Im Sommer 1962 berichtete Gerhard von Ledebur über die Stiftung Maximilianeum. Wer darf hier Stipendiat werden? Was sind die Kriterien? Wie lebt es sich als Stipendiat im Gebäude des Bayerischen Landtags bei freier Kost und Logis? Die Maximilianeer bekamen laut Gesetz „ … ein möbliertes Zimmer, freie Verpflegung, sowie angemessene Bedienung.“ Man sieht den Landtag von
innen, es geht um Tischsitten und um die Idee hinter dem Ganzen. Damals kamen nur junge Männer in den Genuss dieses Stipendiums, Frauen waren davon wie selbstverständlich ausgeschlossen. Man sieht herrliche Aufnahmen von München aus den frühen Sechziger Jahren u.a. aus dem Freibad Floriansmühle und vom Geschwister-Scholl-Platz vor der Universität. (Text: ARD-alpha)