Patrick S. liebte eine Frau, die seine Schwester ist. Vier Kinder hat er mit ihr gezeugt. Sie sind der lebende Beweis dafür, dass die beiden gegen das in Deutschland geltende Inzestverbot verstoßen haben. Das besagt, dass auch der einvernehmliche Beischlaf zwischen volljährigen Verwandten strafbar ist. Patrick S. saß deswegen im Gefängnis, drei Jahre lang. Jetzt wies der Europäische Gerichtshof eine Klage von Patrick S. ab. Die Straßburger Richter entschieden, dass das deutsche Inzestverbot nicht gegen das Grundrecht auf
Achtung des Privat- und Familienlebens verstoße. Endrik Wilhelm, Patrick S. Anwalt, findet diese Entscheidung enttäuschend. Das deutsche Inzestverbot – es gilt unter Experten als umstritten. Das Strafrecht sei dem Thema nicht angemessen, vielmehr werden Prävention und Hilfe für Betroffene gefordert. Ob das Festhalten am Inzestverbot – in vielen anderen Ländern ist Inzest nicht strafbar – noch zeitgemäß ist, darüber diskutieren mit Steffen Hallaschka Rechtsanwalt Endrik Wilhelm und Experten. (Text: RTL)