Staffel 4, Folge 55
89. Brauchen wir das Recht auf Abtreibung?
Staffel 4, Folge 55 (35 Min.)Abtreibungen sind in Deutschland rechtswidrig. Sie bleiben jedoch straffrei, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden. Um die Schwangerschaft zu beenden, muss ein verpflichtender Beratungstermin wahrgenommen und eine dreitägige Wartezeit eingehalten werden. Außerdem dürfen seit der Befruchtung nicht mehr als 12 Wochen vergangen sein. Geregelt ist das im Strafgesetzbuch in den Paragrafen 218 und 218a. Das führt für viele Schwangere und Ärzt*innen zu einer Stigmatisierung und der Befürchtung, sich strafbar zu machen. Aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes geht hervor, dass immer weniger Ärzt*innen bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfahl im April 2024 die Entkriminalisierung von Abtreibungen in den ersten Wochen einerungewollten Schwangerschaft. Gegenstimmen sehen den Paragraf 218 im Strafgesetzbuch als notwendige Barriere und halten die Beratungspflicht für unverzichtbar, damit das Lebensrecht und der Schutz des Kindes zur Sprache kommt. Der grundsätzliche ethische Konflikt beim Schwangerschaftsabbruch besteht also weiterhin zwischen der Selbstbestimmung der Frau ohne Kriminalisierung und dem Schutz von ungeborenem Leben. Bei 13 Fragen diskutieren wir: Sollte der Paragraf 218 gestrichen werden?
Unsere Teilnehmer*innen:
Micaela Schäfer, Erotikmodel und Realitystar
Melody Haase, Realitystar
Mirrianne Mahn, politische Aktivistin
Fiona Franz, Medizinstudentin
Kristina Schröder, Beraterin und ehemalige Bundesfamilienministerin
Holger Maul, Gynäkologe und Klinikchefarzt (Text: ZDF)Deutsche Streaming-Premiere Mi. 12.06.2024 YouTube
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