Kommentare 11–20 von 9233
725819 am
Das Verwaltungsgericht Meiningen 2019 „ als Belege für Höckes faschistische Gesinnung wurde unter anderem gewertet, dass dieser wiederholt gegen den angeblich "bevorstehenden Volkstod durch Bevölkerungsaustausch" wetterte und eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" forderte. Zudem führte das Gericht an, dass Höcke im Zusammenhang mit dem Hitler-Faschismus von einer "katastrophalen Niederlage von 1945" sprach und der AfD-Politiker forderte, ein "Zuchtmeister" solle mit "fester Hand" den Saustall ausmisten. Andersdenkende sollten so aus Deutschland ausgeschlossen werden. „
U. a. wegen solcher Äußerungen eines führenden Parteimitglieds erfolgte die Einstufung als Verdachtsfall, z B.
„Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW
(Mai 2024): Das Gericht bestätigte im Mai 2024 (Az. 5 A 1218/22), dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtens ist. Es sah ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.“Die „Brandmauer“ zu einer Partei mit faschistischer Ideologie steht sehr wohl im GG!Die Kernartikel zum Schutz der Demokratie sind:
Die Menschenwürde (Artikel 1 GG): Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Wehrhafte Demokratie & Parteienverbot (Artikel 21 Absatz 2 GG): Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, zu beseitigen oder der Bestand der Bundesrepublik zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Über das Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht.Catweazle74. (geb. 1974) am
...genau!!!!
Funktioniert alles nichts mehr, na, wer wird dann hier wieder aus dem verstaubten Hut gezaubert, um sich wenigstens noch ein gutes Gefühl anzuheften!?!?
Richtig, der Höcke - der seit Jahren immer dann herhalten muss, wenn die anderen Argumente letztlich versagen! 🤣
Was für ein fulminanter Einfallsreichtum - nur es interessiert in der Gesellschaft niemanden mehr, aufgrund anderer wichtigen Thematiken, und darin liegt nämlich der Hauptaugenmerk.
...manche sind an irgendeiner Stelle im Leben wohl unbemerkt stehengeblieben!
#völligGeistigesArmutszeugnisHera am
Danke, @ 819, für Ihre Recherche und Klarstellung. 👏
@diametral, ich hatte eigentlich nicht explizit von Höcke gesprochen, sondern von der gesamt AfD, wo Sie ihn aber erwähnen: beinhaltet die gerichtlich bestätigte Bezeichnung "Faschist" nicht automatisch, daß der so benannte auch einer ist?
Und, letztendlich gibt es neben Höcke eine ganze Reihe "strammer Deutscher" bei diesem Haufen, auf die diese Bezeichnung 100%ig zutrifft. Von deren Auftritte gab es gestern Abend einige Kostproben bei Lanz, zum Ende der Sendung, den Anfang sah ich garnicht. Also, da gilt keine Unschuldsvermutung, die blöken ihre verfassungsfeindlichen "Zeitenwende-Theorien" frei heraus! Sry!diametral (geb. 1965) am
auch hier ging es nicht um "Wertung einer Person durch das Gericht".
Das muss man schon ganz sauber trennen.
Es geht und ging immer darum, ob eine derartige Meinung zulässig ist.
Egal ob von Demonstranten oder dem Verf.schutz.
Gerichte "werten" nicht, sondern sprechen Urteile.
Sie prüfen lediglich wie hier, ob
"die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtens ist"
Das bedeutet keine "Wertung", sondern lediglich, was der Verfassungsschutz in diesem Fall darf oder nicht.
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>> „Brandmauer“ zu einer Partei mit faschistischer Ideologie steht sehr wohl im GG!<<
Mit Menschenwürde hat das schon mal nichts damit zu tun, da es hier um Selbstjustiz und Ausgrenzung eines zwischenzeitlich erheblichen Teils der Bevölkerung (Wähler) geht und derartiges kennt das GG nicht.
"wehrhafte Demokratie" mit Art. 21 - da führen Sie doch selbst aus
"Über das Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht."
.. und niemand anderes.
