Staffel 3, Folge 1–7

Staffel 3 von „Höllische Nachbarn“ startete am 18.02.2000 bei RTL.
  • Staffel 3, Folge 1a
    Der arbeitslose Werbetexter Jens macht eine überraschende Erbschaft: Ein entfernter, ihm kaum bekannter Onkel hinterlässt ihm einen stattlichen Betrag – allerdings nur unter der Bedingung, dass er sich um den kleinen Hund des Onkels, einen Yorkshireterrier namens „Muschi’, kümmern soll. Das Problem an dem Tier ist jedoch nicht nur sein etwas außergewöhnlicher Name, sondern auch die Tatsache, dass Jens in seiner Wohnung eigentlich überhaupt keine Tiere halten darf. Um das dringlich benötigte Geld nicht zu verlieren, geht Jens also das Risiko ein, von den neugierigen Nachbarn erwischt zu werden – was denn auch prompt passiert.
    Die Nachbarn pochen auf die Einhaltung der Hausordnung und fordern, dass Jens sich umgehend von dem Tier trennt. Jens weiss, er hat nur eine Chance, das Geld und den inzwischen lieb gewonnenen Vierbeiner zu behalten: Er muss ihn verstecken und dafür sorgen, dass er im Haus unsichtbar und unhörbar wird. Eine ganze Zeit lang scheint das gut zu gehen – aber wieder kommen ihm seine pingeligen Nachbarn auf die Spur.
    Jens steht mit dem Rücken zur Wand. Als er merkt, dass er sich nicht dazu durchringen kann, den Hund ins Tierheim zu geben, fängt er an, um sein Glück zu kämpfen. Er landet bei einer fähigen Anwältin, die dann auch mit ihm vor Gericht zieht. Und dort wird ein wahrlich außergewöhnliches Urteil gesprochen: Der Richter ist der Meinung, dass der kleine Terrier gar nicht wie ein Hund zu behandeln ist, da er eher „meerschweinchenartig“ sei, und er deshalb auch keinen Schaden an der Mietsache oder Unruhe im Haus verursachen könne! (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereFr 18.02.2000RTL
  • Staffel 3, Folge 1b
    Thies, ein ehrgeiziger Endvierziger, der sich topfit fühlt, sieht sich bei der örtlichen Tennismeisterschaft mit seinem etwas jüngeren, attraktiven Nachbarn Neumann konfrontiert, der als Sieger aus dem Match hervorgeht, obwohl er mehr oder weniger Anfänger ist. Das wurmt Thies ganz beträchtlich – seine Eitelkeit ist tief verletzt. Der abgelöste Tennismeister wirft seinem Nachbarn Betrug vor und ist vor allem wütend, weil ihn dieser vor den versammelten Zuschauern eines „Damentennis-Stils“ bezichtigt. Thies ist dadurch zutiefst gekränkt und verbietet Neumann, seinen Hof weiterhin als Zufahrt zu dessen Garage zu nutzen, wie der das schon seit Jahren tut.
