Rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland sind krankheits- oder altersbedingt pflegebedürftig. Wer für solche Fälle Vorkehrungen treffen will, sollte eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht ausstellen. Sie regelt, wer später alle wichtigen Entscheidungen trifft, wenn man es selbst nicht
mehr kann. Aber was genau ist der Unterschied zwischen diesen Vollmachten? Und wie werden sie aufgesetzt? Unser Rechtsexperte Gilbert Häfner beantwortet alle Fragen rund ums Thema „Vorsorge“ und erklärt Ihnen auch, worauf Sie bei einer Patientenverfügung achten müssen. (Text: mdr)
Deutsche TV-PremiereDo. 30.10.2014MDR
Sendetermine
Do. 30.10.2014
17:00–17:30
17:00– NEU
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