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Was als "extremistisch" überhaupt zu bezeichnen ist, ist gerade bei AfD nochmals ein Punkt, eben
>>... ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, zu beseitigen oder der Bestand der Bundesrepublik zu gefährden, sind verfassungswidrig.<<
Wenn die AfD ausweisen will, so gefährdet das keine demokratische Grundordnung.
Ganz im Gegenteil kann man sogar argumentieren, dass die
"freiheitliche demokratische Grundordnung"
erhalten werden soll, indem Antisemiten, Dschihadisten, Kalfatisten, kriminelle Clans usw. ausgewiesen werden.
Da gefährden in meinen Augen schon eher Grüne und Linke die "freiheitlich demokratische Grundordnung".
Auch bei der AfD gilt nicht, dass man einfach andere des Extremismus bezichtigen darf, nur weil einem deren Politik nicht passt.
Aber wie Sie sagten ...
... darüber entscheidet das BVerfG.
Um was anderes geht es doch nicht.diametral (geb. 1965) am
nein, das lässt sich daraus eben nicht ableiten, @Hera.
Nehmen wir an, jemand würde sagen, Claudia Schiffer sei hässlich.
Und nehmen wir an, ein Gericht würde urteilen, dass derjenige das dagen darf.
Dann bedeutet das doch nicht, dass Schiffer tatsächlich hässlich ist, sondern womöglich bildhübsch.
Man hätte dann lediglich demjenigen seine Meinung zugebilligt, weil dieser womöglich auf mollige oder übergewichtige Frauen steht. Nicht mehr.Hera am
Jetzt wirds aber bizarr, @ diametral, Ihr Vergleich hinkt gewaltig:
wenn man Claudia Schiffer als hässlich bezeichnet ( was einer glatten Lüge entspräche) ist das eine Bewertung, über die ein Gericht nicht urteilt, oder?
Höcke hingegen hat sich durch Erfüllen von Kriterien bei Gericht den Titel Faschist doch persönlich erarbeitet, oder etwa nicht?UserUli (geb. 1962) am
@diametral - Ich schlage vor: Sie waren der Größte, Sie sind der Größte und Sie werden es immer bleiben!
Und jetzt hören Sie auf, wahllos mit zusammenhangslosen Rechtsgegenständen durch die Gegend zu werfen, die am Ende noch die Falschen treffen.
Und wenn es dann ruhiger wird, werden die analytischen Fähigkeiten zurückkehren und Sie werden feststellen, dass es einen Unterschied zwischen Legalität (AfD nicht verboten) und Legitimität ("Brandmauer" verfassungsrechtlich völlig sauber) gibt, und sich nicht mehr in komischen Opfermythen und Täter-Opfer-Umkehr verstricken.
Irgendwann müssen ja alle wieder zu Verstand kommen. Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt...UserUli (geb. 1962) am
Und meinetwegen auch der Schönste. Wenn das der dezente Hinweis mit dem kruden Schiffer-Post meinte.diametral (geb. 1965) am
@Hera, dann nehmen Sie eben ein anderes Beispiel - man muss sich da doch wirklich nicht so anstellen.
Allein 2025 mussten 50 dringend Tatverdächtige auf freien Fuß gesetzt werden, weil die Fristen nicht eingehalten wurden.
Obwohl es die Richter massiv ärgerte darf keiner von ihnen sich irgendwie äußern "der war ein Vergewaltiger" oder in der Art.
Richter dürfen in dieser Form keine "Meinung" haben, es zählen einzig die Buchstaben des Gesetzes.
Ansonsten können das Verfahren und weitere wegen Befangenheit abgelehnt werden.
@User Uli,
Ihren blödsinnigen Kommentar hierzu können Sie sich sonst wohin ...
Lassen Sie's doch einfach.
"Ein Richter darf zwar seine private Meinung äußern, unterliegt aber einem strengen Mäßigungsgebot. Pauschale Herabwürdigungen von Bürgern oder legalen Parteien als „rechtsextrem“ ohne einen unumstößlichen, behördlich untermauerten Tatsachenkern (wie ein offizielles Urteil des Bundesverfassungsgerichts) verstoßen gegen diese Pflicht zur parteipolitischen Zurückhaltung."
