Folge 25

  • Das tote Kind – Eine Hebamme vor Gericht

    Folge 25
    Eine Hebamme steht vor Gericht, angeklagt wegen Totschlags. Eltern waren zu ihr gekommen, weil sie ihr Kind nicht in einer Klinik bekommen wollten. Dies hatten Ärzte ihnen aber geraten. Denn das Baby hatte sich vor der Geburt gedreht und lag in einer sogenannten Beckenendlage, d.h. mit den Füßen nach unten. Die Hebamme und Ärztin Anna Rockel-Löhnhoff, die über lange Erfahrungen mit Beckenendlagen verfügt, übernahm die Geburt. Und es ging schief – auf die schlimmste Art, die sich Eltern vorstellen können: Das Kind war tot. Doch wer trägt die Schuld? Ist der Hebamme ein unverzeihlicher Fehler unterlaufen? Oder war der Tod des Kindes nicht zu vermeiden? Das erste Mal wurde in Deutschland eine Hebamme wegen Totschlags angeklagt, weil bei einer Geburt ein Kind starb.
    Ärzte, Schwestern oder Hebammen, denen folgenschwere Fehler unterlaufen, mussten sich bisher – wenn überhaupt – wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Denn Totschlag erfordert Vorsatz. Den sah die Staatsanwältin in dem Gerichtsverfahren vor dem Dortmunder Landgericht gegeben: Die angeklagte Hebamme habe den Tod des Kindes „billigend in Kauf genommen“, um ihr Konzept einer Hausgeburt
    durchzuziehen.
    Einige Hausgeburtshebammen, die den Prozess verfolgten, bewerteten diesen Prozess als einen „weiteren Versuch, die Hausgeburtshilfe in Deutschland platt zu machen“ und an der Angeklagten ein Exempel zu statuieren. Die Gutachter aus Kliniken hingegen, die das Gericht befragte, bescheinigten der Hebamme und Ärztin unverantwortliches Handeln, schon allein, weil sie trotz Beckenendlage eine Hausgeburt durchgeführt hatte. Welchen Argumenten folgt das Gericht, wie wird es entscheiden – und wird sein Urteil Bestand haben? Die Autoren Lena Rumler und Florian von Stetten begleiten die Hebamme monatelang, die auf Anraten ihrer Anwälte vor Gericht schweigt.
    Wie schildert sie ihnen die Geburt mit dem dramatischen Ausgang? Handelte sie verantwortlich? Wie setzt sie sich mit den Argumenten von Staatsanwältin und Gutachtern auseinander? Das Team von „Menschen hautnah“ beobachtet die Angeklagte in ihrem Alltag während des langen Prozesses: Sie darf seit dieser dramatischen Geburt nicht mehr als Ärztin und Hebamme praktizieren, ihre Sorge um ihre berufliche und persönliche Zukunft sind ist groß, denn ihr droht eine mehr als sechsjährige Haftstrafe. (Text: WDR)
    Deutsche TV-PremiereDo 29.10.2015WDR

Cast & Crew

Sendetermine

Do 29.10.2015
22:30–23:15
22:30–
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