    Dieses Verbot versucht er anhand diverser Maßnahmen auch durchzusetzen. Doch der Nachbar pocht auf sein Gewohnheitsrecht und schlägt auf seine Weise zurück. Der Streit schaukelt sich immer weiter hoch. Thies greift letztendlich zu drastischen Mitteln und lässt sein Grundstück mit einer niedrigen, und vermutlich gesetzestreuen Mauer eingrenzen, sodass Neumann mit seinem Wagen nicht mehr aus seiner Garage herauskommt. Der Streit dauert an – und wird auch bei der nächsten Tennismeisterschaft wieder zu Auseinandersetzungen führen. (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereFr 18.02.2000RTL
  • Staffel 3, Folge 2a
    Barbara Fleischmann ist sehr kränklich und stört sich an ihren Nachbarn: Andrea und Norbert Krampe verhalten sich nach Barbaras Meinung völlig unsozial: Sie rauchen ständig auf dem Balkon – und der ganze blaue Dunst zieht zu Barbara in die Wohnung. Sie klagte schon gegen die stinkenden Zeitgenossen – und verlor: Die Nachbarn dürfen weiter auf ihrem Balkon rauchen, sind aber fortan nicht mehr ganz so gut auf Barbara zu sprechen. Doch Barbaras Neurose hat sich inzwischen schon zu einem kleinen Verfolgungswahn ausgeweitet, sodass sie sich von schwachen Plätschergeräuschen aus dem nachbarlichen Bad derart aus der Ruhe gebracht sieht, dass sie sogar unter Schlaflosigkeit zu leiden beginnt. Sie weiß, sie muss etwas unternehmen und spricht Andrea auf das ungewöhnliche Problem an: Norbert soll sich beim Wasserlassen auf die Klobrille setzen und seine kleinen Geschäfte nicht mehr im Stehen erledigen, da die Geräuschentwicklung für Barbara nicht mehr tragbar sei … (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereFr 25.02.2000RTL
  • Staffel 3, Folge 2b
    Ein junges Paar aus der Stadt will auf dem Land ein Haus bauen: Die Beiden prallen auf dickköpfige Einheimische, die über die Neuen alles andere als begeistert sind. Seine Euphorie – eine schlechte, anbiedernde Rede zum falschen Zeitpunkt – löst bei dem Paar einen Streit aus, in dem sie Klartext redet und ihren Vorurteilen gegen die Landbevölkerung freien Lauf lässt. Dummerweise wird das Gespräch belauscht. Der angegriffene Landmann sinnt auf Rache und setzt seinen Plan mit Bauernschläue um … (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereFr 25.02.2000RTL
  • Staffel 3, Folge 3a
    Klaus Steinkühler hat ein Problem: Was soll er seiner Frau nur zum Hochzeitstag schenken? Seine Wahl fällt auf zwei „Unzertrennliche’, ein Pärchen Papageien, die (wie der Name schon sagt) nur als Paar überleben können – was für eine Symbolik als Präsent zur Silbernen Hochzeit! Nur leider freut sich seine Frau Renate so gar nicht über die neuen Hausbewohner, sondern guckt, ganz im Gegenteil, immer ganz verträumt in Nachbars Garten, wo deren neuer, vierbeiniger Mitbewohner Fips herumtollt: Ja, so einen süßen kleinen Hund, den hätte sie auch gerne gehabt.
    Aber diese doofen Vögel … . Als Klaus merkt, dass etwas schief gelaufen ist, und sein Geschenk nicht den adäquaten Widerhall gefunden hat, reagiert er voller Eifersucht auf Nachbars süßes Hundebaby: Er entführt ihn kurzerhand, mit der Absicht, ihn umzubringen, und damit das leidige Problem ein für alle Mal zu lösen. Entschlossen verschleppt er den kleinen Hund in seinen Schrebergarten, um sich seiner dort zu entledigen – doch plötzlich meldet sich sein Herz, und er kann es nicht über sich bringen, das kleine Bündel einfach totzuschlagen. Auch ein erneuter Anlauf ist zum Scheitern verurteilt: Der anfängliche Hass schlägt in Liebe um – jetzt will Kurt den Hund plötzlich gar nicht mehr hergeben! Die wahren Hundebesitzer sind verzweifelt, wissen aber nicht, dass ihr Nachbar mit dem Verschwinden ihres Hundes zu tun hat.
    Eine große Suchaktion wird gestartet, führt aber natürlich zu keinem Ergebnis, zudem sich Klaus eifrig an der „Suche“ beteiligt und er somit völlig unverdächtig scheint. Auch Renate, die Frau des Entführers, ahnt zunächst nichts, beobachtet dann aber zufällig ihren Mann – beim Spielen mit dem vermissten kleinen Fips.
