Harald Schmidt vs. ‚Tod dem Satiriker!‘-Heft

Urheber der Publikation ist schuldunfähig

Jutta Zniva – 26.03.2008

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, hat das Münchner Landgericht eine von Harald Schmidt erwirkte Verfügung gegen den Vertrieb eines „Satireheftes“ aufgehoben. Nicht, weil Schmidt das Heft zu Unrecht beanstandet hatte, auf dessen Cover mit dem Titel „Tod dem Satiriker!“ er sich eine Pistole an den Kopf hält. Sondern weil der Herausgeber der „Publikation“ als nicht prozessfähig befunden wurde.

Harald Schmidt war es weniger um seine Abbildung gegangen, als vielmehr um einen Bericht im Innenteil des „Satireheftes“, in dem ihm eine fiktive Liaison mit Verona Pooth angedichtet wurde. Außerdem wollte Schmidt mit anderen Inhalten der Publikation (die laut Schmidts Anwalt obszön, primitiv und ordinär gewesen seien) nicht in Verbindung gebracht werden.

Auch die Richter hätten über das Heft lachen müssen, schreibt die „SZ“ – „aber nicht aus satirischen Gründen, sondern weil sie sich gefragt hätten, wer so etwas produziere“. Es sei für das Gericht außer Frage gestanden, dass Harald Schmidt, der den Urheber auf 50.000 Euro verklagt hatte, sich so etwas ungefragt nicht bieten lassen müsse.

Der Herausgeber des Heftes gilt nun als schuldunfähig. Sein Rechtsanwalt legte dem Gericht ein ärztliches Gutachten vor, aus dem hervorgeht, dass der selbsternannte Satiriker (der unter dem Pseudonym „Elvira Frankenheim“ publizierte) manisch sei und an Kritikunfähigkeit und Selbstüberschätzung leide. Sein Anwalt versicherte, er werde tun, was er könne, damit sein Mandant keine weiteren Versuche „satirischer“ Art unternehme.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

    Hihi ... wenn der Schmidt dadurch endlich mal merkt, dass er nicht bei ganz Deutschland als Sympathieträger ankommt, wärs mir das auch wert. ;-)
    • am via tvforen.de

      Recht so, Harald Schmidt !
      Hoffentlich geistert so einer nicht auch hier in den Foren herum. ????

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