Folge 30

  • Sendung vom 14.10.2024

    Folge 30 (45 Min.)
    Espressomaschinen im Test: Wie gut ist die Qualität? Für Kaffee-Kenner gehört eine Espressomaschine in eine gut ausgestattete Küche. Die Auswahl an Geräten in den Läden ist groß. Das macht die Kaufentscheidung nicht leicht. „Markt“ hat vier Siebträgermaschinen zum Preis bis 200 Euro ausprobiert. Was bekommt die Kundschaft für ihr Geld? Und wie hoch ist der Bedienkomfort? (Text: NDR)
    Deutsche TV-Premiere Mo. 14.10.2024 NDR

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Mi. 16.10.2024
15:15–16:00
15:15–
Di. 15.10.2024
06:35–07:20
06:35–
Di. 15.10.2024
01:45–02:30
01:45–
Di. 15.10.2024
00:45–01:30
00:45–
Mo. 14.10.2024
20:15–21:00
20:15–
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Reviews & Kommentare

  • (geb. 1948) am

    Zu Ihrem heutigen Beitrag – Termin beim Ohrenarzt. Das
    Problem besteht seit langem für gesetzlich Versicherte. Ich habe damit keine
    Probleme, seit ich es wie folgt löse.

    Meine Frau ist gesetzlich versichert. Wenn ich für meine
    Frau einen Termin benötige, gehe ich grundsätzlich persönlich in die Praxis. Jemanden
    abzuweisen, wenn er persönlich vor einem steht, fällt nicht jedem leicht.

    Wird man generell abgewiesen, dann frage ich ein paar
    Tage später an und sage, dass meine Frau Selbstzahler ist. Ergebnis: Ich
    erhalte dann meisten einen vertretbaren Termin. Wenn es sich um eine Kleinigkeit handelt, weist die Rechnung mehr als 100 € aus. Das evtl. "größere" Problem wird jedoch nicht angesprochen. Bei einer dann erneuter Terminanfrage erhält man einen vertretbaren Termin. Zum
    Termin legt meine Frau dann die Karte ihrer gesetzlichen Krankenkasse vor.
    In allen bisherigen Fällen machte dies keine Probleme. Man ist ja beim Arzt als
    Patient registriert. Und nur sehr wenig Ärzte können allein von privat Versicherten leben, so dass auch gesetzlich Versicherte dann behandelt werden. 

    Die Rechnung vom ersten Besuch reiche ich später bei der
    Krankenkasse ein. Zwar gibt es dabei Probleme. Davon lasse ich mich aber nicht
    abschrecken. In den meisten Fällen gibt es einen Kompromiss, der wie folgt
    aussieht. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Betrag, den sie an den Arzt „gesetzlich“
    hätte zahlen müssen. Nur die Differenz ist dann noch selbst zu tragen. Diese
    ist aber in der Regel tragbar, zumal man künftig beim Facharzt registriert ist
    und somit auch Termine erhält. Im vorliegenden Fall würden Ärzte diese OP sicher bei Selbstzahlung
    ausführen. Für mich würde es als Eltern auch nicht wichtigeres geben, als dem Kind die OP
    zu sichern.

    Diese Verfahrensweise ist nicht ganz koscher und sicher
    nur bedingt geeignet, kann aber, wie im geschilderten Fall, sehr
    hilfreich sein.

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