Folge 86

  • Unschuldig im Knast! Justizirrtümer und die Folgen

    Folge 86
    Justitia ist blind! Denn sie soll den Fakten, so wie sie wirklich sind, auf den Grund gehen und im Gerichtssaal für ein gerechtes Urteil sorgen. Allerdings sind auch Justitias Stellvertreter häufig mit Blindheit geschlagen. Anders lassen sich Justizirrtümer kaum erklären. Was im Zivilrecht schon ärgerlich und oft auch mit hohen wirtschaftlichen Verlusten verbunden ist kann im Strafrecht dazu führen, dass jemand Jahrzehnte unschuldig für die Tat eines anderen im Gefängnis ist. Oft genug sind falsche Gutachten der entscheidende Faktor. So wie im Fall von Andreas Kühn: Eer sitzt seit zehn Jahren im Gefängnis, unter anderem, weil sein Ohr als das eines Bankräubers mit Gorilla-Maske identifiziert wurde.
    Sein ehemaliger Arbeitgeber Rainer Glöckle glaubt an ihn und sammelt akribisch neue Beweise und Gutachten, die belegen, dass dieser Mann wirklich unschuldig im Gefängnis ist. Rainer Glöckle ist sich sicher: Andreas Kühn ist kein Einzelfall. Justizirrtümer sind in Deutschland an der Tagesordnung, werden nicht genügend beachtet und aufgeklärt. Seiner Einschätzung sind bis zu 7 Prozent der Verurteilten unschuldig. Von 100, die in den Knast wandern, gehören sieben nicht hinein. Jetzt baut er einen Verein auf, der als Anlaufstelle für
    Opfer von Fehlurteilen dienen sollen.
    Der 44-jährige Peter ist ebenfalls ein unschuldig Verurteilter. Der Vorwurf: Vergewaltigung. Sein Anwalt Burkhard Benecken weiß, dass solche Anzeigen im Moment sehr häufig vorkommen. Der 44-Jährige und ein Freund verabreden sich mit einer Dame zum so genannten „flotten Dreier“. Nicht zum ersten Mal lässt sich die junge Frau auf so etwas ein. Doch diesmal ruft sie nach dem Akt weinend die Polizei: Sie sei vergewaltigt worden. Peter kommt ins Gefängnis. 16 Wochen muss er warten, bis schließlich das Gericht entscheidet: Er hätte niemals in den Knast gehört, denn das Opfer hatte selber eingeräumt, zu keinem Zeitpunkt „Nein“ gesagt zu haben, sondern sich lediglich innerlich nicht mit dem Sex einverstanden erklärt.
    Was so eine falsche Anklage nach sich zieht, kann Jens Schlegel am besten nachvollziehen. Auch er saß 18 Monate unschuldig im Gefängnis. Der Vorwurf: schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung. Nachdem der wirklich Schuldige sich gestellt hatte und Jens Schlegel nach 18 Monaten Haft frei kam zeigte die Justiz keine Reue über die unrechte Verurteilung, die sie zu verantworten hat, sondern zahlt lediglich die vorgeschriebene Haftentschädigung von elf Euro pro Hafttag. (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereMo 27.12.2010RTL

Sendetermine

Mo 27.12.2010
23:30–00:00
23:30–
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