Fakt ist! Folge 43: Selbstbestimmt sterben – Darf der Staat über den Tod entscheiden?
Folge 43
Selbstbestimmt sterben – Darf der Staat über den Tod entscheiden?
Folge 43
Das Thema Sterbehilfe spaltet die deutsche Gesellschaft. Während die einen fordern, sie gesetzlich zu erlauben, halten Kritiker sie für unnötig. Über das Für und Wider diskutiert die Runde bei „Fakt ist!“ aus Magdeburg am Montag (16. September 2019) um 22:05 Uhr im MDR-Fernsehen. Erleben möchte es niemand – doch für viele Menschen ist es Realität: das Leben mit einer lebensbedrohlichen, unheilbaren Krankheit, möglicherweise im Endstadium, die Aussicht auf ein Dasein unter großen Schmerzen auf unbestimmte Zeit, als Belastung möglicherweise sogar für Angehörige oder Freunde. Fast drei Viertel aller Deutschen, das ergeben Umfragen, würden in so einem Fall die Möglichkeit haben wollen, ihr Leben eigenverantwortlich zu beenden, sprich: Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Möglich ist das aber nur im Ausland – denn in Deutschland ist aktive Sterbehilfe, also die Verabreichung eines tödlichen Medikaments durch einen Arzt,
verboten. Befürworter der Sterbehilfe, z.B. die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), fordern eine Lockerung der Gesetze. Jeder Mensch soll in ihren Augen das Recht haben, selbst über den Zeitpunkt seines Todes zu entscheiden und ihn auch – mit ärztlicher Unterstützung – selbst herbeiführen dürfen. Gegner argumentieren damit, dass es nicht rechtens sei, über Leben und Tod zu entscheiden und dass Ärzte damit gegen den hippokratischen Eid verstießen. Zudem brauche es in Zeiten hochmoderner Schmerztherapie die Sterbehilfe nicht. Befürworter und Gegner der Sterbehilfe, Betroffene und Ärzte diskutieren bei „Fakt ist!“ darüber, ob der Staat regeln soll, wie der mündige Bürger sein Lebensende gestaltet. Soll jeder eigenverantwortlich entscheiden dürfen? Vor welche Herausforderungen stellt es die Menschen, die Sterbehilfe leisten sollen? Und warum ändert sich der Wunsch nach Sterbehilfe manchmal doch, wenn der Tod wirklich naht? (Text: mdr)