    Natürlich will Renate ihren Mann nicht verraten, und eigentlich ist sie selbst total in den Hund verliebt. Um aber den Nachbarn das Leid der Trennung etwas erträglicher zu machen, schreibt sie ihnen einen anonymen Brief, in dem sie versichert, der entführte Hund sei wohlauf und befinde sich in guten Händen. Leider stellt sich Renate beim Verfassen des Schreibens etwas ungeschickt an – und die ganze Sache fliegt auf. Durch eine große Polizeiaktion wird die Geiselnahme beendet, und der kleine Hund gelangt wieder wohlbehalten in die Arme seiner rechtmäßigen Besitzer. (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereFr 03.03.2000RTL
  • Staffel 3, Folge 3b
    Anlageberater Roland Menzel und seine Frau Petra wohnen direkt neben dem Biolehrer Werner Schiller und seiner Frau Eva. Zwei Welten sind nur durch einen dünnen Zaun getrennt: Die unbeschnittenen Apfelbäume der Schillers ragen auf den gepflegten, englischen Rasen der neureichen Menzels hinüber. Die herunterfallenden Bio-Äpfel erregen schon lange den Unmut von Herrn Menzel, sodass dieser Herrn Schiller mehrmals bittet, sich um die Entsorgung des Fallobstes zu kümmern. Doch Werner Schiller weigert sich. Nach einem heftigen Streit finden die Schillers am nächsten Morgen den Garten voller Unrat: Eierschalen, Kaffeefilter und Gemüsereste zieren ihre Beete.
    Da sich die Wurfgeschosse von nun an jeden Morgen im Garten der Schillers einfinden, schalten Werner und Eva Schiller einen Privatdetektiv ein. Der stellt sich allerdings etwas dusselig an und erhärtet zwar den Verdacht, dass die Menzels hinter den Attacken stecken, kann dafür aber keine handfesten Beweise liefern. Um endgültige Gewissheit zu erhalten, installieren die Schillers eine Videoüberwachungsanlage und können so Roland Menzel in einer aufregenden Nacht- und Nebelaktion als Täter überführen.
    Der Fall landet vor Gericht, wo das Video als Beweismittel zugelassen wird, da die Schillers die Videoanlage auf Grund eines „konkreten Verdachts“ gekauft haben. Der Richter verurteilt Roland Menzel, die Schillers nicht mehr zu belästigen. Bei Zuwiderhandlung droht ihm ein hohes Bußgeld oder ersatzweise Ordnungshaft. Außerdem muss er einen Teil der Kosten für die Videoanlage übernehmen. (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereFr 03.03.2000RTL
  • Staffel 3, Folge 4a
    Ulrike Schäfer und Birgit Hoppe sind zwei befreundete Nachbarinnen, die seit Jahren friedlich in einem Mehrfamilienhaus in Bonn leben. Doch als die alte Vermieterin stirbt und deren Tochter Doris Werres die neue Herrin im Hause wird, weht ein anderer Wind. Die neue Vermieterin will nicht nur einen Putzdienst einführen, sondern auch durch das Verschließen der Mülltonnen eine regelmäßige Müllentsorgung garantieren. Ulrike und Birgit wollen sich eigentlich gemeinsam den neuen Regeln entziehen, aber Birgit wird wankelmütig, weil sie von der Vermieterin die Erlaubnis erhalten möchte, eine Wand in der Wohnung durchzubrechen, um das Wohnzimmer zu erweitern.
    Auch ihr Mann beteiligt sich daran, sich nunmehr bei der Vermieterin „lieb Kind“ zu machen. Durch Birgits falsches Spiel gerät Ulrike immer stärker in die Schussrichtung von Frau Werres, der sie sowieso ein Dorn im Auge ist, ist sie doch allein erziehende Mutter und hält sich auch nicht sklavisch an die neue Ordnung im Haus. Die Vermieterin sucht Mittel und Wege, Ulrike aus dem Haus zu bekommen und findet schließlich scheinbar eine Lösung: Sie möchte ihr verbieten, ihre Schuhe auf der Fußmatte vor der Wohnungstür abzustellen.
