• NDR und Doris Heinze: Einigung auf Anraten des Arbeitsgerichts

    Außergerichtlicher Vergleich

    Jutta Zniva – 23.06.2010

    NDR und Doris Heinze: Einigung auf Anraten des Arbeitsgerichts – Außergerichtlicher Vergleich – Bild: NDR/Marcus Krüger

    Der NDR und seine frühere Fernsehspielchefin Doris Heinze haben sich, wie das „Hamburger Abendblatt“ berichtete, arbeitsrechtlich bereits am 16. Juni in einem außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Die erzielte Einigung beziehe sich laut NDR auf das Ende des Arbeitsverhältnisses, die Rückzahlung strittiger Honorare sowie auf eine Rückabwicklung nicht produzierter Drehbücher.

    Doris Heinze war im Vorjahr wegen des Vorwurfs, unter Pseudonym mehrere Drehbücher an den NDR verkauft zu haben, drei Mal fristlos gekündigt worden. Heinze war gerichtlich gegen diese Kündigung vorgegangen (fernsehserien.de berichtete). Die kürzlich erzielte Einigung, die u.a. festhält, dass das Arbeitsverhältnis „ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist am 9. September 2009 endete“, ist, wie ein NDR-Sprecher zitiert wird, „auf Anraten des Arbeitsgerichts“ zustande gekommen.

    Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt nach wie vor gegen Heinze wegen des Verdachts des Betrugs. Ihr Nachfolger als NDR-Fernsehspielchef wird teamWorx-Produzent Christian Granderath.

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