ZDFzoom Folge 80: Im Stich gelassen – Der Ärger mit den Berufsgenossenschaften
Folge 80
Im Stich gelassen – Der Ärger mit den Berufsgenossenschaften
Folge 80 (30 Min.)
Es kann fast jeden treffen. Ein unaufmerksamer Augenblick, und es ist passiert: ein Arbeitsunfall. Die gesundheitlichen Folgen sind nicht immer abzusehen: Manche Menschen sind plötzlich berufsunfähig, für ihr Leben gezeichnet. Doch zum Glück gibt es in der Bundesrepublik eine gesetzliche Unfallversicherung. Sie gilt für alle Arbeitnehmer, ob bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit – auf dem Papier sind alle in Deutschland vorbildlich abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet jeden Betrieb, seine Angestellten bei den Berufsgenossenschaften zu versichern. 2011 waren es über 58 Millionen Versicherte. Anders als private Versicherungen
dürfen Berufsgenossenschaften keinen Profit machen, denn sie sind so genannte Körperschaften öffentlichen Rechts. Berufsgenossenschaften stecken viel Geld in die Unfallverhütung, sie unterhalten Spezialkliniken und bieten Rehamaßnahmen an. Doch es gibt auch eine Schattenseite: Viele Unfallopfer sind verbittert, denn oftmals kämpfen sie vergeblich um Verletztengeld, Renten, Umschulungen oder eine dauerhafte medizinische Versorgung. „ZDFzoom“ trifft Menschen, die nicht gut auf die Berufsgenossenschaften zu sprechen sind. Unfallopfer berichten über einen zermürbenden Kampf um die Anerkennung ihrer Arbeitsunfähigkeit. (Text: ZDF)
Deutsche TV-PremiereMi. 29.05.2013ZDF
Sendetermine
Di. 04.06.2013
03:35–04:05
03:35–
Mi. 29.05.2013
22:45–23:15
22:45– NEU
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Reviews & Kommentare
Berthold Grab am
Mit großem Interesse habe ich am gestrigen Abend die Sendung verfolgt, krank und keiner zahlt. Auch ich bin B.G. geschädigt und kann dem Bericht nur zustimmen. Da bei mir noch zwei Verfahren laufen, kann ich hier keine Details benennen, nur zu den Gutachtern die von der Berufsgenossenschaften bezahlt werden, kann ich behaupten, dass diese nur Feststellungen und Untersuchungsergebnisse in ihre Gutachten übernehmen, die die B.G. gerne hätte. Neutralität und Objektivität die das Ministerium für Arbeit und Soziales behauptet, davon kann keine Rede sein. Schöne Grüße machen Sie weiter herzlichst B.Grab