Auch derartiges ist geregelt, bspw. in
§ 39 DRiGdiametral (geb. 1965) am
und weil Sie es mir nicht glauben, @Hera .. hier extra ein Artikel, in dem es schwarz auf weiß und die betreffende Stelle sogar noch in rot steht:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-hamburg-324o103-20-einstweilige-verfuegung-aeusserung-hoecke-gerichtlich-zum-faschisten-erklaertCatweazle74. (geb. 1974) am
⚠️ Disk error!Hera am
@ diametral leider konnte ich Ihren Link nicht öffnen.
Aber ich bestreitet ja nicht, dass ein Richter keine persönliche Bewertungen machen darf, Datum ging es aber nicht.
Fakt ist, dass Höcke als Faschist bezeichnet werden d a r f, mit der Begründung:
>> die Bezeichnung könne zwar einen ehrverletzenden Charakter haben...... aber die Antragsteller hätten in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht!
Dabei sollten wir es belassen 😀
diametral (geb. 1965) am
nein, @Hera, sry, aber @User Uli und @Sie verstehen das GG überhaupt nicht. Das ist keine "Brandmauer".
Was Ihr meint, legalisieren zu dürfen ist "Selbstjustiz" und der demokratische Grundgedanke kommt bei Euch völlig unter die Räder - es ist ein Hohn, wie Ihr diesen auslegt.
Es gibt noch immer den Grundsatz
"für Jeden gilt so lange die Unschuldsvermutung, bis seine Schuld bewiesen ist"
und darüber entscheiden EINZIG Gerichte, aber ganz sicher nicht Ihr oder Politiker.
Zudem gilt immer noch der Grundsatz
"in dubio pro reo"
und so lange der geringste Zweifel an Unschuld besteht, gilt jemand nicht als schuldig.
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Drittens,
und da sollten Sie mal bitte gut zuhören:
Die Gerichte haben NIE entschieden, dass Höcke ein Faschist oder dass er "rechtsextrem" sei.
Das mag in manchen Köpfen herumschwirren, aber das gab es nicht!
Es wurde einzig festgestellt, dass Höcke als "Faschist" bezeichnet werden darf, also im Rahmen der Meinungsfreiheit dies erlaubt sei.
Auch nicht, ob der Verfassungsschutz ihn als "gesichichert rechtsextrem" einstuft, erlaubt an der Stelle irgendetwas für Außenstehende.
Der Verfassungsschutz ist keine Gerichtsbarkeit!
(mein Gott, jetzt muss ich sogar noch Höcke entlasten! Auch da seid doch Ihr Schuld, weil Ihr unser System so auslegen wollt, wie es Euch gefällt)
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Und viertens gibt es in unseren Recht kein "alle in einen Topf werfen".
Es ist völlig egal, ob ein Höcke in der AfD ist.
Es muss explizit nachgewiesen werden, dass die AfD -und nur diese als Ganzes- extremistische Ziele verfolgt,
aber das wird mE keinen Erfolg haben.
Und es ging um die AfD, eher am Rand um Höcke.
Entweder wir leben Demokratie und Rechtsstaat .. oder wir fangen wieder an mit Hetze und politisch Andersdenkende zu verfolgen und systematisch auszugrenzen .. wie damals.
Das BVerfG kann Verbotsurteile gegen AfD (oder aber Höcke als Einzelnen) erlassen.
Wenn dem so sein sollte, dann ist der Rechtsweg eingehalten.
Für alles muss es Urteile geben und nur die zählen, eine "Brandmauer" gibt es in unserem System nicht.
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Und noch eines:
Das BVerfG bewertet überhaupt nichts als "gesichert rechtsextrem" - wo haben Sie denn so was her?
Das BVerfG spricht Urteile und ein Parteiverbot aus oder nicht.
Deshalb auch keine "Brandmauern".
