Folge 1719

  • Asyl im Gotteshaus

    Folge 1719 (30 Min.)
    Der 40-jährige Sahid lebt seit einigen Wochen mit seiner Frau Farzana und den beiden Töchtern Asia und Zainab in der Pfarrwohnung der evangelischen Kirchengemeinde in Burg auf der Ostseeinsel Fehmarn. Das Kirchenasyl schützt die Familie aus Afghanistan vor einer Rückführung nach Polen. Dort hat die Familie die EU das erste Mal betreten. Laut Dublin-Verordnung könnte sie somit nur in Polen um Asyl bitten. Ihr Asylantrag in Deutschland wird erst bearbeitet, wenn die Behörden es nicht schaffen, die Familie innerhalb von sechs Monaten ins Nachbarland zurückzuführen. Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche befand, dass ein Leben in Polen für die Familie nicht zumutbar sei, polnische Grenzbeamte hätten Gewalt angewendet. Die Pastorinnen Bettina Axt und Susanne Platzhoff nahmen die Afghanen auf
    – sorgen für Obdach und Verpflegung, da Geflüchtete im Kirchenasyl keinerlei Sozialleistungen mehr erhalten. Rund zehn Ehrenamtliche organisieren den Alltag der Familie, begleiten sie zur Tafel und lernen mit ihnen Deutsch. Das Gelände der Kirchengemeinde darf die Familie nur in Ausnahmefällen verlassen. Das Kirchenasyl gibt es in Deutschland und Europa seit Jahrhunderten, rechtlich geschützt ist es aber nicht. Jederzeit könnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Pfarrwohnungen, Büros und Gemeindehäuser räumen lassen. Androhungen gibt es wöchentlich und Pfarrerinnen und Pastoren wurden bereits strafrechtlich verfolgt. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist im Juni 2026 verschärft worden – was bedeuten die neuen Gesetze für das Kirchenasyl? (Text: arte)
    Deutsche TV-Premiere Di. 08.09.2026 arte

Sendetermine

Mi. 09.09.2026
11:25–11:55
11:25–
Di. 08.09.2026
19:40–20:15
19:40–
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