Folge 202

  • Gefängnis ohne Zaun und Gitter – Offener Vollzug als soziales Trainingsfeld für junge Straftäter

    Folge 202
    Betrug, Köperverletzung, räuberische Erpressung und Drogenmissbrauch – außer Sexualdelikten und Mord begegnet man allen möglichen Straftaten in der JVA Hövelhof. Angrenzend an den Truppenübungsplatz „Senne“ befindet sich die einzige Jugendstrafanstalt in NRW, in der Gefangene im Alter zwischen 18–24 Jahren für den offenen Vollzug aufgenommen werden. Bis zu 232 Strafgefangene beherbergt die JVA in Staumühle – jedoch gibt es in dieser Strafanstalt weder Gitter vor den Fenstern noch Umzäunungsanlagen um das Gelände. Im Gegenteil – auf dem Areal stehen sogar Privathäuser, die früher Angestellte der JVA nutzten und heute von gewöhnlichen Familien bewohnt werden.
    Im Gegensatz zu Strafgefangenen, die ‚zum Schutz der Allgemeinheit sicher in geschlossenen Anstalten untergebracht werden‘, liegt der Fokus im offenen Vollzug auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Es ist eine Art kontrolliertes soziales Trainingsfeld: Etliche Gefangene besuchen Schulen oder haben Arbeitsplätze in den umliegenden Dörfern. Die jungen Männer öffnen und verschließen ihre Räume selber, haben Fernseher auf dem Zimmer,
    ein großes Freizeitangebot und diverse Ausbildungsmöglichkeiten.
    Doch diese „Annehmlichkeiten“ können bei Missachtung der Haftbedingungen schnell vorbei sein. Kein Mobiltelefon, keine Geldgeschäfte, keine Drogen – die Regeln sind schlicht und eindeutig definiert. Wer dagegen verstößt, kommt in den geschlossenen Vollzug. Die Chance, in der JVA Hövelhof seine Haft verbüßen zu können, ist einmalig. Wir begleiten drei junge Häftlinge bei ihrem Alltag in der Haftanstalt – vom morgendlichen Aufstehen bis zum allabendlichen Verschluss der Unterkünfte – und beobachten sie bei ihrem Unterfangen, die in unserer Gesellschaft gültigen Regeln zu verinnerlichen.
    An jedem Tag wird dabei eine neue Versuchung auf sie warten. Wie ernst ist es ihnen also mit ihrer Resozialisierung? Wie groß ist die Chance für einen Neuanfang? Welche Möglichkeiten ergreifen sie während ihrer Haftzeit, um nach ihrer Entlassung nicht wieder in die alten Muster zu verfallen? Richterin Julia Scherf erklärt in dieser Folge die rechtliche Grundlage hinter der Idee des offenen Vollzugs, beschreibt seine Vorteile und zeigt ebenso die Grenzen auf. (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereMo 12.05.2014RTL

Sendetermine

Mo 12.05.2014
23:30–00:00
23:30–
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