Sie verwechseln das mit dem Verfassungsschutz.725819 am
Wenn den Politikern die immer gleichen Fragen gestellt werden, kommen natürlich auch die gleichen Antworten. Bei M. Lanz habe ich den Eindruck, dass er gerade nicht so streng mit der AfD umgeht. M. Miersch wehrte sich, indem er Maßnahmen der Koalition auf verschiedenen Gebieten aufzählte. Aber Lanz provoziert über die Maßen. Ja, das Bürgergeld wollte die SPD. Aber jetzt wird es korrigiert, wenn auch unter Druck. Besser spät als nie. Die SPD hat (leider) nur die Ärmsten im Blick. Aber auch die, die die Steuern zahlen, müssen berücksichtigt werden. Sehr provokant fand ich M. Lanz, als er die Formulierung von L. Klingbeil zitierte, man werde den Steuerbetrügern die Rolex und das Luxusauto wegnehmen. Aber darum geht es gerade mit dem neuen Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz. Die Beweislast bei unklarer Herkunft der Mittel liegt dann beim Verdächtigen. Es sind gerade in den Städten mit ihren bandenmaßigen Betrügern sehr viele Rolex, Porsche und andere „Kleinigkeiten „ zu holen. Aber was weiß schon Lanz? Er hatte ja nur schon ,zig mal den Vertreter der Berliner Polizei im Studio sitzen.Hera am
Das Bundesverfassungsgericht bewertet als (gesichert) rechtsextrem, wenn tatsächliche Anhaltspunke für Bestrebungen gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung (FDGO) gegeben sind!
▪Menschenwürde und Gleichheit,
▪Völkisch-ethnischer Volksbegriff >> das deutsche Volk nicht primär durch Staatsangehörigigkeit, sondern ethnisch kulturelle, bez. abstammungsmässige Zugehörigkeit definieren
▪Abwertung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund
▪Gesamtschau von Aussagen und Aktivitäten >> insbesondere Aussagen von hochrangigen Funktionären und programmatische Positionen
▪Angriff auf demokratische und rechtsstaatliche Grundprinzipien
Das trifft ausschliesslich auf die AfD zu! You know, Rora? ( Oder wer auch immer, einer von den Sockenpuppen halt)725819 am
Was hier im Forum die Forderung nach Gesinnungsprüfung bei Demokraten soll, weiß nur @Rora.Was verfassungsfeindlich ist, wird unabhängig von der Person strafrechtlich verfolgt.Legalitatsprinzip. Wenn sich einzelne Parteimitglieder Richtung rechts außen entwickeln, wird ein Parteiausschluss erwogen oder sie gehen von selbst zur AfD- wie der ehemalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Maaßen.725819 am
Was die AfD mit der Kündigung des Rundfunkstastsvertrages vorhat, sollte klar sein.In Ungarn standen 80 Prozent der Fernsehsender der Regierung Orban nahe.Trump kann über seinen Sender das Volk verdummen. Darauf läuft es hinaus.
Catweazle74. (geb. 1974) am
@Rora
Eine wirklich gute Zusammenfassung der Geschehnisse und der zu beobachtenden Wirklichkeit, die leider zu viele wohl nicht zu erkennen scheinen - oder bewusst einfach leugnen wollen.
Doch die Zeitwende ist längst da, der nächste logische Schritt wäre die Tat!1921131 am
Ja durchaus, nicht schlecht gemacht. Wobei es in all den anderen pipertexten jahrelang ganz anders tönte.
Irgendwie vielleicht ein Zeichen von Nachdenken? Denn auch Sundermeyer hielt sich mit Bashing gegen Opposition diesmal ziemlich streng zurück. Gut möglich, dass sich für bestimmte Vorgänge später eine Aufarbeitung einstellt.
Rora am
Die gestrige Markus-Lanz-Sendung war einmal mehr ein kleines Lehrstück darüber, wie politische Kommunikation funktionieren kann, wenn man auf konkrete Antworten lieber verzichtet.
Matthias Miersch hatte offenbar sein persönliches Standardprogramm dabei: dieselben Formulierungen, dieselben Ausweichbewegungen, dieselben wohlbekannten Floskeln, die man seit Wochen und Monaten bei öffentlichen Auftritten hört. Man könnte fast meinen, die Antworten seien längst vor der jeweiligen Frage festgelegt – praktisch, wenn die Realität zwischendurch etwas Unbequemes fragt.
Nur leider stellte Markus Lanz ziemlich konkrete Fragen. Und genau da wurde es interessant: Denn wer auf konkrete Fragen keine konkreten Antworten gibt, sondern immer wieder auf die vertrauten Textbausteine zurückgreift, hinterlässt irgendwann den Eindruck, dass entweder die Antwort fehlt – oder dass man sie lieber nicht geben möchte.
