Folge 8

  • Folge 8/​2019

    Folge 8
    Brennende Elektroautos: Neue Herausforderungen für die Feuerwehr:
    Das neue kastenförmige Lieferauto der Post hat ein Problem. Mehrere der elektrischen „Streetscooter“ sind bereits in Brand geraten – das letzte im Januar in Teuchern (Sachsen-Anhalt). Die Feuerwehr hatte Probleme, den Brand in Griff zu bekommen, da hochtoxischer Fluorwasserstoff austrat. Zudem prüft das Kraftfahrtbundesamt die Zulassung gerade des Gefährts. Grund ist eine zu hohe Cadmium-Belastung. „Plusminus“ geht der Frage nach, wie gut die Feuerwehren auf diese neuen Risiken vorbereitet sind.
    Ehegattensplitting: Warum Alleinerziehende vors Bundesverfassungsgericht ziehen:
    Raina Becker ist Mutter von zwei Kindern und war in ihrer Ehe die Hauptverdienerin. Ihr Mann konnte krankheitsbedingt nur wenig zum Familieneinkommen beitragen. Als er starb, verloren sie und ihre Kinder nicht nur den Ehemann und Vater. Raina Becker musste jetzt – obwohl nun alleinerziehend – mehrere Tausend Euro im Jahr mehr Steuern zahlen, weil mit dem Tod des Ehemannes auch das Ehegattensplitting entfiel. Das Ehegattensplitting ist seit 1958 ein fester Bestandteil des deutschen Steuerrechts. Es soll die Ehe schützen und bezog sich anfangs vor allem das sogenannte Ernährermodell, bei dem der Mann das Geld verdiente und die Frau Kinder und Haushalt versorgte.
    Doch dieses Familienmodell hat ausgedient. Immer mehr Frauen wollen
    und müssen zum Lebensunterhalt der Familie beitragen. Heute profitieren vom Ehegattensplitting vor allem Besserverdiener, bei denen ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere. Und 56 Prozent der Steuerzahler, die das Ehegattensplitting nutzen, sind kinderlos. Dagegen werden alleinerziehende Mütter und Väter trotz Kinder gar nicht oder viel weniger entlastet. Deshalb ziehen Betroffene vor das Bundesverfassungsgerecht für ein gerechteres Steuermodell.
    Unterhaltsvorschuss: Wie der Steuerzahler für fremde Kinder aufkommt:
    Es gibt 1,6 Millionen Alleinerziehende in Deutschland. In 88 Prozent der Fälle muss der Mann zahlen – so die Theorie. In der Praxis bekommt etwa die Hälfte der Alleinerziehenden keinen einzigen Cent vom anderen Elternteil. Deswegen zahlt der Staat den sogenannten Unterhaltsvorschuss. Der wurde früher nur befristet für 72 Monate und nur bis zum zwölften Lebensjahr gezahlt. Seit einer Gesetzesänderung im letzten Jahr springt der Staat nun ein, bis das Kind 18 ist. Das ist ein großer Vorteil für Alleinerziehende. Doch viele der säumigen Elternteile könnten durchaus Unterhalt zahlen. Stattdessen finanziert der Steuerzahler ihre Kinder. Von den im Jahr 2018 ausgezahlten 2,1 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss hat sich der Staat jedoch gerade mal 270 Millionen Euro zurückgeholt. Auf 1,8 Milliarden Euro blieb er sitzen. Warum lässt sich der Staat das gefallen? (Text: ARD)
    Deutsche TV-PremiereMi 20.03.2019Das Erste

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Sa 23.03.2019
15:30–16:00
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Do 21.03.2019
22:15–22:45
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Do 21.03.2019
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Mi 20.03.2019
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