    Angeblich sei dies gemeingefährlich. Da Frau Werres auch noch glückliche Besitzerin einer Rechtsschutzversicherung ist, zieht sie vor Gericht und klagt gegen die Fußmatte von Ulrike Schäfer. Doch das Gericht kann in den auf den Fußmatten ruhenden Schuhen keine Gefahrenquelle erkennen und weist die Klage von Frau Werres ab. (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereFr 10.03.2000RTL
  • Staffel 3, Folge 4b
    Ein junges Paar steht kurz vor der Hochzeit. Die beiden kennen sich schon aus dem Sandkasten und wohnen mit ihren Eltern seit Kindertagen Tür an Tür. Der Brautvater hält es für seine Pflicht, die Hochzeitsfeierlichkeiten allein zu finanzieren. Allerdings befürchtet der deutlich vermögendere Vater des Bräutigams, dass die Feierlichkeiten nicht so großzügig ausfallen würden, wie er es sich für seinen Sohn vorgestellt hat. Da der Brautvater sich keine Blöße geben will und er weder dem Nachbarn noch seiner Tochter gegenüber eingestehen möchte, dass seine finanziellen Mittel begrenzt sind, gelingt es dem Vater des Bräutigams, die Kosten der Hochzeit durch exklusive Vorschläge immer weiter in die Höhe zu treiben.
    Dies führt so weit, dass der Brautvater sein neues Auto wieder verkaufen muss, um die Hochzeit zu finanzieren. Bei der Junggesellenparty begegnet der Bräutigam einer alten Freundin wieder, die ihn noch in der Nacht vor seiner Hochzeit verführt. Die Trauung findet am nächsten Tag wie geplant statt, nachdem der Bräutigam vergeblich versucht hat, mit der Braut über seinen Fehltritt zu reden. Tage später trifft sich der frisch gebackene Ehemann mit seiner „Affäre“ und versucht, die Beziehung zu ihr zu beenden.
    Die junge Braut kommt hinzu und erfährt von dem Seitensprung. Damit ist die junge Ehe nach bereits einer Woche schon am Ende. Der Vater ist empört über das Verhalten seines Schwiegersohns und verlangt die Rückzahlung der Kosten für die Hochzeit. Als er damit bei seinem Nachbarn abblitzt, klagt er die Rückzahlung ein, verliert aber vor Gericht. Nachdem sich die beiden zerstrittenen Nachbarn darüber austauschen, wie froh beide darüber sind, dass sie nichts mehr miteinander zu tun haben, überrascht sie das junge Paar mit der Nachricht über seine Versöhnung und die Planung einer erneuten Hochzeit. (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereFr 03.08.2001RTL
  • Staffel 3, Folge 5a
    Ein Polizist ist verliebt in seine Kollegin, doch die will nicht offiziell mit ihm zusammen sein, weil sie den Tratsch der Kollegen fürchtet. Nachdem sie ihn nach einer Party nochmals hat abblitzen lassen, geht er frustriert und gehörig angetrunken nach Hause. Dort erwartet ihn das Schicksal in Form seiner zehn Jahre älteren Vermieterin, die schon lange ein Auge auf ihn geworfen hat. Sie nutzt die Gunst der Stunde, um ihn zu verführen – und landet mit ihm im Bett! Für den Polizisten ist das Ganze nicht mehr als ein One-Night-Stand, den er schon am nächsten Tag bereut. Doch die Vermieterin nimmt diese Nacht sehr ernst.