Noch aufschlussreicher wurde es beim Thema Ostdeutschland und der Wahrnehmung der Parteien. Die Vorstellung, die SPD und ihre politischen Akteure seien dort genauso präsent und wahrnehmbar wie die AfD, bekam durch Olaf Sundermeyer allerdings einen ziemlich deutlichen Realitätscheck.
Und das Bemerkenswerte daran: Sundermeyer argumentierte nicht aus irgendeinem Berliner Sitzungszimmer heraus, sondern aus jahrelanger journalistischer Recherche und eigener Beobachtung vor Ort. Seine Aussage war im Kern ziemlich simpel: Nein, die politische Präsenz der SPD ist dort eben nicht mit der Wahrnehmung der AfD gleichzusetzen.
Das ist vielleicht die eigentliche Pointe des Abends: Politik kann sich ihre Realität in Sitzungsräumen, Fraktionssitzungen und Pressekonferenzen sehr schön zurechtlegen. Draußen vor Ort interessiert sich die Realität allerdings erstaunlich wenig für Parteitagsformulierungen.
Vielleicht wäre es deshalb gelegentlich ganz hilfreich, nicht nur darüber zu sprechen, wie präsent die eigene Partei sein sollte, sondern einmal ehrlich hinzuschauen, wie präsent sie tatsächlich ist.
Denn irgendwann reicht auch die schönste Floskel nicht mehr als Ersatz für eine Antwort. Und schon gar nicht als Ersatz für die Realität.Rora am
Und noch etwas:
Wer prüft eigentlich die vermeintlich „gesichert Demokratischen“?
„Gesichert rechtsextrem“ – diese Formulierung sollte man einmal zu Ende denken.
Wenn eine Partei, die von Millionen Bürgern gewählt wird und bei Wahlen 20, 25 oder sogar 30 Prozent erreichen kann, vom Verfassungsschutz auf ihre Verfassungstreue überprüft wird, dann darf man eine ziemlich einfache Gegenfrage stellen:
Wer überprüft eigentlich diejenigen, die sich selbst zur „demokratischen Mitte“ erklären?
Demokratie bedeutet schließlich nicht:
Wir akzeptieren den Wählerwillen – solange uns das Ergebnis gefällt.
Und Demokratie bedeutet auch nicht:
Was die AfD fordert, ist grundsätzlich verdächtig; was die etablierten Parteien tun, ist aufgrund des richtigen Parteibuchs automatisch demokratisch.
Wenn „gesichert“ tatsächlich ein Qualitätsmaßstab sein soll, dann bitte für alle.
Dann müsste ebenso geprüft werden, wie Parteien mit politischer Opposition umgehen. Wie sie mit Millionen Wählern umgehen, deren Entscheidung ihnen nicht gefällt. Wie sie Meinungsfreiheit, parlamentarische Minderheitenrechte, Gewaltenteilung und staatliche Institutionen behandeln. Und ob sie bereit sind, demokratische Entscheidungen auch dann auszuhalten, wenn das Ergebnis nicht in den eigenen politischen Konsens passt.
Denn Demokratie kennt keine Parteien erster und zweiter Klasse.
Natürlich darf und muss der Verfassungsschutz extremistische Bestrebungen untersuchen. Aber gerade deshalb muss auch seine Arbeit politisch und gerichtlich kritisch hinterfragt werden dürfen. Eine Demokratie braucht keinen Verfassungsschutz, dessen Einschätzungen wie unantastbare Glaubenssätze behandelt werden. Sie braucht einen Verfassungsschutz, dessen Maßstäbe nachvollziehbar, rechtsstaatlich und politisch neutral angewendet werden.
Deshalb wäre die spannendere Kategorie vielleicht gar nicht „gesichert rechtsextrem“.
Sondern:
SPD: gesichert demokratisch?
CDU/CSU: gesichert demokratisch?
Grüne: gesichert demokratisch?
Linke: gesichert demokratisch?
AfD: gesichert demokratisch?
Und zwar bei allen nach denselben Maßstäben.
