Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie rechnen Experten in diesem Jahr mit einem deutlichen Anstieg an Insolvenzanträgen. Insofern kommt ein neues Gesetz, das der Bundestag verabschiedet hat, zur rechten Zeit. Es geht um die Restschuldbefreiung. Für Privatpersonen, aber auch für selbständige Einzelunternehmer
verkürzt sich im Fall einer Insolvenz die Zeit bis zu einer Schuldbefreiung von sechs auf nunmehr drei Jahre. Ein Neustart wird so für Betroffene deutlich vereinfacht. Was Betroffene jetzt unternehmen können und welche Rechte man bei einer Insolvenz, das erklärt Rechtsexperte Gilbert Häfner bei „MDR um 4“. (Text: MDR)