    Der Polizist verpasst die Chance, ihr rechtzeitig zu erklären, dass er an einer richtigen Beziehung nicht interessiert ist. Um ihn zu überraschen, organisiert die verliebte Vermieterin eine Überraschungsparty in seiner Wohnung, auf der sie ihm nicht nur ihren Freundinnen vorstellen möchte, sondern ihm auch offiziell ihre Liebe erklären will. Die Überraschungsparty wird zum Flop mit fatalen Folgen: Der Polizist kommt, geschlaucht von der Arbeit nach Hause und findet weder die Belagerung seiner Wohnung witzig, noch freut er sich sonderlich auf die ihm in Aussicht gestellte „Überraschung“. Schliesslich ringt er sich dazu durch, seiner Verehrerin ohne jeden Charme alle Hoffnungen auf eine Beziehung zu nehmen.
    Obendrein beleidigt er sie. Das lässt sich die vornehme Vermieterin nicht bieten. Sie schwört Rache. Zuerst mischt sie sich in die Liebe des Polizisten zu seiner Kollegin ein und provoziert einen Eklat. Dann fängt sie an, ihn auch öffentlich zu tyrannisieren. Das hat auch berufliche Konsequenzen für den Polizisten, der zusammen mit seiner Kollegin vom Dienst suspendiert wird. Als die Vermieterin dann auch noch in seiner Wohnung randaliert, um ihn aus dem Haus zu schmeißen, zieht er gegen sie vor Gericht – und erhält Recht. (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereFr 17.03.2000RTL
  • Staffel 3, Folge 5b
    Helga Trebel freut sich ihres Lebens, liebt ihren Mann und ist freundlich zu ihren Nachbarn Jutta und Peter Sauer – eben eine richtig nette Zeitgenossin. Ihr einziger Fehler: Sie ist zu dick. Jedenfalls in den Augen ihrer böswilligen Nachbarin Jutta, mit der sie Tür an Tür in einem Doppelhaus zusammen wohnt. Als Helgas Mann eines Tages ein Paket annimmt, das eigentlich für Jutta gedacht war, und als Helga ohne draufzugucken dummerweise dieses Paket einfach öffnet, nimmt das Unheil seinen Lauf … . Denn der Inhalt dieses Paketes ist pikant: Reizwäsche und Vibratoren! Dass just bei der Öffnung des Paketes auch noch zwei Freundinnen von Helga anwesend sind, verstärkt natürlich den Groll von Jutta Sauer, als sie von der peinlichen Bescherung erfährt – sie fühlt sich gedemütigt und beleidigt und sinnt auf Rache.
    Doch die fällt gar nicht so leicht, da Helga Trebel dieser Vorfall offenbar wirklich sehr Leid tut und sie sich mehrmals dafür entschuldigt. Um ihren Mann gegen die Trebels aufzubringen, greift Jutta zu sehr unfeinen Mitteln: Sie macht einen dicken Kratzer in den Lack seines Wagens und schiebt die Schuld auf die Nachbarn. Doch auch dieser Schachzug bringt leider nicht das ersehnte Ergebnis – zumindest nicht bis zu dem Zeitpunkt, als Peter Sauer sich in der Wahl seiner Mittel vergreift und der drallen Helga einen tüchtigen Klaps auf ihr Hinterteil versetzt – den sie mit einem gezielten linken Haken kontert.
    Nun ist auch Peter nicht mehr all zu gut auf seine Nachbarn zu sprechen und gemeinsam mit Jutta plant er eine perfide Racheaktion: Sie befestigen an der Hauswand des Doppelheimes übergroße Schweineplakate, die sie mit einem Bewegungsmelder und einem Lachsack garnieren. Die Stossrichtung dieser Geschmacklosigkeit ist klar: Helga soll bloßgestellt und lächerlich gemacht werden. Doch die zieht vor Gericht – und bekommt Recht. (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereFr 17.03.2000RTL
  • Staffel 3, Folge 6a
    Familie Boschke ist begeistert, denn ihr Vermieter, Harald Enderer hat ihnen einen Wunsch sozusagen von den Augen abgelesen und auf seine Kosten ein neues Gästeklo in ihre Wohnung einbauen lassen. Doch die anfängliche Hochstimmung verfliegt schnell, als sie die Quittung für diese „freundliche“ Handlung erhalten. Eine satte Mieterhöhung steht ihnen plötzlich ins Haus, da die Wohnung nun plötzlich über eine „gehobene“ Ausstattung verfügt! Die Boschkes sind in Rage – doch juristisch können sie nichts gegen den Vermieter ausrichten.
