- Posse um Bahnsteighöhe – Warum viele Bahnhöfe umgebaut werden sollen. Nach dem Willen der Deutschen Bahn sollen Bahnsteige künftig eine Einheitshöhe von 76 cm haben. So sieht es das „Bahnsteighöhenkonzept 2017“ vor. Im Fernverkehr ist diese Höhe längst gängige Praxis, nicht aber im Nahverkehr. Hier sind die Länder zuständig und viele haben sich mit der Bahn eigentlich auf Bahnsteighöhen von 55 cm geeinigt. Nahverkehrszüge sind auf diese Höhe ausgelegt, damit der Ein- und Ausstieg barrierefrei funktioniert. Doch jetzt sollen viele Bahnhöfe mit Millionenaufwand wieder umgebaut werden, selbst jene, die erst vor kurzem saniert wurden. - Skandal um Doppelsteuer – Wie der Staat bei Rentnern zweimal kassiert. Immer mehr Rentner müssen auf Teile ihrer Rente Steuern zahlen, obwohl diese aus bereits versteuerten Rentenbeiträgen erwirtschaftet wurden und damit steuerfrei bleiben müssten. Experten sprechen von einer Doppelbesteuerung – und die ist verfassungswidrig. Doch anstatt das dafür verantwortliche Alterseinkünftegesetz zu ändern, spielt die Bundesregierung auf Zeit. Betroffene können nur an den Finanzgerichten klagen. Doch die Verfahren dauern viele Jahre und sind
kompliziert. Denn Rentner müssen die Steuerlast ihres gesamten Erwerbslebens nachweisen. - Giftige Drucker – Warum Dreckschleudern den Blauen Engel bekommen. Erst kürzlich bestätigten Forscher der US-amerikanischen Eliteuniversität Harvard, dass die von Laserdruckern freigesetzten Feinstäube das menschliche Erbgut schädigen. Für das Bundesumweltministerium besteht jedoch kein Grund, vor Geräten mit hoher Emission zu warnen. Ein früherer Warnhinweis im Internet wurde gelöscht und vergleichsweise schmutzige Geräte dürfen sich mit dem Umweltsiegel „Blauer Engel“ schmücken. Schuld sind Untersuchungen des Umweltbundesamtes, die offenbar von den Interessen der Druckerhersteller geleitet wurden. - Kinderzuschlag für Geringverdiener – Wie Familien an der Bürokratie scheitern. Arm trotz Arbeit – das betrifft viele Geringverdiener mit Kindern. Um nicht Hartz-IV beantragen zu müssen, gibt es den Kinderzuschlag. Das sind 170 Euro pro Monat zusätzlich zum Kindergeld. Nur: Das Gesetz und seine Ausführungsbestimmungen sind so kompliziert, dass Betroffene schon an der Beantragung scheitern. Nicht einmal Experten können erklären, wer wann Anspruch auf den staatlichen Zuschlag hat. (Text: ARD)