Keine Selbstzertifizierung. Kein „Wir sind die Guten, weil wir uns gegenseitig demokratische Mitte nennen“. Keine Sonderregeln für die einen und Generalverdacht für die anderen.
Denn wer behauptet, die Demokratie schützen zu wollen, muss sich eine unbequeme Frage gefallen lassen:
Wer kontrolliert eigentlich die selbsternannten Kontrolleure der Demokratie?
Vielleicht beginnt Demokratie genau dort: nicht bei der Frage, welche Partei einem gefällt – sondern ob für Freund und Gegner dieselben rechtsstaatlichen Regeln gelten.Rora am
Man stelle sich vor: Politik ist tatsächlich veränderbar. Verträge können geändert oder gekündigt, Institutionen reformiert und Strukturen infrage gestellt werden. Geradezu erschütternd.
Und nun trifft diese Erkenntnis ausgerechnet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst. Plötzlich ist eine politische Forderung nicht mehr nur Gegenstand der Berichterstattung, sondern möglicherweise eine ziemlich persönliche Angelegenheit. Da bekommt das Wort „Einordnung“ gleich einen ganz neuen Klang.
Natürlich muss die ARD darüber berichten, wenn eine Partei den Rundfunkstaatsvertrag bzw. entsprechende staatsvertragliche Strukturen infrage stellt. Alles andere wäre absurd. Aber gerade weil man selbst betroffen ist, wäre journalistische Nüchternheit besonders wichtig: Was wird konkret gefordert? Was kann ein Land tatsächlich kündigen? Welche rechtlichen Folgen hätte das? Was würde sich ändern – und was eben nicht? Welche Argumente sprechen dafür, welche dagegen?
Was es dagegen nicht braucht, ist dramaturgische Selbstbetroffenheit nach dem Motto: „Schauen Sie genau hin, liebe Zuschauer – hier könnte bald das Licht ausgehen.“
Denn spätestens dann wird aus der Berichterstattung über einen politischen Konflikt eine Berichterstattung in eigener Sache. Und da darf man durchaus fragen, ob Nachricht und institutionelles Eigeninteresse noch sauber auseinandergehalten werden.
Besonders kurios wäre es, eine solche Kritik allein deshalb anders zu behandeln, weil sie von der AfD kommt. Eine Forderung wird nicht automatisch richtig, weil sie von der AfD kommt – aber sie wird auch nicht automatisch falsch, weil sie von der AfD kommt. Genau dafür gibt es Journalismus: prüfen, erklären, einordnen und Gegenargumente liefern.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss die AfD nicht mögen. Er muss sie auch nicht schonen. Aber er sollte politische Vorschläge nach Inhalt und Fakten behandeln und nicht danach, wie unangenehm sie für das eigene Haus sind.
Denn wer jahrelang anderen erklärt, dass demokratische Entscheidungen Konsequenzen haben können, sollte nicht völlig überrascht wirken, wenn diese Erkenntnis eines Tages vor der eigenen Studiotür steht.Catweazle74. (geb. 1974) am
Bei linken Demonstrationen kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen und Angriffen auf Reporter und teilweise Polizisten.
Besonders erschreckend war der Fall in Erfurt im Juli.
Ein Reporter wurde zu Boden gebracht und sogar gegen den Kopf getreten, obwohl er bereits am Boden lag.
Ausgerechnet diejenigen, die sich gerne als Verteidiger von "Demokratie"und Toleranz präsentieren, zeigen dabei eine erschreckende Doppelmoral.
Wer angeblich vorgibt "Demokratie" zu verteidigen, kann nichtmals eine freie Presse aushalten. Gewalt gegen Journalisten scheint für diejenigen Krawallmacher dabei ein legitimes Mittel zu sein.
So zeigen diese Leute ihr wahres Gesicht!
UserUli (geb. 1962) am
"SPIEGEL-Reporter werden angepöbelt, es gibt Pläne für eine »Bürgerwacht«: Vor der Wahl in Sachsen-Anhalt zeigt sich erneut, dass Ignorieren, Verharmlosen und Relativieren im Umgang mit Parteien wie der AfD in die Irre führen." (Peter Nelles, Spiegel)
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