    Also bleibt den Boschkes nichts weiter übrig, als den Gürtel enger zu schnallen. Eine Krisensitzung legt fest, wer in Zukunft an welchen Stellen sparen soll – und anfangs scheint das auch ganz gut zu gehen, aber schon bald stellt sich heraus, dass jeder in der Familie die Streichungen als groben Eingriff in seine eigene Lebensplanung ansieht. Also muss eine andere Lösung her: Wolfgang Boschke versucht, seinem Vermieter die höheren Kosten durch Mietminderungen wieder abzuluchsen. Doch der Vermieter lässt sich nicht einschüchtern.
    Und schließlich kommt Wolfgang eine anscheinend ziemlich verrückte Idee: Er zieht gegen seinen Vermieter vor Gericht, weil sich in seiner Wohnung die Ameisen breit gemacht haben! Penibel listet er das Kommen und Gehen der kleinen Insekten auf. Zwar bekommt er über mehrere Wochen nur ca. 20 Ameisen zusammen – aber mit dem Argument, dies seien eindeutig „Späherameisen’, zieht Wolfgang vor Gericht – und verliert. Schließlich bleibt ihm nichts weiter übrig, als mit seiner Familie in eine neue Wohnung zu ziehen … (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereFr 24.03.2000RTL
  • Staffel 3, Folge 6b
    Rosi und Manfred wohnen zusammen und sind ein glückliches Paar. Das glaubt jedenfalls Manfred. Dass Rosi ihn hinter seinem Rücken bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit dem Nachbarn Horst betrügt, ahnt er nicht. Als er jedoch Wind von der Sache bekommt und misstrauisch wird, stellt er den beiden eine Falle – in die sie auch prompt hineintappen. Für Manfred bricht eine Welt zusammen, denn er liebt Rosi wirklich sehr und hat sehr viel für die arbeitslose Sekretärin getan – unter anderem hat er sie ein Dreivierteljahr durchgefüttert. Doch das ist nun vorbei: Manfred zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus und beendet die Beziehung.
    Doch nicht genug damit, dass er seine Freundin verloren hat – die weigert sich nun auch noch frech, die Miete für die Wohnung zu bezahlen! Schließlich ist sie ja arbeitslos! Da ihr Liebhaber Horst auch gleichzeitig ihr Vermieter ist, hat der natürlich auch erst mal kein Interesse daran, dass sie auszieht – zudem der Mietvertrag auf Manfred und Rosi läuft und nicht ohne ihre ausdrückliche Einwilligung gekündigt werden kann. So muss Manfred für die Wohnung seiner Ex-Freundin zahlen, in der sie nun ihre Schäferstündchen mit dem Vermieter abhalten kann.
    Eine verzwickte Situation. Doch Manfred will sich nicht damit abfinden und zieht gegen seine Ex-Freundin vor Gericht: Er will sie aus der Wohnung klagen. Aber er scheitert: Mit dem gemeinsamen Mietvertrag haben Manfred und Rosi juristisch eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaft geschlossen und das vorzeitige Ende der Beziehung gibt Manfred kein Recht, vorzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen! Er muss weiter zahlen! Doch Manfred gibt nicht auf und macht dem geldgeilen Vermieter ein Angebot, das der nicht abschlagen kann … (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereFr 24.03.2000RTL
  • Staffel 3, Folge 7a
    Ein Bauer züchtet Kühe, die er in jungfräulichem Alter und Zustand verkaufen will. Kurz vor dem Verkauf ist eine der Kühe trächtig. Ihm droht ein hoher Verlust, da niemand den Stammbaum des „schuldigen“ Bullen kennt und die Kuh als Zuchttier somit nicht mehr verkäuflich ist. Doch es kommt noch schlimmer – nach eingehender Prüfung stellt sich heraus: Die gesamte Kuhherde ist trächtig! Der Verlust ist damit enorm. Der Bauer fahndet nach dem Übeltäter, und er wendet sich an seinen Nachbarn, mit dem er bis dato gut befreundet war, und dessen Bullen er der Tat verdächtigt.
