In zwei juristisch ganz unterschiedlichen Fällen aus Kärnten fürchten Hausbesitzer ums Familienerbe. Sascha Stefanakis und Maria Zweckmayr haben die Causen aus den unterschiedlichen Blickwinkeln dargestellt. Herr W. aus Villach klagt über massive, immer grösser werdende Risse im Mauerwerk seines Hauses. Er vermutet, dass die umfangreichen Bauarbeiten eines benachbarten, großen heimischen Unternehmens diese Schäden versucht hätten. Das inzwischen auch beklagte Unternehmen bestreitet einen Zusammenhang: Jetzt soll ein vom Landesgericht Klagenfurt bestellter Gutachter die Ursache der Schäden am Elternhaus von Herrn W. klären. Ein anderer Herr W. aus Spittal an der Drau hat sich mit folgendem
Mail an die Redaktion gewandt: „Ungewollte Schenkung auf den Todesfall- Anfechtung eines Notariatsaktes.“ Herr W. schreibt, dass er 80 Jahre alt ist und einen einzigen Sohn hat. Offenbar war das Verhältnis zu ihm eine Zeit lang getrübt. Mittlerweile haben Vater und Sohn aber wieder zueinander gefunden und Herr W. würde ihm gern dereinst das große Stadthaus vererben. Das Problem: In der Zeit, als er sich mit dem Sohn entzweit hatte, hat Herr W. ein Papier unterschrieben, dessen Inhalt er so nie gewollt hätte. Nämlich die Enterbung seines Sohnes zugunsten des Sohnes seines besten Freundes. Kann diese Schenkung auf den Todesfall noch rückgängig gemacht werden? (Text: ORF)