Nachdem der Bundesgerichtshof heute ein Urteil des Frankfurter Landgerichts für rechtskräftig erklärt hat, muss der ehemalige Sportchef des Hessischen Rundfunks, Jürgen Emig, nun doch tatsächlich für zwei Jahre ins Gefängnis. In Frankfurt war Emig vor einem Jahr verurteilt worden, weil er Gelder für Schleichwerbung sowie weitere Schmiergelder kassiert hatte. (fernsehserien.de berichtete) Die Kontrollmechanismen des HR wurden von dem Gericht damals als unzureichend bezeichnet.
Das Freiheitsstrafe liegt bei zwei Jahren und 8 Monaten und kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, da dies nur bei Strafen bis zu zwei Jahren möglich ist. Emig muss die Haft zwar jetzt antreten, jedoch werden aufgrund der Länge des Prozesses 5 Monate und für die Untersuchungshaft noch einmal 7 Wochen angerechnet. Außerdem wird wohl ein Teil der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Wie der Bundesgerichtshof erklärte, seien auch die Redakteure von ARD und ZDF in gewisser Weise „Amtsträger“, weshalb auch für sie – wie für Beamte – gelte, dass sie sich wegen Bestechlichkeit strafbar machen können.
jingle schrieb: ------------------------------------------------------- > Wieso werden denn aufgrund der Länge des > Prozesses schon fünf Monate angerechnet?
wenn er in dieser Zeit in Haft war muß die Zeit angerechnet werden - genauso wie die Untersuchungshaft ....
Bei Gefängnisstrafen über 2 Jahren gibt es keine Bewährung. Im Artikel steht: "Die Strafe wurde teilweise zur Bewährung ausgesetzt" Wie geht denn DAS?????
Damit ist wohl die 2/3 Haftentlassung gemint - bei guter Führung kann nach Abbüssung von 2/3 der Strafe der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden ....