Ausstrahlung zurückgezogen
Millionenerbe oder Gefängnis
Eine sehr reiche, verwitwete Dame stirbt. Sie hat keine leiblichen Kinder und hinterlässt ein Millionenerbe. In einem Testament aus dem Jahr 2000 bedenkt sie zur Hälfte eine Verwandte. Die andere Hälfte sollen die Kinder einer seit vielen Jahren mit der Dame befreundeten Rechtsanwaltsfamilie bekommen. Aber: Es taucht ein weiteres Testament aus dem Jahr 2006 auf: Demnach soll die Pflegerin, die die Dame im Jahr vor deren Tod betreut hat, Alleinerbin werden. Die Unterschrift auf diesem Testament sei gefälscht vermuten die anderen Erben und erstatten Anzeige.
Sie bringen damit ein Verfahren ins Rollen, das seit mehr als zehn Jahren das Strafgericht beschäftigt. Angeklagt sind die Pflegerin, ihr damaliger Lebensgefährte und die drei Testamentzeugen, die bei der Unterzeichnung des Testamentes dabeigewesen sein sollen. „Ich habe sie gepflegt, ich war Tag und Nacht für sie da, es war ihr persönlicher Wunsch, sie hat sich geäußert, sie hat sich entschieden. Die Unterschriften sind echt“, beteuert die Pflegerin. Das bezweifelt die Gegenseite und vermutet eine Fälschung.
Denn die Erblasserin sei eine überlegte und vorsichtige Person gewesen und hätte solche Entscheidungen nie ohne Beiziehung ihrer langjährigen Vertrauten getroffen. Außerdem sei die Pflegerin noch nicht einmal ein Jahr bei der Dame beschäftigt gewesen. Mittlerweile liegen vier Gerichtsgutachten von Schrift-sachverständigen zur Echtheit oder Unechtheit der fraglichen Unterschriften auf dem Tisch – sie kommen zu vier unterschiedlichen Schlüssen. Ein Erbschaftskrimi bei dem es um 5,3 Millionen Euro geht. (Text: ORF)Österreichische Erstausstrahlung ursprünglich angekündigt für den 22.06.2023
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