    Als der Nachbar sich auf arrogante Art weigert, die Schuld seines Bullen überhaupt in Betracht zu ziehen, schlägt Sympathie in Hass um. Der Bauer verklagt seinen Nachbarn auf Schadenersatz, worauf der Verklagte selbst einen Anwalt zu Rate zieht. Was die beiden Streithähne nicht wissen: Die Tochter des Klägers und der Sohn des Beklagten führen eine heimliche Liebesbeziehung. Auch eine daraus resultierende Schwangerschaft, die das Mädchen ihren Eltern mehrmals zu beichten versucht, bleibt lange ein Geheimnis zwischen den Liebenden.
    Im Zuge der Familienstreitigkeiten wird jedoch den beiden der Umgang miteinander grundsätzlich verboten. Da der Richter sich die Situation vor Ort ansehen möchte, kommt es endlich zum Ortstermin auf der Weide, bei dem auch die Anwälte anwesend sind. Die Kernfrage der Auseinandersetzung, ist: Wer hat da eigentlich wen besprungen – der Bulle die Kühe oder umgekehrt. Der Kläger bekommt Recht, und sein Besitzerstolz ist gerettet. Dann die Hiobsbotschaft seiner Tochter, der er nun endlich einmal zuhört: Sie ist schwanger – vom Sohn des Nachbarn! (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereFr 31.03.2000RTL
  • Staffel 3, Folge 7b
    Jean-Luc Bennot und Christian Imler leben seit Jahren traulich nebeneinander und sehen sich sogar bei der Arbeit fast täglich, denn sie sind Kollegen. So weit, so gut – und so alltäglich. Doch eine Besonderheit gibt es: Zwischen ihren Grundstücken verläuft die deutsch-belgische Grenze. Und das soll noch eine bedeutende Rolle spielen, weitet sich doch ein als harmonisch geplanter, sommerlicher Grillabend der Zollbeamten zu einer grenzübergreifenden Fehde aus. Christian Imler ist ein sehr korrekter und etwas humorloser Zeitgenosse – was ihm bisher in seinem Dienst als Zollbeamter nicht geschadet hat.
    Doch eine neue Aufgabe führt ihn an seine eigenen Grenzen: Er soll eine Dankesrede anlässlich des 25-jährige Jubiläums eines alljährlichen, deutsch-belgischen Grenzer-Grillabends halten. Natürlich nimmt Christian auch diese Aufgabe sehr ernst und feilt ausgiebig an einer möglichst witzigen Rede – die ihm leider gründlich misslingt, da seine Witze alle auf Kosten der belgischen Kollegen gehen. Die fühlen sich von den beleidigenden Witzen schließlich so auf die Füße getreten, dass sie eine Racheaktion planen und Christian in einem Dixiklo in die Fäkalien stossen.
    Der sinnt auf Rache und lässt Jean-Luc, seinen Nachbarn und Beamtenkollegen aus Belgien, auf deutschem Boden wegen Trunkenheit am Steuer festnehmen. Die Situation eskaliert, weil der Belgier und seine Kollegen sich nicht ohne Gegenwehr verhaften lassen – und schließlich sogar nach einem Handgemenge über die belgische Grenze auf sicheres Gebiet fliehen. Und so landet die Sache vor Gericht, das die beteiligten Beamten schlussendlich zu Geldstrafen verurteilt. (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereFr 31.03.2000RTL

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