus jahrelanger journalistischer Recherche und eigener Beobachtung vor Ort. Seine Aussage war im Kern ziemlich simpel: Nein, die politische Präsenz der SPD ist dort eben nicht mit der Wahrnehmung der AfD gleichzusetzen.

          Das ist vielleicht die eigentliche Pointe des Abends: Politik kann sich ihre Realität in Sitzungsräumen, Fraktionssitzungen und Pressekonferenzen sehr schön zurechtlegen. Draußen vor Ort interessiert sich die Realität allerdings erstaunlich wenig für Parteitagsformulierungen.

          Vielleicht wäre es deshalb gelegentlich ganz hilfreich, nicht nur darüber zu sprechen, wie präsent die eigene Partei sein sollte, sondern einmal ehrlich hinzuschauen, wie präsent sie tatsächlich ist.

          Denn irgendwann reicht auch die schönste Floskel nicht mehr als Ersatz für eine Antwort. Und schon gar nicht als Ersatz für die Realität.
          • am

            Und noch etwas:
            Wer prüft eigentlich die vermeintlich „gesichert Demokratischen“?
            „Gesichert rechtsextrem“ – diese Formulierung sollte man einmal zu Ende denken.
            Wenn eine Partei, die von Millionen Bürgern gewählt wird und bei Wahlen 20, 25 oder sogar 30 Prozent erreichen kann, vom Verfassungsschutz auf ihre Verfassungstreue überprüft wird, dann darf man eine ziemlich einfache Gegenfrage stellen:
            Wer überprüft eigentlich diejenigen, die sich selbst zur „demokratischen Mitte“ erklären?
            Demokratie bedeutet schließlich nicht:
            Wir akzeptieren den Wählerwillen – solange uns das Ergebnis gefällt.
            Und Demokratie bedeutet auch nicht:
            Was die AfD fordert, ist grundsätzlich verdächtig; was die etablierten Parteien tun, ist aufgrund des richtigen Parteibuchs automatisch demokratisch.
            Wenn „gesichert“ tatsächlich ein Qualitätsmaßstab sein soll, dann bitte für alle.
            Dann müsste ebenso geprüft werden, wie Parteien mit politischer Opposition umgehen. Wie sie mit Millionen Wählern umgehen, deren Entscheidung ihnen nicht gefällt. Wie sie Meinungsfreiheit, parlamentarische Minderheitenrechte, Gewaltenteilung und staatliche Institutionen behandeln. Und ob sie bereit sind, demokratische Entscheidungen auch dann auszuhalten, wenn das Ergebnis nicht in den eigenen politischen Konsens passt.
            Denn Demokratie kennt keine Parteien erster und zweiter Klasse.
            Natürlich darf und muss der Verfassungsschutz extremistische Bestrebungen untersuchen. Aber gerade deshalb muss auch seine Arbeit politisch und gerichtlich kritisch hinterfragt werden dürfen. Eine Demokratie braucht keinen Verfassungsschutz, dessen Einschätzungen wie unantastbare Glaubenssätze behandelt werden. Sie braucht einen Verfassungsschutz, dessen Maßstäbe nachvollziehbar, rechtsstaatlich und politisch neutral angewendet werden.
            Deshalb wäre die spannendere Kategorie vielleicht gar nicht „gesichert rechtsextrem“.
            Sondern:
            SPD: gesichert demokratisch?
            CDU/CSU: gesichert demokratisch?
            Grüne: gesichert demokratisch?
            Linke: gesichert demokratisch?
            AfD: gesichert demokratisch?
            Und zwar bei allen nach denselben Maßstäben.
            Keine Selbstzertifizierung. Kein „Wir sind die Guten, weil wir uns gegenseitig demokratische Mitte nennen“. Keine Sonderregeln für die einen und Generalverdacht für die anderen.
            Denn wer behauptet, die Demokratie schützen zu wollen, muss sich eine unbequeme Frage gefallen lassen:
            Wer kontrolliert eigentlich die selbsternannten Kontrolleure der Demokratie?
            Vielleicht beginnt Demokratie genau dort: nicht bei der Frage, welche Partei einem gefällt – sondern ob für Freund und Gegner dieselben rechtsstaatlichen Regeln gelten.
            • am

              Man stelle sich vor: Politik ist tatsächlich veränderbar. Verträge können geändert oder gekündigt, Institutionen reformiert und Strukturen infrage gestellt werden. Geradezu erschütternd.

              Und nun trifft diese Erkenntnis ausgerechnet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst. Plötzlich ist eine politische Forderung nicht mehr nur Gegenstand der Berichterstattung, sondern möglicherweise eine ziemlich persönliche Angelegenheit. Da bekommt das Wort „Einordnung“ gleich einen ganz neuen Klang.

              Natürlich muss die ARD darüber berichten, wenn eine Partei den Rundfunkstaatsvertrag bzw. entsprechende staatsvertragliche Strukturen infrage stellt. Alles andere wäre absurd. Aber gerade weil man selbst betroffen ist, wäre journalistische Nüchternheit besonders wichtig: Was wird konkret gefordert? Was kann ein Land tatsächlich kündigen? Welche rechtlichen Folgen hätte das? Was würde sich ändern – und was eben nicht? Welche Argumente sprechen dafür, welche dagegen?

              Was es dagegen nicht braucht, ist dramaturgische Selbstbetroffenheit nach dem Motto: „Schauen Sie genau hin, liebe Zuschauer – hier könnte bald das Licht ausgehen.“

              Denn spätestens dann wird aus der Berichterstattung über einen politischen Konflikt eine Berichterstattung in eigener Sache. Und da darf man durchaus fragen, ob Nachricht und institutionelles Eigeninteresse noch sauber auseinandergehalten werden.

              Besonders kurios wäre es, eine solche Kritik allein deshalb anders zu behandeln, weil sie von der AfD kommt. Eine Forderung wird nicht automatisch richtig, weil sie von der AfD kommt – aber sie wird auch nicht automatisch falsch, weil sie von der AfD kommt. Genau dafür gibt es Journalismus: prüfen, erklären, einordnen und Gegenargumente liefern.

              Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die AfD nicht mögen. Er muss sie auch nicht schonen. Aber er sollte politische Vorschläge nach Inhalt und Fakten behandeln und nicht danach, wie unangenehm sie für das eigene Haus sind.

              Denn wer jahrelang anderen erklärt, dass demokratische Entscheidungen Konsequenzen haben können, sollte nicht völlig überrascht wirken, wenn diese Erkenntnis eines Tages vor der eigenen Studiotür steht.
              • (geb. 1974) am

                Bei linken Demonstrationen kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen und Angriffen auf Reporter und teilweise Polizisten.
                Besonders erschreckend war der Fall in Erfurt im Juli.
                Ein Reporter wurde zu Boden gebracht und sogar gegen den Kopf getreten, obwohl er bereits am Boden lag.
                Ausgerechnet diejenigen, die sich gerne als Verteidiger von "Demokratie"und Toleranz präsentieren, zeigen dabei eine erschreckende Doppelmoral.

                Wer angeblich vorgibt "Demokratie" zu verteidigen, kann nichtmals eine freie Presse aushalten. Gewalt gegen Journalisten scheint für diejenigen Krawallmacher dabei ein legitimes Mittel zu sein.

                So zeigen diese Leute ihr wahres Gesicht!

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