Folge 9

  • Streitfall Sterbehilfe – Wer bestimmt über mein Ende?

    Folge 9
    Hilfe zum Suizid – das wünschen sich einige Schwerstkranke, die ihr Leid nicht mehr ertragen können. Doch der §217 stellt die „geschäftsmäßige“ Förderung der Selbsttötung unter Strafe. Bis zu drei Jahre Haft drohen. Am Aschermittwoch, 26.2.2020, will das Bundesverfassungsgericht das lang erwartete Urteil zu dem umstrittenen Paragraphen fällen. Ärzte, Schwerstkranke und Sterbehilfevereine haben in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Sie sehen sich durch den Sterbehilfe-Paragrafen in ihren Grundrechten eingeschränkt, in ihrer Gewissens- und Berufsfreiheit verletzt.
    Der Film von Erika Fehse begleitet über fast zwei Jahre Schwerstkranke, die sich einen „Notausgang“ wünschen, und Palliativmediziner, die verunsichert sind, wie weit sie in der Begleitung ihrer Patienten gehen dürfen. Einer von ihnen ist Dr. Benedikt Matenaer aus Bocholt, der mit seiner Verfassungsbeschwerde die Abschaffung des §217 erreichen möchte. Er befürchtet, dass Patienten bei schwerstem Leid nicht mehr die Betäubungsmittel auf Vorrat erhalten, die sie brauchen.
    Denn die könne man auch zum Suizid verwenden, und das – so die Vermutung – hätte Folgen. Der Palliativmediziner betreut seit vielen Jahren Jürgen Manthey, der seit einem Hirnstamminfarkt komplett gelähmt ist. Aus dem sportlichen Mann wurde ein Schwerstbehinderter, der seither kaum mehr als den Kopf bewegen kann. Harald Mayer leidet unter Multipler Sklerose. Mittlerweile ist er bis zum Hals gelähmt, braucht rund um die Uhr Betreuung.
    Sein
    Rechtsanwalt, Dr. Robert Roßbruch, streitet für ihn vor Gerichten um das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital, das einen sicheren und schnellen Tod verspricht. Das wurde Harald Mayer – wie über 100 anderen Schwerstkranken auch – verwehrt. Denn das Bundesministerium für Gesundheit hat sich grundsätzlich gegen die Herausgabe gestellt – trotz eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Das hatte 2017 in letzter Instanz entschieden, dass der Staat Patienten in allergrößter Not ein Mittel zur Selbsttötung nicht verweigern dürfe.
    Solch ein Mittel hatte auch Klaus Grosch beantragt, der an einer unheilbaren Nervenkrankheit litt. Als das abgelehnt wurde, sah er nur noch die Möglichkeit, nichts mehr zu essen und zu trinken. Im Mai 2019 erschien in einer Zeitung ein Nachruf, den er zwei Monate vor seinem Tod selbst geschrieben hatte: „Ich bin nicht verbittert, aber ich klage an – unseren Staat, der es mir verweigert hat, in Würde zu sterben.“ Befürworter des Paragrafen 217 – wie Prof. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, oder Katharina Jaestedt vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe – sehen in der Forderung nach Selbstbestimmung am Lebensende eine Gefahr.
    Kranke und alte Menschen könnten sich unter Druck gesetzt fühlen, „freiwillig“ aus dem Leben zu scheiden, um niemandem zur Last zu fallen. Sie kämpfen dafür, die palliativmedizinische Versorgung weiter auszubauen. Nun warten alle auf das Urteil. Die Politiker, Ärzte, Sterbehilfevereine, Kirchenvertreter und die Betroffenen. (Text: WDR)
    Deutsche TV-PremiereMi 26.02.2020WDR

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Do 27.02.2020
08:25–09:10
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Mi 26.02.2020
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